Hallo allerseits,
wir haben im letzten Jahr eine kleine eG gegründet und unsere Buchhaltung sollte eigentlich von einer Beraterin organisiert werden (inkl. Kontierung unserer Buchungsfälle). Leider ist das total in die Hose gegangen. Wenigstens haben wir nun die Belege wieder, aber ziemlich chaotisch abgelegt, nummeriert, teilweise kontiert, teilweise gebucht. Ich habe das am vorletzten Wochenende in einer Mammutaktion mit meiner Frau größtenteils aufgeräumt, aber einige organisatorische Probleme (vor allem in der Ablage) sind einfach nicht mehr zu beheben, so dass wir durchaus befürchten, dass der eine oder andere Fehler in der BuHa ist. Naja, für ab 2002 wissen wir, dass wir es besser gleich selber machen.
Was passiert in so einem Fall bei einer Prüfung durch das Finanzamt? Durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband? Z.B. wenn es einen Beleg gibt, auf dem mehrere Buchungsfälle sind (z.B. Kontoauszug), von denen aber nicht alle gebucht sind. Oder wenn ein Beleg mehrfach gebucht wurde, z.B. im Falle von Ausgangsrechnungen, die teilweise verschwunden waren und neu ausgedruckt werden mussten, falls nun das Original doch noch in der chaotischen Ablage versteckt ist, also doppelt erfasst wurde?
Kommt insbesondere das Finanzamt gleich mit der Keule (Strafanzeige) oder müssen dann solche Fehler einfach korrigiert werden und gut ist?
Danke
Michael