Forderungen der SPD-Linken

Hallo,

Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 42%. Gab es nicht einmal ein Urteil des BVerfG zur Besteuerung, in dem sinngemäß stand, dass das Steuersystem so aufzubauen ist, dass eine gewissen Grenze nicht überschritten wird?

Einmal ganz unabhängig von den sonstigen „Segnungen“ des Konzeptpapiers gefragt.

Gruß
vdmaster

Hallo,

beim Spitzensteuersatz scheint sich immer jeder betroffen zu fühlen, auch wenn er erst ab knapp 100.000 EUR Jahreseinkommen fällig wird. Da in diesen Höhen keine Abzüge für Kranken- und Rentenkasse mehr abgezogen werden (Beitragsbemessungsgrenze) ist eine höhere Einkommenssteuer durchaus zu verkraften.

Die Rente mit 67 zurückzunehmen ist natürlich Quatsch. Hier liegt aber ein tieferes, ungelöstes Problem. Aus 40 Jahren Arbeit lassen sich nun einmal kaum 20 Jahre Rente finanzieren. Das wird auf Dauer nicht funktionieren. Ich sehe aber auch keine reellen Beschäftigungsmöglichkeiten für 70+. Wenn man die Rente für die Babyboomer jetzt verbessert, damit die nicht die AfD wählen, werden es eben in Zukunft die Jungen tun, die diese Last nicht mehr schultern können.

Gruß,
Steve

Hallo,

auf meine Frage bist Du leider nicht eingegangen.

Solch ein Urteil ist Wunschdenken, das hielt ich für offensichtlich :smile:

Es gab mal ein Urteil, mehr als 50% seien Enteignung, soweit ich mich erinnere.

Wenn man die Reichensteuer 45% plus Soli rechnet, hat man bereits heute 47,47 %. Wenn der Reiche dann auch noch Gewerbesteuer in einer Stadt mit hohem Hebesatz zahlt, dann wird er ertragssteuerlich auch heute schon an der Progressionsgrenze mit über 50 % belastet, wenn er Pech hat.

Das stimmt nicht ganz.

Hallo,

ich habe jetzt selbst etwas gegraben. Es gab mal ein Urteil mit in etwa diesem Ansatz. Das ist durch neuere Rechtssprechung wieder großteils hinfällig. Der Punkt ist ja, dass das BVerfG sich auch nicht in die Steuerpolitik zu sehr einmischen will. Sonst gibts wieder Mecker.

Gruß
vdmaster

Moin,

Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Halbteilungsgrundsatz und hier http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/klage-eines-unternehmers-abgewiesen-spitzensteuersatz-darf-ueber-50-prozent-liegen/2629078.html.

Forderungen den Spitzensteuersatz anzuheben gab es übrigens schon bei allen etablierten Parteien und nicht nur bei den pösen Linken.
http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitgeschehen/Parteien-liebaeugeln-mit-hoeherem-Spitzensteuersatz;art16698,5629913

Gruß
Grin

Hallo!

Es gab/gibt Wunschdenken, Forderungen, lancierte und ständig wiederholte Fehlinterpretationen von Urteilen und das Ganze vor dem Hintergrund einer jahrzehntelangen Diskussion, an die ich mich schon seit den 70ern erinnere. Eine auf Richterspruch beruhende Höchstgrenze der Einkommensteuer gab es aber m. W. nie und gibt es auch jetzt nicht. Hier etwas Lesestoff http://www.iww.de/zp/archiv/aktuelle-rechtsprechung-bundesverfassungsgericht-gestattetsteuerbelastung-von-mehr-als-50-prozent-f8733.

Unabhängig von Richtermeinungen muss man die Verteilung von Einkommen und Vermögen sowie deren Verschiebung im Laufe der Zeit zur Kenntnis nehmen. Darüber hinaus sollten sich auch und insbesondere Sozialdemokraten Gedanken machen. So war Schmidt zwar weithin populär, aber er legte insbesondere mit seiner Bündnispolitik Hand an den Kern der Partei, machte sie für manche Wähler unwählbar. Es waren dann Leute wie Schröder und Struck, die eine Partei, in der viele Wähler ihre Interessenvertretung sahen, mitsamt sozialdemokratischen Kernen und Stammwählerschaft in die Tonne traten.

Die sich fortsetzende Verschiebung der Einkommens- und Vermögensverteilung und das steigende Armutsrisiko breiter Bevölkerungskreise halte ich für eine volkswirtschaftliche Dummheit, die zudem sozialen Sprengstoff in sich trägt. So sehen sich viele im Geiste Sozialdemokraten nicht mehr von der sich so nennenden Partei vertreten. Eine der Folgen ist sinkende Wahlbeteiligung. Es sei denn, da tauchen Sprücheklopfer ohne tragfähige Konzepte auf, deren Erstarken den träge gewordenen Sesselwärmern der Altparteien richtig schön weh tut. Vielleicht wachen sie ja doch noch auf.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

So furchtbar unvernünftig klingt das alles nicht.

Ich würde mir allerdings weitergehende Forderungen wünschen, z. B. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen bei KV und RV mit nur noch degressiver Rentensteigerung ab einer noch zu bestimmenden Höhe. Außerdem Heranziehung aller Einkunftsarten aller Bürger zu den Sozialabgaben.

Für überfällig halte ich auch die Abschaffung aller Sanktionen im Rahmen der SGBII-Gesetze. Der Verwaltungs- und Personalaufwand ist so gigantisch wie nutzlos. An Leuten, die nicht arbeiten wollen, hat kein Unternehmen ein Interesse. Letztlich müssen auch diese Leute untergebracht, ernährt und krankenversichert werden. Außerdem werden viele Menschen drangsaliert, die keine Arbeit finden, weil es einfach zu wenig Stellen gibt. Für sinnvoller halte ich ein Grundeinkommen von z. B. 1.000 €, was etwa der Summe aus heutiger Barleistung, Wohnungsmiete, Heizung und KV entspricht, aber den flächendeckenden Verwaltungs- und Drangsalierungsapparat entbehrlich macht.

Gruß
Wolfgang