Hallo,
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Vereine, die als Unternehmer agieren (z.B. mit dem Verkauf von Bratwürsten und Bier zum Sommerfest), sind bereits heute USt-pflichtige Unternehmer wie alle anderen auch. Einen Freibetrag für die USt gibt es keinen. Wenn ein Unternehmer die Umsatzgrenzen für die Erhebung der USt überschreitet, führt er USt ab.
Typischer Fall: Das Sommerfest spielte sich bisher immer innerhalb der Kleinunternehmer-Grenzen ab, aber jetzt, zusammen mit den Erträgen aus der Fotovoltaik auf dem Vereinsheimsdach, wird zumindest die Grenze „17.500 im Vorjahr“ regelmäßig überschritten. Da gibt man dann das Sommerfest in die Hände eines zu diesem Zweck gegründeten Fördervereins und alle sind glücklich. Der administrative Aufwand, vor dem RotAlge warnt, hält sich in Grenzen, weil man zum Sommerfest die Kasse abschließen muss wie sonst auch, und der Förderverein sonst außer Formalia nichts zu tun hat.
Solange das nicht willkürlich ist, könnte man bei ertragreichen Veranstaltungen auch dran denken, das Sommerfest und den Advents-Bazar in die Hände zweier verschiedener Kleinunternehmer zu legen; sie müssten sich dann eben über ihre Satzungen und ihre Tätigkeit klar voneinander abgrenzen.
Schöne Grüße
MM