Folgeverordnung KG in anderer Praxis?

Hallo,
ich habe eine Folgeverordnung zur Krankengymnastik bekommen. Ich bin allerdings unzufrieden mit meinem bisherigen Physiotherapeuten und würde die Krankengymnastik gerne woanders weiterführen. Ist das möglich oder kann ein neuer Physiotherapeut bzw eine neue Praxis mich nur mit Erstverordnung annehmen?

Danke!

Gruß
Elisabeth

Hallo, die Folgeverordnung kann auch in einer anderen Praxis durchgeführt werden. Allerdings muss man dort bitte darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Rezept tatsächlich um eine Folgeverordnung handelt. Falls nötig hier dann auch die Angabe, ob es die erste, oder zweite FVO ist. Sonst läuft der neue Kollege Gefahr, die Behandlungen nicht erstattet zu bekommen.
viele Grüße
Löwenherz

Moin,
auch eine andere Praxis kann die Folgeverordnung annehmen. Wichtig ist nur, dass die Reihenfolge Erst-VO - Folge-VO vom Arzt gegeben ist. Wo es ausgeführt ist, sollte egal sein.

Hallo Elisabeth,
du kannst dich ohne Probleme mit deiner Folgeverordnung bei einer anderen Praxis vorstellen und dich dort weiterbehandeln lassen.

Gruß
Mike

Hallo,
ja stimmt die Folgeverordnung kann durchaus bei einem anderen Kollegen durchgeführt werden.
Wichtig erscheint mir aber die Frage, ob und wieweit die eigenen Erwartungen nicht eine (zu)große Rolle spielen. Manchmal hilft ein offenes Gespräch mit dem therapeuten über Therapieziele und wer was eigentlich möchte…
Es gibt eine große Schar Patienten die gerne herumreisen von Therapeut zu Therapeut und letztendlich nicht viel Erfolg beim angehen ihrer eigenen Problematik aufweisen können

frohes Fest :wink:

Was genau hat für die Unzufriedenheit gesorgt?

Die Antwort auf deine Frage hast du ja bereits bekommen.

Aber es ist schon interessant, was so eine harmlose Frage für Reflexe auslöst: Da äußert ein Patient Unzufriedenheit über seinen Physiotherapeuten und sofort wird seine Urteilsfähigkeit bzw. Therapiewilligkeit in Frage gestellt.

Man stelle sich vor, hier würde die Frage gestellt, inwieweit man wegen Unzufriedenheit mit der Putzfrau oder dem Gärtner aus dem Arbeitsverhältnis raus kommt. Insistierende Nachfrage, worin die Unzufriedenheit denn liege (eine solche Frage stellt man nur, wenn man schon eine Gegenrede in petto hat) oder der Hinweis darauf, dass die Welt voll ist von unzufriedenen Wohnungsinhabern, denen die Reinigungskräfte es nicht gut genug machen können - wäre als Reaktion höchst unwahrscheinlich.

Dabei gilt gerade für Physiotherapeuten, dass der Berufsstand unterschätzt und unterbezahlt ist, so dass gute, die spätestens bei komplexerer Problematik gefragt wären, wirklich Mangelware sind.

Wenn mir als Therapeut ständig die Patienten laufen gehen, kann ich das auf die Patienten schieben - oder mich mal fragen, ob es ggf. nicht doch an meiner Didaktik liegt, an meiner Art, am eingeschränkten und / oder abgespulten Übungsprogramm,… Schon der Duktus dieser Rückfragen auf so eine harmlose Frage hier zeigt jedenfalls ein Bild vom Patienten, das für sich spricht.

Guten Tag,

Aber es ist schon interessant, was so eine harmlose Frage für
Reflexe auslöst:

Ja, ich verstehe, was du sagen willst. Aber so massiv sind diese Rückfragen nicht und sie sind, meiner Meinung nach, mehr der idiotischen neuen „es werden 10 Experten nicht deiner Wahl automatisch angeschrieben“- Regel zu verdanken, als der grundsätzlichen Überlegung, die du ansprichst. Es ist nämlich was anderes, ob ich diese Frage im Forum lese, und ich dazu konkret eine Antwort weiß oder nicht, oder ob mich jemand direkt anspricht (und die meisten Experten wissen ja nicht mal von dieser Forumsneuerung) und ich zu einem konkreten Fall, den ich aber gar nicht kenne, eine Aussage machen soll. Und eine solche Rückfrage öffnet bei einem normalen E-mail-Austausch (den der Experte wahrscheinlich erwartet) die Kommunikationswege. Von daher wäre ich vorsichtig mit der generischen Gesellschaftskritik in diesem Zusammenhang.

MfG
GWS

Hallo Elisabeth

du kannst in diesem Fall den Therapeuten wechseln. Kein Problem. 

Gruß Jürgen

Vielen Dank an alle Antwortenden!

Eine Frage habe ich noch: Wie lange kann ich mir Zeit lassen nach Ausstellung der Folgeverordnung, bis ich mich bei einer neuen Krankengymnastik-Praxis melde? Sprich, (wann) verliert die Folgeverordnung ihre Gültigkeit?