Folgetonsignal-Blaulicht auf Zivilfahrzeugen

Hallo,

immer, wenn ich mal ein zivil aussehendes Fahrzeug mit aktiviertem Magnet-Blaulicht auf dem Dach sehe, wird dieses auf eine höchst fragwürdige Weise durch den Verkehr bewegt. Zugegebenermaßen sehe ich das nicht sehr oft, aber wenn, dann so.
Heute war es mal wieder so: Silberne Limousine prescht innerorts mit mindestens 60 km/h an einer ampelbedingt wartenden Fahrzeugschlange vorbei, darunter auch ein Bus, der die Sicht entsprechend beeinträchtigte und vermutlich auch ohne das Tempo anzupassen über die rote Ampel (leider außerhalb meines Sichtbereichs, wäre aber wohl sonst ohne Vollbremsung nicht auf angemessenes Tempo gekommen).
Ein ähnliches Auto sah ich schon mal ungebremst über eine rote Ampel brettern, da wäre es um ein Haar zur Kollision mit einem Auto der freigegebenen Richtung gekommen.
Bei Feuerwehr-/Rettungs-Fahrzeugen sehe ich so etwas praktisch nie. Streifenwagen fahren teilweise auch grenzwertig unter Sondersignal, aber nicht so extrem.

Wer darf denn überhaupt alles mit so einer Konstellation herumfahren? Da müsste es doch strenge Regularien geben und meiner Meinung nach entsprechende obligatorische Lehrgänge für Sondersignalfahrten. Oder sollten das wirklich Unbefugte sein, die kraft ihrer Wassersuppe so ein Krawallgerät aufs Dach pappen, um schneller vorwärts zu kommen?

MfG
Marius

Eine ganze Menge, am bekanntesten (Fernsehkrimi) doch Zivilfahrzeuge der Polizei oder Personenschützer. Aber auch weitere „ámtliche Personen“ im Einsatz, vom Leiter des Ordnungsamtes bis Landrat, Führungsebene der Feuerwehr oder anderer Organisationen …

Und für alle gelten die Straßenverkehrsordnung und besondere Anweisungen für „Blaulichtfahrt“, so das umsichtige und vorsichtige einfahren in die Kreuzung.

Aber wie man weiß gibt es Unfälle mit Einsatzfahrzeugen weil sich manche eben nicht an diese Vorschriften halten.

MfG
duck313

Jeder dem es von offizieller Stelle erlaubt wurde. Das kann dann auch der Notarzt in seinem Privatwagen sein.

Für alle gilt jedoch § 35 StVO (8): „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“

Oder andere Verkehrsteilnehmer einfach pennen. -> https://dejure.org/gesetze/StVO/38.html

Bei Blaulicht und Einsatzhorn befinden wir uns aber in § 38 StVO = Wegerechte.

Wegerecht stellt eine Verpflichtung Anderer dar, den Weg freizuschaffen. Die - mehr oder weniger - rücksichtslose Fahrweise ergibt sich daraus noch nicht.

Im Prinzip sagt der §35: „Ich kann tun und lassen, was ich will, wenn es nötig ist.“ (unter gebührender Beachtung…)
Dieses Sonderrecht gilt auch ohne Blaulicht und ohne Horn.

Hingegen sagt der §38, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Das gilt nur bei Blaulicht UND Horn, verschafft aber per se keine Sonderrechte.

In der Praxis wird das Wegerecht genutzt, um dabei unter Nutzung von Sonderrechten zu fahren.
Ausschließliche Nutzung des Wegerechts wäre sinnfrei, alle Verkehrsteilnehmer sollen Platz machen, man selber bliebe dann aber vor der roten Ampel stehen.

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Würde mich mal interessieren, wieso der Blaulicht auf seinem Dienstwagen braucht. Na ok, kann ich mir denken. Also lieber die Frage, wo geregelt ist, dass er/sie/es das überhaupt darf.

Der Landrat ist bei uns der Hauptverwaltungsbeamte, er ist Chef des Führungsstabs des Katastrophenschutzes, zudem Chef der Kreispolizeibehörde, also das, was in kreisfreien Städten der Polizeipräsident ist.

Damit gehört er schon zwei Gruppen an, deren Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausgestattet werden dürfen.

Kann natürlich wieder mal für jedes Bundesland anders geregelt sein. Bei uns geht das jedenfalls für das Stino-Dienstfahrzeug des Landrates nicht. Bei uns hat der Landrat auch nichts mit der Landespolizei zu tun.