Forum v+ gmbh & co. fonds 2 kg

Hallo,
ich bin seit 2006 zahlendes Mitglied beim V+1 und stehe vor einem Problem. Durch die Arbeitslosigkeit meiner Frau, kann ich die monatliche Beteiligungsrate von 100€ eigentlich nicht mehr aufbringen. Eine Anfrage direkt bei der V+ gmbH blieb leider mit dem Verweis auf die AGB erfolglos. Nun meine Frage, wie kann ich meine Anteile verkaufen und aus dem V+ austeigen ohne die 10 Jahre kündigungsfrist in Anspruch nehmen zu müssen.
Wer kann mir einen Rat geben da auszusteigen??

Hallo,

da ich leider die AGB nicht kenne, kann ich nur raten den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen und ggf ueber Verbraucherschutz eine Beratung zu holen.
Yanjun

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Für diese Frage bin ich eindeutig nicht als Experte ausgewiesen und kann die Anfrage mangels Kenntnissen leider nicht beantworten.
MfG.
R. Peek

Hallo,
leider kann ich bei diesem sehr speziellen Problem nicht weiter helfen.

Mfg.

Uli Prause

Hallo,
ich kenne mich bei dieser Anlage sehr gut aus und möchte Dich auf einiges
hinweisen. Es gibt auch genügend hilfreiche Tips und Hinweise in anderen Foren.
(http://www.gutefrage.net/frage/wer-kennt-die-v-betei…
gmbh-co-fonds-2-kg, http://www.gutefrage.net/frage/wer-kennt-ein-sicheres-
und-lukratives-anlagekonzept-bei-geschlossenen-fonds,
http://www.gutefrage.net/frage/wer-weiss-was-zu-der-…
auch-venture-plus-genannt-serioes-oder-unserioes,
http://www.gutefrage.net/frage/kennt-jemand-die-v-be…
v-gmbh-co-fonds-2-kg, http://www.gutefrage.net/frage/falschberatung)
Die 10 jährige Kündigungsfrist entsteht erst NACH DER ERBRINGUNG DER VOLLEN
EINLAGE!!! D.h. Du musst erst die komplette Beteiligungssumme eingezahlt haben
und kannst erst dann mit einer Frist von 10 Jahren kündigen! Dies wird oft von
Kunden missverstanden, da es offensichtlich vom Vertrieb falsch erklärt wird.
Demnach hilft Dir dies nicht weiter. Wenn deine finanzielle Situation einen
besonderen Härtefall darstellt, dann kannst Du einen Antrag auf Beitragsaussetzung
für einen kurzen Zeitraum stellen. Du musst jedoch den Nachweis erbringen, dass
es sich um einen Härtefall handelt. Hier bist Du vom Wohlwollen der Firma
abhängig. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Dir ein Kaufangebot der Firma für
deinen Fondsanteil machen zu lassen. Dies ist auf der Internetseite www.venture-
plus.de möglich. Hierbei musst Du aber mit enormen Abschlägen rechnen. Solltest
Du in irgendeiner Form vom Vermittler der Firma getäuscht worden sein, dann hast
Du die Möglichkeit über einen Rechtsanwalt deine Ansprüche gegenüber der Firma
oder dem Vermittler geltend zu machen. Auch hierbei ist ein finanzieller Aufwand
deinerseits einzukalkulieren und die Kosten hierfür dürften auch nicht unerheblich
sein. Eine weitere Möglichkeit ist, Du zahlst einfach nicht mehr und ignorierst alle
Drohungen der Firma. Dann wirst Du automatisch nach ca. einem halben Jahr bis 1
Jahr aus dem Fonds „geworfen“ und hast keine Zahlungsverpflichtungen mehr. Dies
führt jedoch in den meisten Fällen zum Totalverlust der bisher geleisteten Einlage.

Hallo,

vielen Dank für deine Bemühungen und deine sehr ausführliche Antwort.
Diese Härtefallregelung ist ja wie Du schon geschrieben hast eine Ermessensfrage der V+.
Jedoch klingt der Passus mit dem Rückkaufangebot trotz einzurechnender Verluste noch am besten.
Vor allem habe ich jetzt Klarheit, dass die 10-jährige Kündigungsfrist erst nach erreichen der Einlagesumme beginnt. Nochmals Danke guterrat!!

Aus aktuellem Anlass - Einladung zur Gesellschafterversammlung 2016 - haben wir als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarkrecht dringende Fragen und Antworten zu der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG zusammen gefasst: www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/v-fonds/v-plus-gmbh-co-fonds-news-2016/