Hallo an Alle,
nachdem ich im Internet schon alles durchsucht habe, und dazu leider nichts gefunden habe, hier mein letzter verzweifelter Versuch:
Ort: Bayern
Bei einer Klausur wird kurz nach Beginn festgestellt, dass die Aufgabenstellungen nicht vollständig sind, also es fehlt zum Beispiel ein Blatt von Vieren. Der Dozent versucht, während der Prüfung, die Aufgabenstellung umzumodelieren, was aber nicht alle richtig mitbekommen, aufgrund Größe des Prüfungssaals und allgemeiner Unruhe. Die Prüfungszeit wird nicht verlängert.
Was hat dies rechtlich zur Folge ?
Prüfungswiederholung aufgrund Formfehlers?
Finde auch in der Prüfungsordnung nichts über so einen Fall!
Vielen Dank schinmal für die Antworten,
LG
Benny