Folgen des Widerrufs

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, was denn bei einem fiktiven Fall die Widerrufsfolgen wären. Angenommen ein Darlehen wäre z.B. heute vor 1 Jahr ausgezahlt worden und die Widerrufserklärung würde heute abgesendet werden.

In dem Vertrag könnte folgendes geregelt sein:

Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 5 Euro zu zahlen.

Dieser Vertrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde. Wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins.

Mein Verständnis wäre für die ersten zwei Sätze: Für den Zeitraum vom 9.4.2019 bis zum 9.4.2020 ist der vereinbarte Zins von x Prozent zu entrichten. Beim dritten Satz im ersten Abstaz ist mir aber nicht klar: Ist hier zusätzlich zum vereinbarten Zins für den gleichen Zeitraum nochmal zusätzlich pro Betrag ein Betrag von 5 Euro pro Tag (365*5 Euro) zu zahlen?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen!

Ja- ob das rechtlich zulässig ist, mag erst einmal dahingestellt bleiben.

das eine ist der Ersatz der Zinseinnahmen, das andere eine Art Abgeltung deiner Einsparung aus der Nutzung der vollständigen Darlehenssumme( im Text als „Verbrauchsvorteil“ genannt) Deshalb zielt es auch auf „vollständig“ ab.

Hast Du also mit dem kompletten Darlehen etwas gekauft, dann hattest Du daraus ja einen finanziellen Vorteil. Also etwas anderes als wenn man das Darlehen zwar auf seinem Konto hatte, es aber gar nicht (mehr) benötigte und anrührte.

im Zweifel muss aber immer letztlich ein Richter den Vertragstext auslegen wenn sich die Partner über die Auslegung uneinig sind. Heißt, einer wird dann klagen müssen.

MfG
duck313

Danke für die Antwort! Bist du dir da wirklich sicher?

Grob überschlagen entspricht der Euro-Betrag auch ungefähr dem Zinsanteil für einen Tag bei der vollen Ausschöpfung des Darlehens. Kann es also sein, dass es nur nochmal eine Absicherung/Erklärung für die zwei Sätze davor ist?