Formulierung: Keine Gewährleistung nach EU-Recht?

Hallo zusammen,

auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken auf Ebay lese ich bei einigen Angeboten von Privatverkäufern immer wieder die Formulierung „nach dem neuen EU-Recht“ darf oder wird keine Gewährleistung etc. für den Verkauf übernommen. Um welches Gesetz handelt es sich hierbei? Und was für Auswirkungen kann das auf mein Kauf haben? Über eine leicht verständliche Erklärung freue ich mich!:smile:

Vielen Dank
Barbarar

Hallo Barbarar

Grundsätzlich ist jeder Verkäufer, egal ob privat bei Ebay oder Flohmarkt, oder Geschäft, oder Handel verpflichtet, einen defekten oder falschen Artikel zu ersetzen oder Ersatz zu leisten, oder den Kaufpreis nach Rücksendung zu erstatten. Garantie für die Funktion gibt es nur bei Händlern gesetzlich. Privatverkäufer bei Ebay schließen das mit diesem Zusatz aus ( keine Gewährleistung nach EU Recht) Also wenn Du bei denen etwas kaufst und es funktioniert nicht oder es gefällt Dir nicht, kannst Du nur auf Kulanz hoffen, denn mit Deinem Klick hast Du eingewilligt.

Hier noch ein Link zu diesem Thema:

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html:

Lieber Gruß
Tina

Es gibt Unterschiede von gewerbl. Verkäufern und Privatverkäufern.
Schau mal hier:
http://testberichte.ebay.de/EU-Recht-und-Gewaehrleis…

Ich hoffe, das hilft.
Gruß
Tina

Hallo Barbarar

bei diesem Recht sind alle Verkäufer verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung auch auf gebrauchte Artikel ab Kaufdatum zu geben. Ein Privatverkäufer kann dieses Recht aber ausschliesen.
Dann ist der Kauf so wie gesehen. Also ohne Rücknahme oder ähnliches.

Höchstens es ist eine arglistige Täuschung also mit Vorsatz defekte Ware verkauft worden dann muss diese zurückgemonnen werden.

Gruß Sven

Von diesem angeblichen „neuen EU-Recht“ habe ich schon seit Jahren in Ebay-Auktionen gelesen.Es gab darauf hin eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift in der nach Konsultation von Anwälten klargestellt wurde, dass es so ein „neues EU-Recht“ nicht gibt. Ich rate in Auktionen die Anwendung des Fernabsatzgesetzes und die Gewährung einer Garantie/Gewährleistung einvernehmlich auszuschließen. Der Käufer akzeptiert dies durch Abgabe seines Gebotes. Ich rate dies so in der Auktion zu schreiben.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt oder sonstiger Jurist.
Alle Angaben sind unverbindlich.