Hi
- Bürger hat in einer Kleinstadt (<20000 EW) sein Gewerbe am 10 ten abgemeldet. Am 24 ten erhält er einen Gewerbesteuervorauszahlungsbescheid und wundert sich. Er ging davon aus, dass das Gewerbeamt die Abmeldung nicht nur abheftet, sondern auch die geldfordernden Stellen informiert. Recht es denn, den „Dreizeilr“ an die Stadtkasse zu schicken?
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt ja - aber es dauert
In Sachen Gewerbesteuer hat man den Sonderfall, dass es zwar eine Gemeindesteuer ist, aber trotzdem das Finanzamt beteiligt ist, weil es entscheidet und der Gemeinde den „Gewerbesteuermessbetrag zu Zwecken von Vorauszahlungen“ zuschickt.
Das Finanzamt muss also auch über die Gewebersteuerabmeldung informiert werden. Je nachdem in welchem Monat dein „10. des Monats“ lag, kann es sehr gut sein, dass die Meldung beim Finanzamt noch nicht bearbeitet worden war, weil die Bescheide ja immer zum Stichtag 15. (02/05/08/11) ergehen.
- Bürger hatte in einer Nachbarstadt ein Erholungsgrundstück gepachtet. Bekommt nach einiger Zeit einen Bescheid über Grundsteuer und zahlt auch brav jahrelang.
Wenn das so im Pachtvertrag vereinbart war, dass du die Grundsteuer bezahlst - was möglich ist - ist das auch korrekt.
Aus gesundheitlichen Gründen muss er das Erholungsgrundstück aufgeben. Als nach einiger Zeit wieder eine Zahlungsaufforderung kommt, teilt er der Stadtkasse mit Beleg mit, das er nicht mehr Pächter ist. Stadtkasse teilt mit, wenn Bürger den Messbescheid des Finanzamtes für fehlerhaft halte, dann müsse Bürger das mit dem Finanzamt klären.
Auch bei der Grundsteuer gibt es Regelfristen und Stichtage - die Grundsteuer wird zum 1. Januar eines Jahres für das ganze Jahr von den Finanzämtern festgesetzt und wird jeweils zum 15. (02/05/08/11) erhoben. Da läuft gerade mit den Regelsteuern sehr viel komplett automatisiert incl. Bescheide drucken und versenden.
Wenn deine ganzen Kündigungen etc. beispielsweise am 10. Februar waren, haben diese Informationen das Finanzamt zum 15. noch nicht erreicht gehabt bzw. waren dort noch nicht verbucht. Deswegen war die ganze Steuerbescheidmaschinerie schon lange angelaufen und ist dann nicht mehr stoppbar, weil diese Bescheide voll automatisiert ablaufen (man muss ja Personal sparen).
Jeder Steuerbescheid enthält eine sogenannte Widerspruchsbelehrung - du hast also immer 4 Wochen Zeit dich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, dazu zu äussern, also Widerspruch einzulegen - dann wirds sofort (naja sofort … also in ein paar Wochen) überprüft und ggf. korrigiert.
Gruß h.