Folgeunfall , wer ist schuld ?

Hallo

folgende Gegebenheit würde mich einmal interessieren.

Auf einer Landstrasse ist ein Verkehrsunfall passiert , wodurch eine Fahrbahnseite blockiert ist .
von beiden Seiten steht in ausreichenden Abstand ein Warndreieck , das auf diese Gefahrenstelle hinweisst.

Ein Polizist und ein zufällig als Zeuge anwesender Security ( Fachkraft für Schutz und Sicherheit ) regeln den vorbeifliesenden Verkehr per Handzeichen , das einmal die von rechts kommenden Fahrzeuge und einmal die von links kommenden Fahrzeuge angehalten werden .

Ein Motorradfahrer kommt von der Seite an der der Security steht und obwohl der Security ein unmissverstständliches Handzeichen gibt , das der Motorradfahrer halten soll , zieht er ungebremst mit geschätzten 100km/h durch .
Er kollidiert mit dem Gegenverkehr , da der Polizist auf der anderen Seite so schnell nicht mehr umdisponieren konnte und den Verkehr , bzw das erste Auto der Schlange nicht mehr anhalten konnte .

Der Motorradfahrer gibt nun zur Aussage , das der Security im Strassenverkehr nicht weissungsbefugt sei und das Zeichen einer „Privatperson“ ohne Bedeutung wären und schiebt nun die Schuld auf die Polizei , die dort einen Polizist hätte einsetzen müssen .

für mich klingt das eher wie eine Fadenscheinige Ausrede …

gruss

Toni

Der Motorradfahrer gibt nun zur Aussage , das der Security im
Strassenverkehr nicht weissungsbefugt sei und das Zeichen
einer „Privatperson“ ohne Bedeutung wären und schiebt nun die
Schuld auf die Polizei , die dort einen Polizist hätte
einsetzen müssen .

Der Security-Mann wurde durch den Polizisten zum Weisungberechtigten ernannt. Dazu muss man kein besonderes Amt begleiten oder eine Uniform tragen.

Für den Motorradfahrer war klar erkennbar das hier eine außergewöhnlich Situation vorlag, daran hätte er seine Fahrweise anpassen müssen. Offensichtlich war für ihn die ganze Lage nicht überschaubar, er hätte hier also sowieso nur unter äußerster Vorsicht die Unfallstelle passieren dürfen.

Ich sehe hier gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten die der Motorradfahrer begangen hat:

  • Verstoß gegen § 1 StVO Grundregeln
  • Verstoß gegen § 3 StVO Geschwindigkeit
  • Verstoß gegen § 5 StVO Überholen
  • Verstoß gegen § 36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

Gruß Crack

Hallo

Der Security-Mann wurde durch den Polizisten zum
Weisungberechtigten ernannt. Dazu muss man kein besonderes Amt
begleiten oder eine Uniform tragen.

Das geht? Gibt es dazu einen Link?
Sonst hast du natürlich vollkommen Recht, egal wer da welche Handzeichen gibt, der Motorradfahrer hat sich entsprechend zu verhalten.

  • Verstoß gegen § 36 StVO Zeichen und Weisungen der
    Polizeibeamten

Das wiederum führt zu meiner Frage zurück, kann ein Polizist jemanden zum „Hilfssheriff“ mit besonderen Rechten ernennen?

Grüße,
.L

hi,

ob da ein Polizist steht oder sonstwer oder gar keiner winkt,
interessiert keine Sau, der Motorradler hat sich auf die
Verkehrslage einzustellen. „Weil der mir den Hilfssheriffstern
nicht zeigt, darf ich über den Haufen fahren, wen ich will“ -
tolle Logik.

hast du die Frage gelesen und verstanden?

Mal zugunsten des Motorradfahrers:
es kann durchaus auch so gedeutet werden, dass der Unfall auf der Seite des PKW war und der Motorradfahrer eine freie Spur hatte.
Von einer Kurve las ich auch noch nix, es wäre also auch möglich, die Unfallstelle ist gut einzusehen.
Was kann nun der Motorradfahrer dafür, wenn plötzlich ein PKW die Unfallstelle passiert ohne auf den Gegenverkehr zu achten?
Alternativ: was kann er dafür, wenn sich der Polizist nicht auf der ‚wichtigeren‘ Seite befindet.

Über die Geschwindigkeit lässt sich streiten. Anstelle des Unfalls hätte es auch ein parkendes Fahrzeug sein können. und dann?

Die Aussage des Motorradfahrers deutet stark darauf hin, dass es so oder ähnlich gewesen sein muss.

grüße
lipi

Das wiederum führt zu meiner Frage zurück, kann ein Polizist
jemanden zum „Hilfssheriff“ mit besonderen Rechten ernennen?

Zumindest kann man davon ausgehen das nach §34 StVO ein Unfallbeteiligter die Pflicht hat den Verkehr zu sichern. Das Geben von Halt-Zeichen ist also allein schon dadurch abgedeckt.

Gruß Crack

Von einer Kurve las ich auch noch nix, es wäre also auch
möglich, die Unfallstelle ist gut einzusehen.

Wenn dort eine Person steht und Halt-Zeichen gibt dann hat man dort auch anzuhalten. Siehe §34 StVO:

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,

Über die Geschwindigkeit lässt sich streiten. Anstelle des
Unfalls hätte es auch ein parkendes Fahrzeug sein können.

Aber sicher nicht wenn sich Menschen auf der Fahrbahn befinden!

Die Aussage des Motorradfahrers deutet stark darauf hin, dass
es so oder ähnlich gewesen sein muss.

Es gibt immer zwei Seiten, und der Motorradfahrer sieht natürlich hauptsächlich das was für ihn vorteilhaft ist…

Gruß Crack

hi,

Wenn dort eine Person steht und Halt-Zeichen gibt dann hat man
dort auch anzuhalten. Siehe §34 StVO:
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden
unverzüglich beiseite zu fahren,

da lese ich nix, wie sich ein unbeteiligter zu verhalten hat. gibts dazu eine genaue Passage?

Weder der Motorradfahrer noch die Aushilfe waren beteiligt, demnach zieht §34 schon aus Prinzip nicht.

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist ,

Über die Geschwindigkeit lässt sich streiten. Anstelle des
Unfalls hätte es auch ein parkendes Fahrzeug sein können.

Aber sicher nicht wenn sich Menschen auf der Fahrbahn
befinden!

der weder angefahren, verletzt oder behindert wurde. Eventuell stand er auch neben der Fahrbahn?!
Wo steht nochmal, das man bei Personen im Sichtfeld die Geschwindigkeit reduzieren muss, wenn für die Person keine Gefahr besteht?

Das Problem war ja erst der plötzlich ausscherende PKW.

Die Aussage des Motorradfahrers deutet stark darauf hin, dass
es so oder ähnlich gewesen sein muss.

Es gibt immer zwei Seiten, und der Motorradfahrer sieht
natürlich hauptsächlich das was für ihn vorteilhaft ist…

sehe ich auch so.
Daher mal diese Sicht, bisher wurde es sehr PKW freundlich ausgelegt.

grüße
lipi

Weder der Motorradfahrer noch die Aushilfe waren beteiligt,
demnach zieht §34 schon aus Prinzip nicht.

Man muss nicht direkt mit seinem Fahrzeug am Unfall beteiligt sein um als Unfallbeteiligter zu gelten. Auch ein Zeuge oder jemand der zeitnah zur Unfallstelle kommt und Hilfe leistet ist Unfallbeteiligter. Oder soll nur ein Schwerverletzer das Recht und die Pflicht haben die Unfallstelle absichern zu dürfen?

Wo steht nochmal, das man bei Personen im Sichtfeld die
Geschwindigkeit reduzieren muss, wenn für die Person keine
Gefahr besteht?

Da kann ich Dir gern helfen. Das steht im §1 StVO:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und mit 100km/h an einer Unfallstelle vorbei zu fahren hat sicher ein hohes Gefährdungspotential in sich.

Das Problem war ja erst der plötzlich ausscherende PKW.

Nicht dieser PKW war das „Problem“ sondern die Mißachtung aller gegebenen und auch für den Motorradfahrer erkennbaren Umstände am Unfallort.

Daher mal diese Sicht, bisher wurde es sehr PKW freundlich
ausgelegt.

Ist natürlich berechtigt, die Tatsachen sprechen aber gegen ihn.

Gruß Crack

hi,

Man muss nicht direkt mit seinem Fahrzeug am Unfall beteiligt
sein um als Unfallbeteiligter zu gelten. Auch ein Zeuge oder
jemand der zeitnah zur Unfallstelle kommt und Hilfe leistet
ist Unfallbeteiligter. Oder soll nur ein Schwerverletzer das
Recht und die Pflicht haben die Unfallstelle absichern zu
dürfen?

das ist quatsch.
du beziehst dich auf den §34 und laut diesem sind Unfallbeteiligte nur diejenigen die zum Unfall beigetragen haben.

Wo steht nochmal, das man bei Personen im Sichtfeld die
Geschwindigkeit reduzieren muss, wenn für die Person keine
Gefahr besteht?

Da kann ich Dir gern helfen. Das steht im §1 StVO:
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass
kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

wo wird die Aushilfe geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt?

Und mit 100km/h an einer Unfallstelle vorbei zu fahren hat
sicher ein hohes Gefährdungspotential in sich.

Geschwindigkeit geschätzt, Polizei vor Ort, Unfallstelle abgesichert und eventuell sogar gut einsehbar.

Was du suchst, ist im übrigen der §97.

grüße
lipi

wo wird die Aushilfe geschädigt, gefährdet, behindert oder
belästigt?

Ein Vorbeifahren mit [geschätzen] 100km/h an einer Person die auf der Straße steht ist also nicht gefährlich? Das erklärt Einiges…

Geschwindigkeit geschätzt, Polizei vor Ort, Unfallstelle
abgesichert und eventuell sogar gut einsehbar.

Die Absicherung der Unfallstelle wurde vom Motorradfahrer völlig ignoriert. Wenn es so war wie dargestellt muss man mindestens von Vorsatz ausgehen oder sogar von einer Straftat nach § 315c StGB.

Gruß Crack

hi,

das sich die Person auf der Fahrbahn befindet und in welchem Abstand vorbeigefahren wurde, ist nicht geschildert.

Die Antwort, auf die sich der Zweig hier bezieht, ging vom ‚über den haufen Fahren‘ aus.
Ich denke, es ist weitgehend klar, das der Fußgänger nicht verletzt wurde.

Wenn man nun mal rein die Fakten der Ausgangsfrage betrachtet, die gegeben sind: Beamte gibt für den PKW die Strasse frei, obwohl diese nicht frei ist. Motorrad erfasst daraufhin den PKW.

Der Helfer hat auf der Fahrbahn nix verloren, er ist Fußgänger.

Es ging rein um die Schuldfrage des Unfalls. Ob der Motorradfahrer hinterher noch wegen des Tempos beim passieren des Helfers belangt wird, bliebe abzuwarten.

in welchem § war noch gleich zu finden, dass sich die Vorfahrtsrechte bei einem Unfall ändern oder alternativ, dass ein Helfer in den Straßenverkehr eingreifen darf?

grüße
lipi

das sich die Person auf der Fahrbahn befindet und in welchem
Abstand vorbeigefahren wurde, ist nicht geschildert.

Aus der Fragestellung:
Ein Motorradfahrer kommt von der Seite an der der Security steht und obwohl der Security ein unmissverstständliches Handzeichen gibt …

Von wo aus, wenn nicht von der Straße, könnte man das am Wirkungsvollsten tun?

Die Antwort, auf die sich der Zweig hier bezieht, ging vom
‚über den haufen Fahren‘ aus.

Man sollte sich dann doch besser auf die Frage selbst beziehen als auf eine Annahme von Anderen.

Ich denke, es ist weitgehend klar, das der Fußgänger nicht
verletzt wurde.

Für eine Gefährdung ist überhaupt keine Verletzung Voraussetzung.

Wenn man nun mal rein die Fakten der Ausgangsfrage betrachtet,
die gegeben sind: Beamte gibt für den PKW die Strasse frei,
obwohl diese nicht frei ist. Motorrad erfasst daraufhin den
PKW.

Irrtum. Der Polizist gab seine Seite erst frei nachdem die Seite von der der Motorradfahrer kam gesperrt war. Erst nach seinem ignoranten Verhalten wollte der Polizist die Fahrzeug wieder stoppen, Fehlverhalten eindeutig beim Motorradfahrer.

Der Helfer hat auf der Fahrbahn nix verloren, er ist
Fußgänger.

Oben lese ich noch das: „das sich die Person auf der Fahrbahn befindet und in welchem Abstand vorbeigefahren wurde, ist nicht geschildert.“

Was denn nun?

Und selbst wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn nichts zu suchen hätte, darf man ihn dann gefährden?

Es ging rein um die Schuldfrage des Unfalls. Ob der
Motorradfahrer hinterher noch wegen des Tempos beim passieren
des Helfers belangt wird, bliebe abzuwarten.

Hier sehe ich mindestens einen Verstoß des Motorradfahrers gegen §1 Abs. 1 und 2 StVO und gegen §3 Abs.1 StVO, möglicherweise auch gegen §5 Abs.2 und 3 StVO.

in welchem § war noch gleich zu finden, dass sich die
Vorfahrtsrechte bei einem Unfall ändern oder alternativ, dass
ein Helfer in den Straßenverkehr eingreifen darf?

Vorfahrtsrechte gibt es hier überhaupt nicht da es sich nicht um eine Kreuzung oder Einmündung handelt.

Der Helfer hat auch nicht eingegriffen sondern vor einer Gefahr gewarnt, diese wurde vom Motorradfahrer beflissentlich ignoriert mit der Folge eines Unfalls.

Gruß Crack

hi,

das sich die Person auf der Fahrbahn befindet und in welchem
Abstand vorbeigefahren wurde, ist nicht geschildert.

Aus der Fragestellung:
Ein Motorradfahrer kommt von der Seite an der der Security
steht und obwohl der Security ein unmissverstständliches
Handzeichen gibt …

Von wo aus, wenn nicht von der Straße, könnte man das am
Wirkungsvollsten tun?

ich bleib dabei, es ist nicht geschildert.

Die Antwort, auf die sich der Zweig hier bezieht, ging vom
‚über den haufen Fahren‘ aus.

Man sollte sich dann doch besser auf die Frage selbst beziehen
als auf eine Annahme von Anderen.

genau aus diesem Grund habe ich nochmal darauf hingewiesen, worauf sich die von dir zitierten Texte beziehen.

Ich denke, es ist weitgehend klar, das der Fußgänger nicht
verletzt wurde.

Für eine Gefährdung ist überhaupt keine Verletzung
Voraussetzung.

richtig. du bist aber der einzige, der von Gefährdung des Helfers redet. Was das mit dem Unfall zutun hat, bleibt weiterhin unklar.

Wenn man nun mal rein die Fakten der Ausgangsfrage betrachtet,
die gegeben sind: Beamte gibt für den PKW die Strasse frei,
obwohl diese nicht frei ist. Motorrad erfasst daraufhin den
PKW.

Irrtum. Der Polizist gab seine Seite erst frei nachdem die
Seite von der der Motorradfahrer kam gesperrt war. Erst nach
seinem ignoranten Verhalten wollte der Polizist die Fahrzeug
wieder stoppen, Fehlverhalten eindeutig beim Motorradfahrer.

Der Helfer darf die Fahrbahn nicht sperren. Der Motorradfahrer muss ich nicht an diese Anweisung halten. die Fahrbahn war weiterhin frei.

Der Helfer ist kein Polizist.

Der Helfer hat auf der Fahrbahn nix verloren, er ist
Fußgänger.

Oben lese ich noch das: „das sich die Person auf der Fahrbahn
befindet und in welchem Abstand vorbeigefahren wurde, ist
nicht geschildert.“

Was denn nun?

Das ist eine Feststellung, da ich schon ahnte, dass du noch nicht gemerkt hast, das er nicht weisungsberechtigt ist.
Was hat das mit dem Unfall zutun?

Und selbst wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn nichts zu
suchen hätte, darf man ihn dann gefährden?

die Gefährdung wird immer wieder von dir angesprochen, jedoch fehlt mir der Zusammenhang zum Unfall mit dem PKW.

Es ging rein um die Schuldfrage des Unfalls. Ob der
Motorradfahrer hinterher noch wegen des Tempos beim passieren
des Helfers belangt wird, bliebe abzuwarten.

Hier sehe ich mindestens einen Verstoß des Motorradfahrers
gegen §1 Abs. 1 und 2 StVO und gegen §3 Abs.1 StVO,
möglicherweise auch gegen §5 Abs.2 und 3 StVO.

§1: gilt ebenso für den PKW
§3: dafür müsste der Fall erst um die Details erweitert werden, ob der PKW oder das Motorrad am Unfallwagen vorbeigefahren ist.
§5: na gut, ich kann das auch: es hat niemand ein Fahrzeug überholt, der Unfallwagen hat sicher gestanden. desweiteren siehe Begründung §3

in welchem § war noch gleich zu finden, dass sich die
Vorfahrtsrechte bei einem Unfall ändern oder alternativ, dass
ein Helfer in den Straßenverkehr eingreifen darf?

Vorfahrtsrechte gibt es hier überhaupt nicht da es sich nicht
um eine Kreuzung oder Einmündung handelt.

Hast recht, er hätte Vorrang (§6). Wobei das auch nicht eindeutig beschrieben ist, ich aber (wie weiter oben beschrieben) davon ausgehe.

ich finde es schön, das du dich an so Kleinigkeiten aufhälst, statt auf den Unfall mit dem PKW einzugehen.

Der Helfer hat auch nicht eingegriffen sondern vor einer
Gefahr gewarnt, diese wurde vom Motorradfahrer beflissentlich
ignoriert mit der Folge eines Unfalls.

welche Gefahr? Dass der Polizist ohne Sperrung der Gegenfahrbahn die Fahrzeuge plötzlich fahren lässt?
Ohne das Fehlverhalten des PKW/ des Beamten gäbe es keine Gefahr.
Muss der Motorradfahrer diese Gefahr erkennen können?

Wir haben hier 2 Diskussionen, die eine betrifft den zweiten Unfall und die Schuldfrage, die andere (auf was ich ursprünglich mal geantwortet habe, weil das noch absurder ist als die Schuld des Motorradfahrers) das ‚über den Haufen fahren‘ des Helfers.
Du bringst noch Gefährdung des Helfers mit ein, da es dazu in der Frage aber keinerlei Erwähnung gibt, ist die Argumentation dahingehend irgendwie reine Spekulation.

Gern fasse ich meine Meinung nochmal zusammen: Fallbeispiel nicht ausreichen klar geschildert. Helfer ist nicht weisungsberechtigt und darf ignoriert werden.

Ich würde auch sagen wir beenden das hier (ausser wir reden weiter über das Weisungsrecht des Helfers, das war klar beschrieben).
Ich habe oben die Fakten der Frage zugunsten des Motorrads ausgelegt. Das kann man ebenso für den PKW tun. Daher drehen wir uns im Kreis.
Die Gefährdung des Helfers war nie Inhalt der Frage und für die Schuldfrage auch egal.

grüße
lipi

Hi

Anscheinend dreht sich das ein wenig im Kreis , da ich bei der Eingangsfrage ein paar Details nicht beigefügt hatte , die aber anscheinend von hoher Relevanz sind .

Der Ursprüngliche Unfall war ein rangierender Traktor mit Anhänger und ein LKW-Sattelzug ( 40 Tonner )
diese beiden Fahrzeuge blockieren tatsächlich eine Fahrbahnseite und man kann die nicht mal eben schnell an die Seite fahren .

Alle beteiligten Fahrzeuge hatten nach kurzer Anlaufzeit die Warnblinkanlage an , und die war auch noch soweit funktionsfähig das man jeweils von beiden Strassenenden die Blinkzeichen sehen konnte
dazu kam zu etwas späteren Zeitpunkt auch noch das abgestellte Polizeiauto mit blinkenden Blaulicht.

Der „Security“ stand am Strassenrand und nicht auf der Fahrbahn , bei uns wurde man sagen an der „Gosse“ als am Regenablauf der Strasse und trug die obligatorische rote Warnweste .

In dem Sinne wurde der Security von dem Motorrad nicht gefährdet , wenn man davon absieht , das man nicht mit ca 100Km/h an einer Person die vor etwas Warnen will , vorbeibläst

gruss

Toni

hi

Danke für die Ergänzungen, aber eine Frage noch:
Welche Fahrbahnseite war blockiert, die vom PKW oder vom Motorrad?

grüße
lipi

1 Like

Hallo,

ich versteh die Diskussion um den Security - Mann nicht. Bei JEDER Unfallstelle ist doch wohl zuerst nur eine Zivilperson zur Absicherung der Unfallstelle da - wenn überhaupt.

Wie sollte man eine Unfallstelle absichern, wenn sowohl winkende Zivilpersonen als auch ein Warndreieck locker ignoriert werden dürfen?

An einer Unfallstelle mit Warndreieck UND winkenden Mann mit 100 kmh vorbeizufahren ist doch wohl sträflich leichsinnig, oder?

Bixie

Thema verfehlt, setzen.
Moin,

es kann durchaus auch so gedeutet werden

es geht nicht um das, was wir uns wünschen, sondern um den § 1 der StVO.

Gruß Ralf

hi,

es kann durchaus auch so gedeutet werden

es geht nicht um das, was wir uns wünschen, sondern um den § 1
der StVO.

jetz wirds aber flach.
Das Zitat ist aus dem Kontext gerissen. Es bezog sich auf eine Variante des Unfallhergangs und nicht auf eine Wunschvorstellung der StVO.

der PKW hat auch den §1 zu befolgen. Er hätte die Weisung des Beamten als falsch erkennen müssen (§36) und da es Gegenverkehr gab nicht anfahren dürfen.
Konnte er durch den Unfall den Motorradfahrer nicht einsehen, kommt zusätzlich noch $6 ins Spiel, denn dann muss er sich hinter den Unfallfahrzeugen befunden haben.

ich fasse mal zusammen:
Motorradfahrer missachtet §1, ok geh ich mit.
PKW-Fahrer missachtet §1, $36 und eventuell §6.

grüße
lipi