Hallo,
die Media GmbH hat uns über web.de ohne unser Einverständnis 60€ von unserm Konto abgebucht .Als wir es gleich merkten habe ich eine Rücklastschrift veranlaßt.Jetzt bekomme ich ohne eine vorherige Mahnung von einer Inkassofirma ein Schreiben zur Aufforderung einer Überweisung von 126,18€.Wie soll ich mich verhalten? Ich habe einen privaten Rechtsschutzvertrag, von denen ich zur Not Gebrauch machen könnte.
Hallo,
„ohne Einverständnis“ heißt ja nicht unberechtigt. Jedenfalls meinen die, sie sind im Recht, drum Inkasso. Wenn also Schulden in Höhe von 60 EUR bei Media bestehen, Gesamtbetrag von 126,18 zahlen. Wenn nicht, Mahnbescheid abwarten, dann Einspruch einlegen.
Ciao Ricco
Diese Media GmbH kann ja Ihre Kontonummer nur von Ihnen haben. Kann es sein, daß Sie tatsächlich irgendeine Leistung von denen bezogen haben? Grundsätzlich wäre der erste Schritt eine Kontaktaufnahme mit der Media GmbH, warum die etwas abbuchen wollten bzw. was der Grund für die Betreibung mit Inkassobüro ist. Wenn diese Forderung zu Unrecht besteht, dann können Sie ja einen Anwalt einschalten.
Friede7
…dann würde ich in jedem Fall davon Gebrauch machen, denn
- die Forderungsübertragung an ein Inkasso Unternehnen ist rechtlich problemlos möglich, einzig
- das Zustandekommen der Forderung scheint hier fraglich zu sein.
hallo Wusta 4,
bevor du eine Rückbelastung veranlasst hast, hättest du vielleicht nachfragen sollen, bei einer der Hotlines von 1 & 1 oder web.de, für welche Dienstleistung o.ä. sie den Betrag abgebucht haben.
- dies ist jetzt aber bitte nicht als Vorwurf an dich misszuverstehen…
Es könnte vielleicht sein, dass du dich auf einer der Seiten von 1&1 oder web.de bewegt hast, irgendeine Sache angeklickt hast, und schwupp… hast du einen Vertrag über Filme etc. oder z. B. über eine sog. Premium-Mitgliedschaft bei einer dieser Firmen abgeschlossen.
Die Werbetricks von diesen Firmen sind dermaßen trickreich… und sie lassen sich fast jeden Tag neue Tricks einfallen, und sie bemänteln sich umso mehr mit einem Schein von Seriosität.
Da du Rechtsschutzversichert bist, würde ich die Sache schnellstens einem Anwalt übergeben.
Erfahrungsgemäß scheuen diese Firmen gerichtliche Auseinandersetzungen, die meistens zugunstens der Verbraucher entschieden werden, zumal die Gesetzgebung hoffentlich bald abgeschlossen sein wird, wonach irgendwelche Internet-Verträge nicht mehr klickweise, sondern nur noch schriftlich mit Originalunterschrift
gültig sind, wobei es immer noch eine Widerrufsfrist geben muss.
Ich denke, dass die Sache mit einem Anwaltsbrief schnell erledigt sein wird.
Vor allem auch im Sinne der Folgekosten, denn solche Beträge gelten oft als Jahresbeiträge…
und wer die Kündigungsfrist verpasst, zahlt wieder für ein weiteres Jahr für dubiosen Firlefanz, den er garnicht haben will.
Viel Erfolg!
Hallo,
leider kann ich nur wenig sagen, da ich die Einzelheiten nicht kenne. Aber soweit:
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Ohne Einzugsermächtigung kann keiner was von Deinem Konto abbuchen.
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Wenn die Inkassofirma eine Mahnung geschickt hat, muss Du dieser vollumfänglich, schriftlich widersprechen und einen NAchweis für die Forderung verlangen.
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Wenn Die Inkassofirma kein Geld bekommt, wird Sie einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Dann hast Du zwei Wochen Zeit diesem zu widersprechen. Auchtung die Frist von 2 Wochen muss beachtet werden.
Bei einem Widerspruch kannst Du angeben, weshalb diese Forderung gegen Dich nicht besteht. Wenn die dann immer noch Geld wollen, müssen Sie klagen. Dann kannst Du vor GEricht alles erklären. Wenn die Forderung zu Unrecht besteht, muss die Gegenseite auch Deinen Anwalt bezahlen.
Wenn Du in der Frist von 2 Wochen nicht widersprichst, kann sich das Inkassobüro einen vollstreckbaren Titel ausstellen lassen. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet. Deshalb unbedingt auf die Frist achten. Steht aber auch auf einem Mahnbescheid drauf.
Aber wie gesagt, es fehlen mir alle Einzelheiten. Ich denke eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt ist nicht teuer und kann Dir helfen. Ein Schreiben eines Inkasobüros sollte man nicht unbeachtet lassen. Ich würde zum Rechtsanwalt gehen…
Viel Glück
Hallo,
Nunja das ist recht einfach,wie ich meine.
Sie(1&1) wollen Geld von Ihnen und Sie sind sich sicher dass dies zu Unrecht der Fall ist.
Die Seite die die Forderung stellt muss die Forderung begründen und im Zweifel auch nachweisen dass sie Bestand hat und existent ist.
Abgesehen davon muss Sie Ihr Gegenüber erst in verzug setzten. Dies kann in der ersten Rechnung passieren, aber meist passiert es erst mit einer Mahnung (die ja hier scheinbar nicht erfolgte). Erst dann wären Mahnkosten gerechtfertigt. Das ganze klingt aber ohnehin eher dubios,wobei sie ja scheinbar Ihre Kontodaten hatten, Sie aber richtig reagiert haben und das ganze zurückgebucht und hoffenltich auch die eventuell bestehende Einzugerlaubnis wiederrufen haben.
Ich würde daher wie folgt vorgehen:
Ich würde darauf reagieren und fordern dass 1&1 nachweisen dass sie Anrecht auf das Geld haben weil ein Vertrag zustande gekommen ist.
Darauf sollten sie dann schon reagieren. Wenn nicht,können sie es wohl nicht beweisen.
Sollte es wiedererwartend doch eine Reaktion geben alla „Sie wissen dass wir einen Vertrag haben“ weiterhin darauf bestehen und alles gut dokumentieren. Sie(1&1) sind ja in der Bringschuld es nachzuweisen und nicht Sie,das es keinen Vertrag gibt.
Sollte 1&1 irgendetwas vorweisen, sollten Sie einen Rechtsbeistand konsuliteren,da es meines Erachtens dann nicht bewußt war und der Bindungswille fehlt, wenn Sie überhaupt damit was zu tun hatten.
Am Besten Sie schicken ein Fax oder Einschreiben und wenn Sie möchten können Sie gern darauf aufmerksam machen dass Sie sich rechtliche Schritte vorbehalten und auch in Betracht ziehen 1&1 die Kosten zu übertragen (Fax,Einschreiben, verschwendere Lebenszeit oder auch den Anwalt).
Eine Alternative zum Anwalt wäre noch die Verbraucherzentrale.
Auf jeden Fall sollten sie aber reagieren wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert! Darauf haben sie 14 Tage zeit zu reagieren und die Forderung (auch grundlos) zu bestreiten. Dies sollten Sie auf alle Fälle tun, sollte der Mahnbescheid rechtskräftig werden, ist dagegen nur sehr schwer anzugehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg
LG
Hallo,
die Media GmbH hat uns über web.de ohne unser Einverständnis 60€ von unserm Konto abgebucht .Als wir es gleich merkten habe
ich eine Rücklastschrift veranlaßt.Jetzt bekomme ich ohne eine vorherige Mahnung von einer Inkassofirma ein Schreiben zur Aufforderung einer Überweisung von 126,18€.Wie soll ich mich verhalten?
Ich habe einen privaten Rechtsschutzvertrag, von denen ich zur Not Gebrauch machen könnte.
Hallo,
ohne den ganz genauen Sachverhalt zu kennen (einzelne Details)würde ich erst einmal auch fragen „warum media gmbh ohne Einverständnis abbucht“ , da media gmbh ja es nun auf einen Rechtsstreit anlegt, zumindest sprechen die „ersten“ Eckdaten für einen Unrechts-Tatbestand, wäre nun folgendes zu fragen:
In welchem Vertragsverhältnis stehen Sie zu der Media GmbH ? Für was genau verlangt die Media GmbH 60 Euro ? Gibt es irgendwelche AGB`s, welche Mahngebühren, Inkassobüros usw. ansprechen ? Woher hat Media GmbH ihre Kontodaten ?
Ich schlage zunächst folgende Vorgehensweise vor :
schriftlich Widerspruch erheben (außer es geht hier um „Abofallen“)(bitte hiernach googlen oder bei der Verbraucherberatung anfragen per Email ist es am günstigsten).
Angabe von Gründen, falls ein gesichertes ! Vertragsverhältnis nachgewiesen ist:
- sittenwidriges Geschäftsgebahren
- einseitige Willens-Durchsetzung entgegen einer beidseitigen Vertaglichen Willenserklärung, bedeutet dass kein Vertrag zustandegekommen ist (bitte prüfen)und dass folglich keine Zahlung(en) zu leisten sind.
Falls die spezielle Rechtslage persönliche Angaben erforderlich macht, bitte ich Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in ANspruch zu nehmen ! Bitte dort anrufen und nachfragen ob diesr Fall finanziell abgedeckt wäre (Kostenübernahme, am besten schriftlich verlangen).Insofern könnten Sie einen Fachanwalt für internet-Recht (online-Verträge) in Anspruch nehmen ! http://www.recht-im-internet.de/
Hierbei wären Sie wahrscheinlich auf aktuellem Stand am besten beraten.
Viel Glück und Erfolg
Es wäre ja schon von Interesse, welche Dienstleistungen sie da angeblich in Anspruch genommen haben und wie die Firma an Ihre Bankverbindung kommt, um vernünftig Auskunft geben zu können.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, brauchen Sie auf die Schreiben eines Inkassobüros nicht zu reagieren. Erst wenn das Gericht eingeschaltet wird, wird es ernst und sie müssen reagieren.
Sie sollten sich aber sicher sein, dass Sie nicht aus Versehen einen Vertrag abgeschlossen haben. Nicht zufällig mal das Angebot angenommen, die kostenpflichtige Komfortmail zu erproben und dann am Ende der Testperiode die Kündigung vergessen?
Wenn zu Recht ein Anspruch der Firma besteht, dann wären Mahn- und Bearbeitungskosten angesichts einer ungerechtfertigten Rücklastschrift sicher o.k.
Die Frage ist hier nur ob die Forderung berechtigt ist, wenn dies der Fall ist, so war die Media GmbH auch berechtigt das Inkassounternehmen einzuschalten. Die zusätzlichen Kosten dieser Firma sind in diesem Fall von dir zu zahlen. Ist die Forderung nicht berechtigt, teile ihnen dies mit Begründung mit.
Hallo, die Angaben sind leider etwas dürftig. Besteht/bestand ein Vertrag mit Media? Über was? Handyvertrag/Internet. Wurde das genutzt? Gab es eine Rechnung? Sind 1&1 und web.de Vertragspartner in einer Rechnung?
Tut mir leid, da kann ich keine Antwort geben. Wenn Sie eine gute private Rechtsschutz haben, dann erst mal einen Beratungstermin, der dann kostenlos ist, vereinbaren. MfG
Hallo Wusta4, RSVers beinhaltet auch eine kostenlose Beratung beim RA - gut! Aber bedenke auch, daß 1u1 viel Geld für die teure Fernsehwerbung benötigt…
Gruß lennonmc
Hallo,
für welche Leistung 60 Euro abgebucht? Wenn wirklich ohne „Einverständnis“, dann war die Rückbuchung absolut o.k. Aber check erst mal noch deinen Vertrag.
Teil den Inkassoleuten mit dass es keine Kohle gibt, Punkt, Ende. Wahrscheinlich wieder eine der zahlreichen Abzockermaschen.
Ansonsten an Rechtschutz wenden.
Viel Glück
Grüße aus Bayern
Hedi
Hi
sicher, dass du nicht irgendwann mal dem Web.de Club beigetreten bist?
woher sollten die sonst deine Kontonummer haben?
Ansonsten: Anwalt
Gruß
HaWeThie
Warten Sie seelenruhig auf einen gesetzlichen Mahnbescheid und versäumen aber dann nicht die Frist für einen Widerspruch.