Forderung des Vermieters nach Auszug

Hallo,
diese Situation macht mich unsicher, ich bin aber selbst nicht davon betroffen.
Der Mieter zieht aus und übergibt eine bis auf wenige private Gegenstände leere Wohnung. Im Übergabeprotokoll wird festgehalten, dass die Wohnung renoviert und gereinigt werden muß und, dass diese privaten Gegenstände entsorgt werden müssen.
Der Vermieter beauftragt 2 Firmen, es ergeben sich 2 Rechnungen. Eine ist unstrittig und wird beglichen. Die andere ist pauschal gehalten, beschreibt keine konkreten Tätigkeiten und ist aus Sicht des ehem. Mieters unverhältnismäßig hoch.
Der Mieter weigert sich zu zahlen und bitte um Klärung. Die erfolgt nur unzureichend.
Nun will der Vermieter die Kaution einbehalten.
Kann er die Kaution einbehalten ohne dem Mieter detailliert zu erklären, was in der Wohnung gemacht wurde?

Ob er das kann/darf, wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Das muss der Mieter in so einer Situation anrufen, wenn er meint, dass der Vermieter sich hier zu großzügig bedient hat. Dafür darf er dann zunächst Gerichtskosten vorschießen und ggf. einem Anwalt einen Vorschuss zahlen, wenn er nicht passen rechtschutzversichert ist. Wenn das Gericht die Sache wie der Mieter sieht bekommt der seine Kaution anteilig zurück und hat auch Anspruch auf Ersatz seiner Kosten im Verhältnis seines Obsiegens vor Gericht.

Das Dumme in so einer Situation ist nur, dass Du ja schon anklingen lässt, dass da grundsätzlich schon klar ist, dass da noch Dinge zu tun waren, die der Mieter zu zahlen hat, und dass der Vermieter hierfür jemand beauftragt hat, der ihm dafür eine Rechnung geschrieben hat. Und jetzt könnte es natürlich sein, dass der verklagte Vermieter vor Gericht dann sehr genau erklären und belegen kann, dass die Rechnung angemessen war. Und dann hast Du gutes Geld schlechtem hinterher geworfen. Denn auch wenn dann ggf. noch ein Rest Kaution auszuzahlen ist, wird der dann vermutlich von den von Dir zu tragenden Kosten aufgefressen.

Also überlege sehr gut, ob es hier nur um einen kleinen Kampf mit dem Vermieter geht, dem Du hier mehr Aufwand durch Nachforderung eine exakteren Rechnung machen möchtest, oder ob der Rechnungsbetrag nicht durchaus für die ausgeführten Dinge angemessen ist, auch wenn diese nicht detailliert auf der Rechnung auftauchen, zumal man die Anforderungen an den Detaillierungsgrad einer Rechnung für solche Kleinigkeiten auch durch ein Gericht nicht sonderlich hoch ansetzen wird. D.h. wenn da steht: „Dübellöcher gespachtelt und gestrichen“, wird da kein Gericht mitgehen, wenn Du da jedes Dübelloch einzeln mit Foto und genauer Position angegeben haben willst.

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Muss der Mieter denn überhaupt irgendwas leisten? Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die Wohnung renoviert werden müsse. Steht da, dass dies auf Kosten des Mieters zu geschehen habe? Wenn ja, wieso hat der Mieter das unterschrieben? Und welche Regelungen trifft denn der Mietvertrag? Im Wohnraummietrecht sind zahlreiche Klauseln über Schönheitsreparaturen unwirksam.

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Hallo Wiz,
ich will das konkretisieren.
In der leeren Wohnung befanden sich 4 private Gegenstände. Diese mußten entsorgt werden.
Zudem wurden nach Aussagen des Vermieters diverse Arbeiten ausgeführt. Diese sind aber schon in der anderen Rechnung enthalten. Z.B die Dübellöcher. Und dann waren diese Arbeiter unglaubliche 18.5 Stunden in dieser Wohnung - ohne dass in der Rechnung steht, was sie dort gemacht haben.
5 - 6 Stunden wären nach Schilderung der Betroffenen angemessen gewesen.
Aber der Hinweis auf den Detaillierungsgrad und die Angemessenheit greife ich gerne auf.

Und das waren drei Spax-Schrauben und eine leere AA-Batterie? Oder eine Waschmaschine, ein Kühlschrank, eine Schrankwand und die Biomüllsammlung aus den letzten 10 Jahren?

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Da macht es natürlich schon einen Unterschied, ob wir von vier Tupperdosen oder einem Klavier, einer Schrankwand, einem Billardtisch und einer Doppelbettanlage mit integrierten Nachttischen und Überbau sprechen.

Das kann und sollte man natürlich ansprechen. Und wenn es da tatsächlich Doppelungen gibt sollte der Vermieter auch kein Problem damit haben, dass diese Leistungen nur einmal bezahlt werden.

S.o. kommt z.B. schon auf die zu entsorgenden Gegenstände an, ob man die mit einem Griff raustragen kann, oder ob man die zunächst mal vor Ort umfänglich zerlegen muss. Auch darf man nicht vergessen, dass viele Arbeiten, wie z.B. verspachteln und Überstreichen Trocknungszeiten haben, bevor man einen nächsten Arbeitsschritt machen muss. Auch hat man es bei solchen Geschichten regelmäßig mit viel Kleinkram zu tun, der trotzdem Vor- und Nacharbeiten bedeutet und deutlich aufwändiger ist, als wenn man einmal richtig zuschlagen kann. Auch wenn zwei Leute für bestimmte Tätigkeiten notwendig sind, und die dann auch den Rest gemeinsam erledigen, kann man schon mal die Stundenzahl durch zwei teilen, dann waren die zusammen da etwas mehr als einen Arbeitstag beschäftigt. Klingt nicht vollkommen überzogen.

Ich will mich nicht aufdrängen. Als ehemaliger Rechtsanwalt, der sich zu 80 % mit Mietrecht beschäftigt hat, kann ich nur noch einmal empfehlen, sich grundsätzlichere Fragen zu stellen.

Viel Erfolg!

Es waren 2 Deckenlampen, 1 Duschvorhang und 1 Waschbeckenunterschrank in der Wohnung.
Und die 2. Firma hat die Wohnung von Grund auf renoviert - nicht die 1. Und es geht um die Rechnung der 1. Firma.
Die Mieterin hat den Vermieter gefragt, welche Firma denn nun was gemacht hat. Sie wartet auf Antwort.
Nach den Ratschlägen hier empfehle ihr also, zunächst weiter abzuwarten. Vielleicht lenkt der Vermieter noch ein.

Irgendwie verstehe ich die Problematik immer noch nicht… Ich meine, man macht doch ne Wohnungsübergabe, und spätestens bei dieser sagt der Vermieter „die Lampe muss aber noch ab“ und entweder man macht das dann direkt oder kommt am nächsten Tag mit Leiter und Schraubenzieher nochmal vorbei und tut was nötig ist. Ist das nicht passiert? Und es wurde auch nicht mit einem Nachmieter vereinbart, dass das Zeug übernommen wird?

Und wieso wurde die Wohnung „von Grund auf renoviert“? War die Wohnung in einem so schrecklichen Zustand? Oder ist damit „durchgeputzt und frisch gestrichen“ gemeint?

Gab es im Vorfeld schon irgendwelche Unstimmigkeiten mit dem Vermieter, die ggf. zu dieser ganzen Dramatik geführt haben könnten?

Und last but not least: 18,5 Stunden von ner „Profifirma“ (und dann gab’s ja wohl noch ne zweite) - ist das überhaupt von der Kaution gedeckt?

Hallo Frau Boemer,

nun sind wir doch schon weiter drin als von mir beabsichtigt.
Die Wohnung wurde nicht von der Mieterin übergeben. Gesundheitliche Gründe.
Die Wohnung wurde grundrenoviert weil nikotinbelastet, also alle Tapeten runter und neu tapeziert.
Es gab keine Unstimmigkeiten im Vorfeld.
Die entrümpelnde Firma hatte einen Stundenlohn von ca. 23€. Es waren 5 Personen in 3 Tagen insgesamt 18.5 Stunden in dieser leeren Wohnung.

Abkleben wird auch gern unterschätzt bzw. in Rechnung gestellt, wenn man genauso die Blenden von Steckdosen und Lichtschaltern hätte entfernen können.

Ja und ich muss gestehen, dass mir die Sache immer unverständlicher wird. Wenn die Mieterin aus gesundheitlichen Gründen keine Übergabe machen konnte -irgendwer wird doch ein Übergabeprotokoll gemacht haben? Und irgendwer wird doch auch der Mieterin (oder ggf. Helfern von ihr, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage ist) gesagt haben, dass noch diese paar Dinger raus müssen, da ansonsten ein Entrümpler auf ihre Rechnung engagiert wird.

Und diese Entrümpler haben 18,5 Stunden für diese paar Sächelchen gebraucht? (Die Mathematik mit 5 Personen, 3 Tagen und 18,5 Stunden habe ich nicht verstanden, das sollte aber irrelevant sein). Lass sie ne halbe Stunde hinfahren, eine Stunde „entrümpeln“, ne Stunde zum Wertstoffhof fahren (so mit Wartezeit und Zeug in die richtigen Tonnen packen) und ne halbe Stunde heimfahren. Haben wir drei Stunden mal drei Leute (was schon üppig ist, was die anderen Beiden da taten, erschließt sich mir nicht) also wenn überhaupt die Hälfte der Stunden.

Wie genau bist Du denn involviert? Waren das vielleicht doch noch mehr Sachen, die in der Wohnung zurück geblieben sind? Denn unter uns Betschwestern: kein Vermieter beauftragt so nen Entrümpler mit so vielen Leuten zum Vergnügen um dann ggf. selber auf den Kosten sitzen zu bleiben. (Und der Vermieter wird ja nun bei der Übergabe dabei gewesen sein und den Aufwand abschätzen können…). Aber gut, das ist die eine Rechnung. Da reden wir von gut 400 Euro, selbst wenn man nach meiner Rechnung sagen könnte, dass das zu viele Leute waren, könnte man auf 200 Euro „runterverhandeln“. Natürlich muss die Oma dafür lange Socken stricken, aber die Frage ist halt, ob das Deine Zeit wert ist und Du ggf. bereit bist, in einen Anwalt zu investieren (bei dem möglicherweise die Erstberatung in dieser preislichen Größenordnung liegt)

Und die andere Rechnung ist für’s neu Tapezieren, richtig? Und gehe ich recht in der Annahme, dass die Mieterin starke Raucherin war, in der Wohnung geraucht hat und deswegen die Tapeten komplett runter müssen (und möglicherweise auch die Bodenbeläge?). Diese Rechnung sollte meiner Schätzung nach deutlich höher ausfallen, richtig? Gehe ich weiter recht in der Annahme, dass diese Rechnung (also für Tapezieren und ggf. noch mehr) die ist, die „unstrittig“ ist?

Dann ist halt echt die Frage, wie weit Du den Vermieter noch wegen 200 Euro schikanieren willst. Also ich würde mir zumindest erklären lassen, was diese fünf Leute mit diesen vier Sachen (Obacht! Da musst schon sicher sein, dass da nicht noch deutlich mehr Krams war - eventuell im Keller oder auf nem Speicher versteckt) die ganze Zeit getrieben haben. Dazu wäre es gut, das Übergabeprotokoll zu haben, da sollte das ja erwähnt sein. Eventuell gab’s auch noch darüber hinaus einen Schrieb vom Vermieter wo er schreibt, dass man gefälligst das Geraffel jetzt mal wegräumen soll, weil er sonst nen Entrümpler beauftragt und die Kosten der Mieterin auferlegt…

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Ich dachte, es waren 18,5h pro Helfer. Das würde dann auch besser zu den drei Tagen passen.

Wie dem auch sei - viel zu ungenaue Beschreibung.

Der Kern der Frage: Darf die Mietkaution einbehalten werden, um berechtigte, notwendige und angemessene Kosten zu decken?

Die Antwort: Ja.

Ob die Kosten überhaupt berechtigt, notwendig und angemessen waren - das werden wir ohne mehr Informationen niemals erfahren.

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Verdammt, das macht natürlich deutlich mehr Sinn als meine Berechnung! Aber vielleicht kriegen wir ja noch Aufschlüsse zur Mathematik :wink: