Forensperre - Wie lange zulässig?

Hallo Gemeinde!

Folgender Sachverhalt: Vor nunmehr fast 7 Jahren wurde ich vom „Esoterikforum.at“, bei dem ich rd. 3 Jahre lang Mitglied war, auf zunächst „unbefristete“ Zeit ausgesperrt. Als Grund wurde - und wird nach wie vor bei jedem Anmelde-/Registerierungsvesuch - angegeben: „Missachtung der Themensperre, Hetze“.

Mein Vergehen(?) bestand kurzerhand darin, dass ich in einem Unterforum, worin auch eindeutig(!) Politik diskutiert werden durfte, tatsächlich mit politischer Kritik aufwartete. Allerdings wohl gegen die falsche „Seite“, denn ich richtete sie gegen den dazumal populär gewordenen Klima-Kult um Greta Thunberg.

Nachdem nach meinem zweiten kritischen Greta-Kommentar umgehend beide gleichzeitig gelöscht worden waren, erhielt ich vom Admin. den Hinweis, wonach auf jenem Forum - angeblich! - nicht politisiert werden dürfe. Natürlich entgegnete ich mit dem Vermerk zurück, dass dies dort ausdrücklich gewünscht werde. - Daraufhin keine Rückmeldung mehr vom Admin - dafür noch am selben Tag mein sofortiger Ausschluss aus dem Forum - ohne Abmahnung und ohne Ankündigung. -

Mir war recht schnell klar, dass mein Hinauswurf aus dem Forum - in dem ich sehr beliebt war, gern gelesen wurde und viele Freunde gewinnen durfte - jene „Hetze“ gemeint war, welche seitens der „Linken“ und der „Grünen“ inflationär herhalten muss, wenn diesen eine ihnen nicht gefällige Ansicht entgegenschlägt, gegen die sie keinerlei halbwegs stichhaltige Wiederrede hervorbringen können. Diese meine Mutmaßung fand ich in unverhältnismäßig hohem Maße bestätigt in den größtenteils wirklich hetzerischen, verleumderischen, spöttischen und zutiefst beleidigenden Auswürfe gegen „Rechts“, insbesondere gegen die damals noch junge AfD und sogar namentlich einzelne ihrer Vertreter - und natürlich auch gegen mich selbst. Dieser hirn- und ehrlose Dreck war veröffentlicht in - jawohl: in eben jenem Forum, in dem angeblich nicht politisiert werden dürfe… -

Nun, sowohl meine als auch die Proteste meiner Foren-Freunde an die Administration fruchteten nicht, auch nicht wiederholtermaßen nach mehreren Wochen und Monaten. Der Forenbetreiber blieb und bleibt bis zum heutigen Tage stur und unerbittlich - nach, wie gesagt, beinahe 7 Jahren…! -

Ich habe sowohl vor meiner Registrierung beim „Esoterikforum.at“ als auch nach meinen Hinauswurf von dort seine rechtlich verbindlichen Seiten, seine individuellen Hausregeln und seine „Etikette“ gründlich gelesen - und meinerseits zumindest keinen rechtlich relevanten Anhaltspunkt für einen dauerhaften Ausschluss gefunden.

Ganz allgemein kann man erfahren, dass ein dauerhafter Forumsausschluss - neben (beschränkt) rein persönlichen Gründen der Forenbetreiber - nur durch tatsächlich schwerwiegende und erheblich nachteilig wirkende Verstöße gerechtfertigt werden kann… -

Übrigens: Der Betreiber vom „Esoterikforum.at“ heißt Werner Sommergruber… -

Was meint Ihr: Wie sieht der rechtliche Sachverhalt in meinem speziellen Fall aus? Muss ich wirklich für immer ausgeschlossen bleiben?

Ich freue auf Eure Kommentare, Hinweise und Tips!

Euer Kuckuck!

Ein Betreiber eines privaten Forums kann grundsätzlich frei entscheiden , wen er zulässt und wen nicht.
Das ergibt sich aus seiner Vertragsfreiheit.
Auch wenn man sich registriert, entsteht kein Anspruch auf dauerhafte Mitgliedschaft , sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das heißt im Klartext: Auch ohne expliziten Regelverstoß darf ein Betreiber jemanden ausschließen, solange keine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (z. B. wegen Herkunft, Religion, Geschlecht etc.) vorliegt. Politische Meinung zählt leider nicht zu den geschützten Merkmalen in Österreich.

Du erwähnst, dass du die Regeln gelesen hast und keinen groben Verstoß erkennen konntest. Das kann dir vielleicht moralisch recht geben , aber rechtlich hilft dir das kaum , solange der Betreiber seine Regeln nicht komplett willkürlich oder diskriminierend anwendet. Auch „Inkonsequenz“ bei der Moderation (andere dürfen politisieren, du nicht) ist rechtlich nicht angreifbar , solange es keinen Vertrag mit Gleichbehandlungspflicht gibt.
Ein Anspruch auf Wiederaufnahme oder „Rehabilitation“ gibt es in dem Sinne nicht . Du könntest eventuell einen freundlichen, sachlichen Brief an den Betreiber schreiben – mit dem Ziel einer Wiederaufnahme nach so langer Zeit – aber rechtlich kann er dich ignorieren.
Rechtsweg? Theoretisch möglich, aber mit enorm schlechten Erfolgsaussichten und nicht lohnenswert – keine Schadenersatzpflicht, keine Pflicht zur Wiederaufnahme.
Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter.

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Hallo, Little_H!

Vielen lieben Dank für Deine ausführlichen wesentlichen Hinweise!

Es tut ja bereits gut zu sehen, dass ich hier mit meinem Anliegen ernst genommen werde und verstanden wird, worum es mir geht… -

Nun, nicht nur ich selber, sondern auch meine Forumsfreunde haben anfangs wirklich freundlich, sachlich und sogar annähernd flehentlich um Nachsicht bittend um meine Wiederzulassung gebeten. Aber wie gesagt, es gab auf all diese Versuche keinerlei Reaktion seitens Herrn Sommergrubers auf jedes einzelne Schreiben… -

Im Übrigen habe ich jetzt festgestellt, dass beinahe alle meiner ehemaligen Forumsfreunde nicht mehr im Forum sind, dafür aber diejenigen, die gegen mich gehetzt und mich denunziert haben, nach wie vor in der aktuellen Mitgliederliste stehen…; und ich erfuhr, dass Herr Sommergruber bereits u.a. durch seinen Forumsbetrieb betreffende Auffälligkeiten schon des öfteren mit dem Gericht zu tun hatte… -

Vor diesem Hintergrund und Deinen hilfreichen Hinweisen gibt es für mich keinen Grund mehr, diesem „woken“ Esoterikforum nochmal beitreten zu wollen - und wie früher für es zu werben.

Nochmals vielen Dank!

Ich kann aus eigener Erfahrung hier besschreiben, wie unangenehm es ist, wenn die eigene Auffassung vom Recht nicht geteilt wird und man nicht mindestens moralisch Unterstützung bekommt. Das kann einem den ganzen Tag versauen. Trags mit Fassung.

In diesem Thread ging es bei den Antworten zum allerüberwiegenden Teil darum, zu erläutern, wie die Rechtslage ist, und nicht darum, wie sie sein sollte, um dem eigenen, höchst subjektiven Rechtsempfinden zu genügen. Wenn man das als unangenehm empfindet und sich davon den Tag versauen lässt, kann man das kaum denjenigen zur Last legen, die nüchtern die Sachlage beschreiben.

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Genau das wollte ich damit gesagt haben.

???

du hast mich einfach nur nicht verstanden- lass es gut sein.