Folgen nach Blitzer mit Punkt zurückliegende Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug

Hallo,

ich bin mit 21km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt worden, wodurch nun ein Punkt in Flensburg fällig wird.
Ich habe die Geschwindigkeitsbeschränkung schlicht übersehen.

In der Vergangenheit habe ich einen sehr großen Fehler begangen bei dem ich mit einem Alkoholwert von 1,24 Promille aus dem Verkehr gezogen wurde.
Ich habe dafür 7 Monate Fahrverbot bekommen und eine völlig verdiente saftige Geldstrafe.
Ich habe aus meinem Fehler gelernt und bin seither in keinster Weise negativ aufgefallen und habe ein geregeltes Leben.

Meine Frage ist, ob der Punkt den ich durch die Geschwindigkeitsüberschreitung gesammelt habe Auswirkung auf die Trunkenheitsfahrt hat.
Hierbei handelt es sich ja um eine Straftat bei der ich soweit ich weiß auch vorbestraft bin.

Ich bin euch sehr dankbar für jede Antwort.

Viele Grüße

1 Like

Hi.

Wenn das ein Einzelfall ist, sicher nicht. Der eine Punkt ist zwar fällig, aber das wird es auch sein.

Nein, das ist Unsinn.

Hallo valdez65,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ja es war das einzige und sicher das letzte mal das ich mich an ein Steuer setze und getrunken habe.
Der Blitzer ist auch der erste bei dem ich einen Punkt bekommen habe.

Zumindest ist die Trunkenheitsfahrt in meiner Akte hinterlegt.
Ich frage deshalb, da beide Vergehen natürlich im Straßenverkehr statt gefunden haben.
Für Die Trunkenheitsfahrt habe ich ja keine Punkte erhalten, da der Schein ja sofort und das für 7 Monate weg war.
Danach musste ich diesen neu beatragen.

Also ist es so, dass ich nun einfach einen Plunkt in Flennsburg habe und die Geldstrafe zu begleichen habe?

Vielen Dank euch.

Ich kann mir zwar nicht gut vorstellen, das du nach einer Trunkenheitsfahrt mit 7 Monaten Führerscheinentzug keine Punkte bekommen hast, aber seis drum.

Ja, so ist es.
Fordere aber zur Sicherheit einen (kostenlosen) KBA Auszug an. (Wegen der Trunkenheitsfahrt)
Sollten da ggf. doch Punkte vermerkt sein, kommt der eine Neue eben hinzu.
Aber keine Sorge, selbst wenn, wirst du die magische Grenze von 8 Punkten keinesfalls erreichen.
Also, bleib geschmeidig und spare für die Geldstrafe. :wink:

2 Like

Danke valdez65,

das hilft mir auf alle Fälle weiter.
Danke nochmal.

Ich kann mich nicht erinnern Punkte bekommen zu haben.
Ich habe damals meinen Führerschein komplett verlorgen. (Er wurde vernichtet) und ich musste ihn nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Eine MPU oder dergleichen war nicht erforderlich (erst ab 1,6 Promille).
Der neue Führerschein wurde mit neuem Datum (der Beantragung) versehen.
Die Geldstrafe waren etwa 3 Monatsgehälter zzgl. Beantragungskosten ect.

Der Tipp mit dem KBA Auszug ist klasse!
Das werde ich wohl sicherheitshalber tun.

Natürlich hast Du für die Trunkenheitsfahrt auch Punkte erhalten.
Diese wurden aber vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis wieder gelöscht, siehe §4 Abs. 3 StVG
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html

Jetzt musst Du also nur mit dem normalen Regelsatz nach BKat rechnen.

Gruß Crack