Hallo zusammen,
auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken auf Ebay lese ich bei einigen Angeboten von Privatverkäufern immer wieder die Formulierung „nach dem neuen EU-Recht“ darf oder wird keine Gewährleistung etc. für den Verkauf übernommen. Um welches Gesetz handelt es sich hierbei? Und was für Auswirkungen kann das auf mein Kauf haben? Über eine leicht verständliche Erklärung freue ich mich!
Vielen Dank
Barbarar