Hallo
habe mir vor ca 7 Jahren auf der Arbeit einen Zahn lose geschlagen. Daraufhin habe ich es den Arbeitgeber sofort gemeldet und bin auch gleich zum Zahnarzt gegangen. Dieser hat den Zahn untersucht (Kältetest, positiv). Also soweit alles Ok - Aussage vom Arzt - der Zahn würde sich wieder festigen. Danach hatte ich erstmal für ca ein Jahr keine Probleme mit dem Zahn. Nach dem Jahr fing der Zahn an leicht zu wackeln, hatte aber keine Probleme gemacht, bis heute. Nun musste der Zahn gezogen werden.
Der Zahnarzt hat den Unfall bei sich in den Unterlagen aufgenommen, aber keinen Unfallbericht an die Berufsgenossenschaft geschickt. Ebenfalls hat mein Arbeitgeber diesen Fall nicht gemeldet.
Meine Frage ist nun, ob man den Folgeschaden rückwirkend noch melden kann.
Ebenfalls würde mich interessieren, wenn die Unfallversicherung nicht mehr eintreten sollte, ob ich von Arbeitgeber oder Zahnarzt, wegen der nichtgeleisteten Meldepflicht, Schadenersatz fordern kann. Und vor allem von wen, von den beiden?