Hallo Experten, es gibt in unserem Verein 2 Fördervereine die sich zum einen den Herrenmannschaften und zum anderen der Jugend widmen. Beide sind zwar eigenständig in ihrer Funktion, sind aber Abteilungen (Sparten) des Vereins. Beide Förderorgane unterhalten jeweils ein Konto. Gehören diese Konten zum Vereinsvermögen ? Der Inhaber eines der Konten ist der Hauptverein. Müssen die Konten im Kassenbericht des Hauptvereins auftauchen?
Hallo,
die Frage ist mir leider zu speziell. M.E. ist das was für einen Steuerberater der sich gut mit Vereinen auskennt.
MfG
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Tut mir leid kann ich keine Aussage zu treffen. Ich würde aber instinktiv sagen, dass die Kassen nicht dazu gehören, wenn die Fördervereine eigentsändig eingetragene Vereine sind, ansonten ja.
guten tag,
wenn es sich um eingetragene vereine nach dem deutschen vereinsrecht handelt, können es keine unterabteilungen sein. daher sind es wahrscheinlich nur informelle zusammenschlüsse von mitgliedern. die kassen wären dann, wenn sie nicht in die bilanz des hauptvereins einfliessen in letzter konsequenz schwarzkassen…ob sie sich das antun müssen, mögen sie selbst beurteilen.
viele grüße
atuedde
Hallo,
kann ich nicht beantworten.
Gruß cph
Ein Hallo an das nachdenkliche Vereinsmitglied,
aus meiner Sicht sind das zwei Sparten des Hauptvereins, welche sich um die Förderung gemäß dem Vereinszweck kümmern. Beide Fördervereine sind im Hauptverein als Sparten integriert und unterliegen somit komplett der Gesamt-Buchhaltung und Steuererklärung des Hauptvereins.
Also die Gelder und Konten gehören zum Vereinsvermögen des Hauptvereins und müssen selbstverständlich im Kassenbericht des Hauptvereins genannt werden.
Falls die Fördervereinsgelder nicht in die Buchhaltung/Steuererklärung des Hauptvereins einflossen, so sind das klassische Schwarzkassen.
In diesem Fall unbedingt und unverzüglich einen Fachanwalt für Vereinsbesteuerung und einen Steuerberater für Vereine hinzuziehen, es droht die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung und eventuell Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe. Bei eventuellem Nachweis von Vorsatz der Beteiligten in der Vereinsführung steht eventuell auch ein Betrugs- oder Unterschlagungsvorwurf im Raum.
Die funktionale Gestaltung und die fiskalische Wirklichkeit stehen im Widerspruch - diese Fördervereine sind nicht eigenständig.
Tipp für die Zukunft (falls euer Verein das überlebt):
Beide Fördervereine mit jeweils eigenem Vorstand, ohne Ämterdoppelung mit gleichen Personen (auch nicht über Kreuz), sowie im Hinblick auf den Hauptverein ausstatten.
Also zwei neue, vom Hauptverein und von einander, sowie personell unabhängige Fördervereine gründen.
Selbstverständlich erlöschen somit die bisherigen „Fördervereine“ in den Sparten, deren vorhandenes „Vermögen“ kann in die neuen Fördervereine transferiert werden.
Für diesen Vorgang möglichst das Finazamt informieren und grünes Licht geben lassen.
Da sich z.B. der Freibetrag im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000€ des Hauptvereins nicht mehr aufspaltet und in der neuen Konstellation wie folgt aussehen würde:
Hauptverein: 35.000€
Förderverein Herrenmannschaft: 35.000€
Förderverein Jugend: 35.000€
Es werden also aus 35.000€ in der bisherigen Vereinsform nun 105.000€ zum Wohle des Vereinszwecks möglich, wenn die Aktivitäten und Veranstaltungen geschickt verteilt werden. Somit entgehen dem Finazamt eventuelle Steuern aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in der bisherigen Form des Hauptvereins.
Viel Glück für die Zukunft!
Hallo,
es tut mir Leid, aber ich kann nicht weiterhelfen.
Sorry.
Grüße
Neo
Hallo Ulrich,
aus Krankheitsgründen kann ich erst jetzt antworten und muss dir leider sagen, dass auch ich für solche Fragen einen Steuerberater zu Rate ziehe. Ich selbst kann dir nicht weiterhelfen, vermute aber mal, dass euer Finanzamt das kann. Unsere Steuerfachkräfte würden ja sowieso beanstanden, also warum nicht gleich mit ihnen sprechen.
Viele Grüße
granny
Hallo Ulrich,
habe damit keine Erfahrung, würde beim Finanzamt nachfrage.
Gruß
KUBO
Kann der Steuerberater des Vereins beantworten