Form der Benachricht. d. Pol

ist es üblich das die Polizei mit einem handgeschriebenen Zettel, auf dem weder ein Datum, noch eine Unterschrift vorhanden sind, über das Ableben eines Verwandten benachrichtigt? Ist ein solches Schreiben gültig? Inhalt war in etwa: Rufen sie im Krankenhaus an, ihre Polizei.

Der Benachrichtigte hielt das für einen Scherz, und nun wird behauptet er wäre zeitnahe benachrichtigt worden.

Formfehler oder Nichteachtung?
Guten Morgen Marieen3632

ist es üblich das die Polizei mit einem handgeschriebenen
Zettel, auf dem weder ein Datum, noch eine Unterschrift
vorhanden sind, über das Ableben eines Verwandten
benachrichtigt?

Für mich ist das auf der gleichen Stufe wie jene, die hier im Forum ohne Anrede und Gruss Fragen stellen.

Möglicherweise wollte die Polizei persönlich benachrichtigen, niemand war zu Hause und dann wurde dieser Zettel geschrieben.

Ist ein solches Schreiben gültig? Inhalt war
in etwa: Rufen sie im Krankenhaus an, ihre Polizei.

Ach, und wenn das Schreiben ungültig wäre, dann würde der/die Verstorbene wegen Formfehler wieder lebendig? Was soll „Gültigkeit“ in diesem Zusammenhang?

Der Benachrichtigte hielt das für einen Scherz, und nun wird
behauptet er wäre zeitnahe benachrichtigt worden.

Wenn der Benachrichtigte dies für einen Scherz hielt und nicht reagierte, dann ist er im Vergleich zu seiner Reaktion wirklich zeitnah benachrichtigt worden: Wenn ich auf eine Benachrichtigung nicht reagiere, kann ich dem Benachrichtiger wirklich nichts vorwerfen!

Reg Dich ab und tröste den Hinterbliebenen.

Mit besten Grüssen

Urs Peter

Das halte ich bereits deswegen für abenteuerlich, weil die Polizei (zumindest in vielen Regionen) mit Visitenkarten ausgestattet ist. Eine solche hätte vielleicht eher dafür sorgen können, dass man keinen Scherz hinter der Nachricht vermutet.

Eine Beschwerde beim Dienststellenleiter hielte ich schon für berechtigt. Nur muss man andererseits auch bedenken, dass man sich hier eher im Bereich des fehlenden Fingerspitzengefühls befindet, als dass eine Verletzung formaler Dienstvorschriften vorläge.

Was das mit den Beerdigungskosten zu tun hat, wird aus deinem Beitrag nicht ersichtlich.

weil besagter Bekannter Sozialhilfe bezieht und die Stadt ihn über das Ableben seines Verwandten erst nach einem Jahr informierte. Auf dem Zettel stand nichts vom Ableben! Und jetzt wird behauptet er hätte sich zeintahe kümmern müssen, sonst hat er keinen Anspruch nach SGB12 damit die Bestattungskosten übernommen werden. So bleibt er auf den Kosten sitzen. Dabei konnte er nicht wissen, was das sollte. Und sich nicht kümmern. Muss man also hellsehen können?

Dabei konnte er nicht wissen, was das sollte.

Und sich nicht kümmern. Muss man also hellsehen können?

Wenn man sich um seinen Kram nicht kümmern mag… Hätte ihn ja nur ein kurzes Telefonat gekostet, schlimmstenfalls hätte die Telefonzentrale gesagt: „Tut mir leid, da muß ein Irrtum vorliegen, wir wissen da von nichts“.