Formfehler an Universität

Hallo zusammen,
meine Dozentin hat mir genehmigt, eine Hausarbeit verspätet abzugeben. Allerdings - und das habe ich schriftlich - wird die Arbeit unabhängig vom Inhalt nicht besser aus Ausreichend (4) bewertet. Darf sie so etwas? Darf eine Note schon vor der Abgabe festgelegt werden?
Könnte man dagegen wegen eines Formfehlers Einspruch beim Verwaltungsgericht einlegen? Was könnte man sonst dagegen machen? Hintergrund der Angelegenheit, ich habe noch nicht einmal ein ausreichend für die Arbeit bekommen und soll das Seminar nochmal besuchen. Ich habe das Gefühl, dass die Dozentin hier ein Exempel statuieren möchte!

Vielen Dank für Antworten…

Chris

Hallo,

oh … sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen. So etwas habe ich auch noch nie gehört. Meiner Meinung nach darf die Note natürlich nicht vorher festgelegt werden. Warum wendest du dich nicht an dein Prüfungsamt oder an den Prof.?

Viel Erfolg.
katja

Hallo,

also grundsätzlich hätte die Dozentin Dich durchfallen lassen können, da du ja den Abgabetermin nicht eingehalten hast. Es ist üblich einen Abzug für die zu späte Abgabe von Arbeiten zu verhängen, aber von vornherein eine 4 nur zu geben ist schon krass. Da hätte ich die Arbeit gar nicht abgegeben.

Vor das Verwaltungsgericht zu ziehen macht eigentlich kaum Sinn, da hier eine Entscheidung eh erst in ca. 2 Jahren gefällt wird. Für dich wahrscheilich ein wenig spät.

Ich würde es wenn dann mit der Fachschaft oder dem Dekan/Institutsleiter probieren, bzw. noch einmal das Gespräch suchen.

Wenn Deine Arbeit jedoch so gravierende Mängel hat, dass es noch nicht einmal zur 4 reicht, dann ist es vielleicht besser den Schein zu wiederholen.

Viele Grüße

Hallo Chris,

  1. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
  2. Theoretisch darf Deine Dozentin keine Note der Bewertung
    einer Arbeit vorab festlegen. Der „Deal“ den Ihr beiden hatten
    stand m.E.n. auf wackeligen Füssen, weil nur in begründeten
    Ausnahmefällen prüfungsordnungs-evidente Änderungen als
    „Zusatzvereinbarungen“ (rechts-)gültig sind… und in solchen
    Fällen normalerweise der Prüfungsausschussvorsitz die Sache als
    Anliegen annimmt und abnickt. Also stellt sich in diesem
    Moment die Frage: Um was ging´s? Einfache Hausarbeit oder
    Teil einer Prüfung? Was sagen Deine studentischen Vertreter und
    wie thematisieren sie es im Prüfungsausschuss? … denn dies ist
    m.E.n. nach Gremium, welche solche Fälle löst. Desweiteren
    kann ich Dir mit meinem Informationsstand nicht weiter helfen,
    da erhebliche Rolle das Konkrete dabei spielt: An welchem
    Institut/Lehrstuhl welchen Faches an welcher Uni/FH/PH/XY in
    welchem Bundesland das Maleur passiert.

Fazit: Bevor Du irgendwas einsprechen, verklagen, anzeigen dgl.
machen willst, informiere Dich bitte bei den „zuständigen“
Menschen, allein dadurch wirst Du Dich besser absichern
können und auch das Gefühl vermeiden können, allein und
hilflos gegen eine übermächtige Dozentin dazustehn.

Aber: Angriff ist die beste Verteidigung, also hingehn zur
Dozentin, ehrlich fragen, was falsch lief, dann wissen wollen, wie
es optimal laufen würde und genau dies tun… sobald sie dann
irgendeinen mini-fehler macht, machst du sie fertig…für sie
gings vermutlich nur um eine lästige studentische Angelegenheit
(für dich um mehr!??!), dann würd´s bei ihr um ihre reputation
gehn, und da hab ich noch keinen Dozierenden getroffen, der
nicht angreifbar ist.

Beste Grüsse

Hallo Chris,

auch wenn ich jetzt keine Dokumente gewälzt habe:

Erste Adresse zur Klärung dieser Frage dürfte Dein Prüfungsamt sein (dort sind ja die Statuten festgelegt). Ich würde dort erst einmal völlig unverbindlich nachfragen ohne Nennung Deines konkreten Falles (da ich als Prüfungsamtsmitglied ansonsten den Mitarbeiter am Lehrstuhl schützen würde).

Generell muss ich Dir aber sagen: Die Statuten besagen sicher, dass Du innerhalb der Frist abgeben musst. Falls eine Verlängerung drin ist, dann meistens nur aufgrund ärztlicher Bescheinigungen, die Du innerhalb weniger Tage nach Erkrankung einreichen musst (meistens 2 bis 3 Tage). Das Vorgehen des Dozenten klingt für mich nach Kulanz und eine abweichende Regelung. Es dürfte eigentlich auch kein ausreichend mehr drin sein. Fristüberschreitung ist regelmäßig „durchgefallen“. Das werden wahrscheinlich auch alle Stellen so sehen, da ansonsten ja alle, die nicht die Verlängerung gewährt bekommen haben, benachteiligt würden (sie hätten ansonsten ja auch eine Verlängerung verdient).

Wie gesagt, ich habe zu dieser Antwort keine Formulare gewälzt. Die Formulare Deines Prüfungsamtes sind relevant.

Viele Grüße und Erfolg (ggf. beim 2. Anlauf)!

Hallo Chris!
Natrülich darf Deine Dozentin nicht schon vorher, die Note festlegen. Aber bedenke, einen Leistungsnachweis kannst du immer wiederholen, u er ist jetzt nicht sooooo wichtig. Willst du wirklich dann den Rechtlichenweg eingehen u anklagen? Für welches Endergebnis den? Nur für einen LN?! Das lohnt sich nicht. Entweder besuchst den einen anderen Kurs, oder nimm im Kauf eine 4 zu kriegen u besuche dann nie wieder die Kurse der Dozentin u dann beschwere dich (nachdem du deinen Schein bekommen hast) beim zuständigen Prof. Bei einer Diplomarbeit wäre das natürlich alles anders. Doch wie du als Student wissen solltest, 4 ist bestanden, bestanden ist gut u gut ist fast eins ;o)