Formfehler in der Uniklausur ?

Hallo an Alle,

nachdem ich im Internet schon alles durchsucht habe, und dazu leider nichts gefunden habe, hier mein letzter verzweifelter Versuch:

Ort: Bayern

Bei einer Klausur wird kurz nach Beginn festgestellt, dass die Aufgabenstellungen nicht vollständig sind, also es fehlt zum Beispiel ein Blatt von Vieren. Der Dozent versucht, während der Prüfung, die Aufgabenstellung umzumodelieren, was aber nicht alle richtig mitbekommen, aufgrund Größe des Prüfungssaals und allgemeiner Unruhe. Die Prüfungszeit wird nicht verlängert.

Was hat dies rechtlich zur Folge ?

Prüfungswiederholung aufgrund Formfehlers?

Finde auch in der Prüfungsordnung nichts über so einen Fall!

Vielen Dank schinmal für die Antworten,

LG

Benny

Hallo Benny,

versuch mal, eine Antwort auf Deine Frage im Archiv zu finden. Ich bin mir fast sicher, dass hier vor ??? Monaten, vielleicht gar 1-2 Jahren, schon einmal eine ganz ähnliche Frage gestellt wurde. Länger ist es sicher nicht her, da mein Gedächtnis nicht sehr lang ist. Du kannst also den Zeitraum der Suche begrenzen.
Allerdings ist die Archivsuche von www ätzend; probier sie einfach mal aus.

Was hat dies rechtlich zur Folge ?

Über rechtliche Fragen dürfen ohnehin keine direkten Auskünfte gegeben werden.

Finde auch in der Prüfungsordnung nichts über so einen Fall!

Die Prüfungsordnung ist auch nicht die richtige Stelle für „misslunge Fälle“. Solche unvorhergesehenen Fälle sind eine verwaltungsrechtliche (oder sonstwas) Angelegenheit.

Man kann es vielleicht vergleichen mit der Straßenverkehrsordnung
und dem Straßenverkehrsgesetz: die Verordnung sagt, wie der Straßenverkehr normalerweise ablaufen soll. Irgendwo im Gesetz steht, was passieren muss, wenn die Verordnung nicht ordentlich eingehalten wird.

Pit

Hi Benny,

hier eine allgemeine Info zu Prüfungen, die mit Mängeln behaftet sind:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungswiederholu…

Sofern es (erhebliche) Mängel gab, kannst Du Einspruch bei der Prüfungskommission einreichen. Bzw. falls es eine „normale“ Abschlussklausur eines Seminars war, beim Seminarleiter vorstellig werden.

Moin,

für solche Fälle gibt es den Prüfungsausschuss und dessen Vorsitzenden.
Alles andere wäre eine hier unzuläsige Rechtsberatung.

Gandalf