Fördermittel für Gasheizung?

Hallo zusammen,

Meine Gasheizung im EFH wird im März 2019 30 J. alt u. soll jetzt erneuert werden. Von einem Bekannten hörte ich, dass bei Anlagen die älter als 30 J. sind, wahrscheinlich kein Anspruch mehr auf staatl. Förderung besteht!?

Fragen:

  1. Ist die Aussage richtig?
  2. Wenn ich die Heizung bis März 2019 austausche, würde ich dann die Förderung noch bekommen?
  3. Welcher Stichtag gilt in meinem Fall?

Vielen Dank!

Hi.

Wie lange wohnst du denn in dem Haus. Das ist bedeutend, ob der Kessel wirklich getauscht werden muss, oder nicht. Stichtag ist der 1. Feb. 2001.
Eine Förderung bei der Kwf kannst du in jedem Falle beantragen, egal wie alt der Kessel ist. Da du eh auf Brennwert umstellen wirst, gibt’s wohl auch eine Förderung.
Ganz wichtig: Der Antrag ist vor der Montage eizureichen/zu stellen.

Hallo1

meiner Kenntnis nach ist die Aussage richtig, hat aber nichts mit den genannten Daten zu tun.
Reiner Ersatz einer Kesselanlage alt gegen neu ist nicht mehr förderfähig.

Eine Ausnahme: Basisförderung von 500 € für Heizwert-Gaskessel auf Gas-Brennwerttechnik.

Sonst gibt es Förderung „nur“ im Zusammenhang mit Solar und sonstiger „Wertverbesserung“ am Heizsystem.

Schau mal hier rein. Es hat Einzel-Links zum Anklicken der Fördermaßnahmen, es ist leider etwas unübersichtlich. Suche erst einmal beim KfW-Programm. Du kannst Dich aber auch bei deinem Gasversorger nach deren Förderung erkundigen. Auch bestimmte Kesselhersteller haben z.T. Förderungen, darüber weiß meist der Heizungsbauer Bescheid der diesen Hersteller vertritt.
https://www.viessmann.de/de/services/foerderung.html

Und beachte bitte, man muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme und vor Beauftragung des Handwerkers den Antrag stellen !
Bei den meisten (allen ?) Maßnahmen sind auch vorbereitende Maßnahmen eines Sachverständigen durchzuführen ( dessen Kosten sind auch förderfähig).

MfG
duck313