Liebe Experten,
wenn ein Geschäftsführer unterjährig möchte, dass bestimmte Forderungen ausgebucht werden, welches Konto spricht man da an?
Vielen lieben Dank!
Nicole
Liebe Experten,
wenn ein Geschäftsführer unterjährig möchte, dass bestimmte Forderungen ausgebucht werden, welches Konto spricht man da an?
Vielen lieben Dank!
Nicole
Hallo Nicole,
wenn ein Geschäftsführer unterjährig möchte, dass bestimmte
Forderungen ausgebucht werden, welches Konto spricht man da
an?
der Buchungssatz „per Forderungsverluste an Forderung“ ist nicht an Bilanz- oder andere Stichtage gebunden.
Entscheidend ist der definitive Ausfall der Forderung, nicht bloß deren Wertlosigkeit. Standardsituationen für definitiven Forderungsausfall sind z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbleibt mangels Masse, außergerichtliche Beitreibung ist erfolglos versucht und Aufwand für die gerichtliche Beitreibung übersteigt die Höhe der Forderung, gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit ihrer (ganzen oder teilweisen) Begleichung. Oder auch ganz einfach: Es kommt ein Briefchen von creditreform, in dem eine lange Reihe von historischen E.V.n aufgeführt ist.
Wenn Du mit der unterjährigen Ausbuchung ansprichst, dass ohne formal einwandfrei nachgewiesenen Ausfall die Forderung lediglich ertragswirksam abgewertet werden soll, um die Ertragssituation zutreffend darzustellen - dafür sind unterjährige Buchungen etwa auf den 30.06. oder auf den 30.09. beliebt, weil für diese bestimmte Einschränkungen vor allem von der Kante Steuerrecht her nicht gelten, solange die Opereation dann zum Stichtag entweder ordentlich belegt oder wieder storniert wird - ist eine Einzelwertberichtigung angesagt. Diese berührt buchungstechnisch die Forderung überhaupt nicht, der Buchungssatz dazu heißt „Abschreibungen auf Forderungen an Einzelwertberichtigung“. Und hier taucht auch der Begriff der Abschreibung von Forderungen wieder auf, von dem Du gesprochen hast.
Am Rande aus der steuerlichen Kante dazu: Forderungsverluste wirken sich auf die USt aus, Wertberichtigungen nicht.
Empfehlung: Für unterjährige Buchungen, die nach Deiner Beschreibung auch ein bissel vom „Bauchgefühl“ des GF beeinflusst sind, ist die Wertberichtigung die Arbeit „nach der sicheren Seite“, weil die zugehörige (abgeschriebene) Forderung stehen bleibt und zum Bilanzstichtag nicht im Eifer des Gefechtes übersehen wird. Dadurch ist gewährleistet, dass man keine Forderungsausfälle ohne ordentlichen Nachweis bucht - die sind ja nicht mehr in der Bilanz sichtbar, und bei „Standard“-Abschlussbearbeitung entlang der Bilanz kann die GuV-Position „Forderungsausfall“ schon mal in Vergessenheit geraten.
Für die unterjährige Darstellung des Ergebnisses ist Forderungsausfall / Wertberichtigung annähernd gleichbedeutend.
Schöne Grüße
MM