hi,
das sich die Person auf der Fahrbahn befindet und in welchem
Abstand vorbeigefahren wurde, ist nicht geschildert.
Aus der Fragestellung:
Ein Motorradfahrer kommt von der Seite an der der Security
steht und obwohl der Security ein unmissverstständliches
Handzeichen gibt …
Von wo aus, wenn nicht von der Straße, könnte man das am
Wirkungsvollsten tun?
ich bleib dabei, es ist nicht geschildert.
Die Antwort, auf die sich der Zweig hier bezieht, ging vom
‚über den haufen Fahren‘ aus.
Man sollte sich dann doch besser auf die Frage selbst beziehen
als auf eine Annahme von Anderen.
genau aus diesem Grund habe ich nochmal darauf hingewiesen, worauf sich die von dir zitierten Texte beziehen.
Ich denke, es ist weitgehend klar, das der Fußgänger nicht
verletzt wurde.
Für eine Gefährdung ist überhaupt keine Verletzung
Voraussetzung.
richtig. du bist aber der einzige, der von Gefährdung des Helfers redet. Was das mit dem Unfall zutun hat, bleibt weiterhin unklar.
Wenn man nun mal rein die Fakten der Ausgangsfrage betrachtet,
die gegeben sind: Beamte gibt für den PKW die Strasse frei,
obwohl diese nicht frei ist. Motorrad erfasst daraufhin den
PKW.
Irrtum. Der Polizist gab seine Seite erst frei nachdem die
Seite von der der Motorradfahrer kam gesperrt war. Erst nach
seinem ignoranten Verhalten wollte der Polizist die Fahrzeug
wieder stoppen, Fehlverhalten eindeutig beim Motorradfahrer.
Der Helfer darf die Fahrbahn nicht sperren. Der Motorradfahrer muss ich nicht an diese Anweisung halten. die Fahrbahn war weiterhin frei.
Der Helfer ist kein Polizist.
Der Helfer hat auf der Fahrbahn nix verloren, er ist
Fußgänger.
Oben lese ich noch das: „das sich die Person auf der Fahrbahn
befindet und in welchem Abstand vorbeigefahren wurde, ist
nicht geschildert.“
Was denn nun?
Das ist eine Feststellung, da ich schon ahnte, dass du noch nicht gemerkt hast, das er nicht weisungsberechtigt ist.
Was hat das mit dem Unfall zutun?
Und selbst wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn nichts zu
suchen hätte, darf man ihn dann gefährden?
die Gefährdung wird immer wieder von dir angesprochen, jedoch fehlt mir der Zusammenhang zum Unfall mit dem PKW.
Es ging rein um die Schuldfrage des Unfalls. Ob der
Motorradfahrer hinterher noch wegen des Tempos beim passieren
des Helfers belangt wird, bliebe abzuwarten.
Hier sehe ich mindestens einen Verstoß des Motorradfahrers
gegen §1 Abs. 1 und 2 StVO und gegen §3 Abs.1 StVO,
möglicherweise auch gegen §5 Abs.2 und 3 StVO.
§1: gilt ebenso für den PKW
§3: dafür müsste der Fall erst um die Details erweitert werden, ob der PKW oder das Motorrad am Unfallwagen vorbeigefahren ist.
§5: na gut, ich kann das auch: es hat niemand ein Fahrzeug überholt, der Unfallwagen hat sicher gestanden. desweiteren siehe Begründung §3
in welchem § war noch gleich zu finden, dass sich die
Vorfahrtsrechte bei einem Unfall ändern oder alternativ, dass
ein Helfer in den Straßenverkehr eingreifen darf?
Vorfahrtsrechte gibt es hier überhaupt nicht da es sich nicht
um eine Kreuzung oder Einmündung handelt.
Hast recht, er hätte Vorrang (§6). Wobei das auch nicht eindeutig beschrieben ist, ich aber (wie weiter oben beschrieben) davon ausgehe.
ich finde es schön, das du dich an so Kleinigkeiten aufhälst, statt auf den Unfall mit dem PKW einzugehen.
Der Helfer hat auch nicht eingegriffen sondern vor einer
Gefahr gewarnt, diese wurde vom Motorradfahrer beflissentlich
ignoriert mit der Folge eines Unfalls.
welche Gefahr? Dass der Polizist ohne Sperrung der Gegenfahrbahn die Fahrzeuge plötzlich fahren lässt?
Ohne das Fehlverhalten des PKW/ des Beamten gäbe es keine Gefahr.
Muss der Motorradfahrer diese Gefahr erkennen können?
Wir haben hier 2 Diskussionen, die eine betrifft den zweiten Unfall und die Schuldfrage, die andere (auf was ich ursprünglich mal geantwortet habe, weil das noch absurder ist als die Schuld des Motorradfahrers) das ‚über den Haufen fahren‘ des Helfers.
Du bringst noch Gefährdung des Helfers mit ein, da es dazu in der Frage aber keinerlei Erwähnung gibt, ist die Argumentation dahingehend irgendwie reine Spekulation.
Gern fasse ich meine Meinung nochmal zusammen: Fallbeispiel nicht ausreichen klar geschildert. Helfer ist nicht weisungsberechtigt und darf ignoriert werden.
Ich würde auch sagen wir beenden das hier (ausser wir reden weiter über das Weisungsrecht des Helfers, das war klar beschrieben).
Ich habe oben die Fakten der Frage zugunsten des Motorrads ausgelegt. Das kann man ebenso für den PKW tun. Daher drehen wir uns im Kreis.
Die Gefährdung des Helfers war nie Inhalt der Frage und für die Schuldfrage auch egal.
grüße
lipi