Hallo zusammen,
meine Dozentin hat mir genehmigt, eine Hausarbeit verspätet abzugeben. Allerdings - und das habe ich schriftlich - wird die Arbeit unabhängig vom Inhalt nicht besser aus Ausreichend (4) bewertet. Darf sie so etwas? Darf eine Note schon vor der Abgabe festgelegt werden?
Könnte man dagegen wegen eines Formfehlers Einspruch beim Verwaltungsgericht einlegen? Was könnte man sonst dagegen machen? Hintergrund der Angelegenheit, ich habe noch nicht einmal ein ausreichend für die Arbeit bekommen und soll das Seminar nochmal besuchen. Ich habe das Gefühl, dass die Dozentin hier ein Exempel statuieren möchte!
Vielen Dank für Antworten…
Chris