Formvorschrift Hypothek

Guten Tag zusammen,
ich beschäftige mich gerade im Rahmen einer Ausarbeitung mit Formvorschriften von Kreditsicherheiten.

Für mich gilt es die Themen Bürgschaft, Sicherheitsabtretung und Hypothek zu bearbeiten.
Bei den Themen …
…Bürgschaft (§126 BGB -> bzw. § 343 HGB & §350 HGB)
und
… Sicherheitsabtretung (Keine Formvorschrift nach §§ 145 ff BGB) bin ich soweit fein.

Bei der Hypothek komme ich jedoch ein ins Schwanken. Hierzu fehlt mir die Grundlage.
Kann mir jemand einen Gedankenanstoß geben, wie ich hier herangehen kann?

Vielen Dank!

Hallo,

schon einmal vorab: es ist hilfreich, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Sicherheiten bestellt werden. Die von Dir schon genannte Bürgschaft z.B. entsteht durch ein einseitiges Rechtsgeschäft bzw. ein einseitig verpflichtender Vertrag. Also durch Vertrag und für den gibt es Formvorschriften.

Siehe oben: wie kommt denn eine Hypothek zustande?

Gruß
C.