Folgeschaden, Arbeitsunfall nicht gemeldet

Hallo

habe mir vor ca 7 Jahren auf der Arbeit einen Zahn lose geschlagen. Daraufhin habe ich es den Arbeitgeber sofort gemeldet und bin auch gleich zum Zahnarzt gegangen. Dieser hat den Zahn untersucht (Kältetest, positiv). Also soweit alles Ok - Aussage vom Arzt - der Zahn würde sich wieder festigen. Danach hatte ich erstmal für ca ein Jahr keine Probleme mit dem Zahn. Nach dem Jahr fing der Zahn an leicht zu wackeln, hatte aber keine Probleme gemacht, bis heute. Nun musste der Zahn gezogen werden.

Der Zahnarzt hat den Unfall bei sich in den Unterlagen aufgenommen, aber keinen Unfallbericht an die Berufsgenossenschaft geschickt. Ebenfalls hat mein Arbeitgeber diesen Fall nicht gemeldet.

Meine Frage ist nun, ob man den Folgeschaden rückwirkend noch melden kann.

Ebenfalls würde mich interessieren, wenn die Unfallversicherung nicht mehr eintreten sollte, ob ich von Arbeitgeber oder Zahnarzt, wegen der nichtgeleisteten Meldepflicht, Schadenersatz fordern kann. Und vor allem von wen, von den beiden?

Hallo,
ich denke, es wird schwierig, nachzuweisen, dass sich nach sieben Jahren dieser Schaden noch auf den Unfall bezieht. Desweiteren die Frage. Warst du bei einem normalen Zahnarzt oder beim Durchgangsarzt? Hat dieser irgendwelche Aufzeichnungen, woraus ersichtlich sein könnte, dass es sich um einen ARbeitsunfall gehandelt hat? Hast du sonstige Nachweise oder zumindest Zeugen? WEnn nicht, dann würde ich auf jeden Fall von einer Klage absehen.

MfG
S.

Hallo,
außer das der Zahnarzt mir jetzt noch nachträglich einen Unfallbericht schreibt, habe ich leider nichts in der Hand. Der Zahnarzt sagt aber nach der Sachlage, das es sich um einen Folgeschaden handelt. War ein normaler Zahnarzt. Danke für die schnelle Antwort

Guten Tag, ich denke nach 7 Jahren, wobei es
1 Jahr nach dem Vorfall noch keine Probleme
gab, dürfte sehr schwer fallen einen Nachweis zu
erbingen das der Verlust des Zahns auf diese
Sache zurückgeht. Da kein meldepflichtiger AU
vorlag ? dürfte es allein von der Aussage des
damals behandelnden Arztes abhängen…

Mfg

M.Fritsche

Hallo dopermann79,

Arbeitsunfälle müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, damit sie als Versicherungsträger aktiv wird.
Bei kleineren Vorkommnissen (z.B. Erste Hilfe-Vorfällen) genügt ein Eintrag in das Verbandsbuch (oder ein anderes Dokument)
Diese Dokumentation dient ausdrücklich dazu, Fälle wie Ihren zu berücksichtigen; eine Verletzung, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls als nicht gravierend darstellt, später aber zu erheblichen Folgeschäden führt, wird schriftlich festgehalten
Diese Dokumentation muss 10 Jahre im Unternehmen aufbewahrt werden. Da Sie den Unfallzeitpunkt kennen, würde ich hier als erstes nachgucken; der Eintrag gilt als Nachweis eines Arbeitsunfalls/Vorkommens und kann bei der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Einen anderen Nachweis gäbe es, wenn Sie für den Vorfall Zeugen benennen könnten, z.B. Arbeitskollegen. Eventuell kann sich auch die Sicherheitsfachkraft oder der Betriebsrat an den Vorfall erinnern.
Regressansprüche an Arbeitgeber/Arzt, wegen Pflichtverletzung sind so gut wie aussichtslos, ich rate davon ab, hier ist der Weg über die Berufsgenossenschaft (Kulanz) erfolgversprechender.
Sollten alle meine Vorschläge nicht fruchten, befürchte ich, dass Sie die Kosten leider selber tragen müssen.

MfG

srt

Hallo

Ich kenne mich im Sozialrecht leider nicht aus, die Verjährungszeit im Medizinrecht ist sicherlich länger, ob bei der Bg auch, kann ich nicht sagen.
Viel Erfolg

Helmut

Hallo,

leider kann ich dir da überhaupt nicht helfen. Das sind Regeln der BG, die ich nicht kenne. Und die Kulanz ist sicherlich auch von BG zu BG unterschiedlich. Allerdings hätte ich wohl auch nicht 6 Jahre mit einem wackelnden Zahn leben wollen :wink:

Wünsche dir viel Glück.

VG reeses

Hallo,

das ist eine Frage aus dem Sozialrecht, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

steferl

Hallo,
ob und in wie weit dein Zahn und die jetzige Zahnziehung ein „Folgeschaden“ des Unfalls vor 7 Jahren war ist heute bestimmt nicht mehr feststellbar. Nach meiner Ansicht auch kein nachweisbarer Folgeschaden. Du hast bestimmt nicht Nachweise geführt, dass dieser Zahn von Dir regelmäßig und ordnungsgemäß gereinigt, gepflegt und in-standgehalten wurde. Oder es gibt bestimmt keinen ärztlichen Nachweis, das dieser Zahn durch einen Unfall vor 7 Jahren zu der heutigen Behandlung geführt hat.
Also was willst du eigentlich. Ich habe das Gefühl uns bzw. mich vera…

Auf solche Antworten, kann man wohl hier verzichten, wenn Sie nichts zur Sache betragen können oder wollen, sparen Sie sich bitte die Zeit…

mfg

Wer solche Fragen muß mit solchen Antworten rechnen, wenn überhaupt geantwortet wird. Und wenn es Dir nicht gefällt Antworte doch du selbst und gebe eine unverbindliche Auskunft.
Armes Deutschland…

Hallo, kenne mich damit leider nicht aus. nitsrek