Formfehler oder Nichteachtung?
Guten Morgen Marieen3632
ist es üblich das die Polizei mit einem handgeschriebenen
Zettel, auf dem weder ein Datum, noch eine Unterschrift
vorhanden sind, über das Ableben eines Verwandten
benachrichtigt?
Für mich ist das auf der gleichen Stufe wie jene, die hier im Forum ohne Anrede und Gruss Fragen stellen.
Möglicherweise wollte die Polizei persönlich benachrichtigen, niemand war zu Hause und dann wurde dieser Zettel geschrieben.
Ist ein solches Schreiben gültig? Inhalt war
in etwa: Rufen sie im Krankenhaus an, ihre Polizei.
Ach, und wenn das Schreiben ungültig wäre, dann würde der/die Verstorbene wegen Formfehler wieder lebendig? Was soll „Gültigkeit“ in diesem Zusammenhang?
Der Benachrichtigte hielt das für einen Scherz, und nun wird
behauptet er wäre zeitnahe benachrichtigt worden.
Wenn der Benachrichtigte dies für einen Scherz hielt und nicht reagierte, dann ist er im Vergleich zu seiner Reaktion wirklich zeitnah benachrichtigt worden: Wenn ich auf eine Benachrichtigung nicht reagiere, kann ich dem Benachrichtiger wirklich nichts vorwerfen!
Reg Dich ab und tröste den Hinterbliebenen.
Mit besten Grüssen
Urs Peter