Hallo, ich besuche die 11. Klasse an einer Fos in Thüringen. Da ich in Mathe auf 5 stehe werde ich nicht in die 12. versetzt und habe mich entschieden freiwillig zu wiederholen (Corona) Es sind noch 6 Wochen bis zu den Ferien und ich würde gerne abbrechen und mir einen Nebenjob suchen bzw hätte schon einen nebenjob und dann einfach zu Beginn des nächsten Schuljahres von vorn anfangen. Ist nur die Frage ob ich ohne weiteres entlassen werde oder ob ich die Zeit absitzen muss, was für mich nur verschwendete Zeit wäre. Hat da jemand vielleicht Erfahrung oder Tipps?
Hallo,
mit Thüringen konkret kenne ich mich nicht aus, aber generell kommt es darauf an, ob du noch schulpflichtig bist oder nicht. Einfach abbrechen sollst du auf keinen Fall, sondern wenn überhaupt, in Absprache mit dem Klassenlehrer und der Schulleitung.
Ist es die einzige 5, die du hast?
Freiwillig ist so eine Sache, mit einer fünf wirst du in Thüringen nicht versetzt, Punkt.
Die Thüringer Schulordnung für die Fachoberschule (ThürSOFOS) sieht vor: „Ein Schüler wird in das qualifizierende Jahr versetzt, wenn er im einführenden Jahr mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erreicht hat und sein Praktikum mit „bestanden“ bewertet worden ist.“ Das ist bei dir durch die 5 in Mathe nicht der Fall!
Oder bezieht sich deine freiwillige Wiederholung auf die Möglichkeit „Schüler, die nicht versetzt worden sind, weil sie in bis zu zwei Fächern eine schlechtere Note als „ausreichend“
erhalten haben, können sich innerhalb eines Monats nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres einer wiederholten
Leistungsfeststellung in jedem dieser Fächer unterziehen. Bis zur wiederholten Leistungsfeststellung können sie das
qualifizierende Jahr weiter besuchen.“, dass du das nicht in Anspruch nehmen möchtest?
So oder so, wichtig ist das: „Wer sich der wiederholten Leistungsfeststellung nach Absatz 1 unterziehen oder nach Absatz 2 das einführende Jahr wiederholen will, hat dies dem Schulleiter rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.“
Gruß
Christa
In Anbetracht der Tatsache,
- dass du in Mathe auf einer 5 stehst und somit vermutlich Dezifite hast und
- dass du wiederholen willst, und
- dass in den letzten Wochen vielleicht neuer Stoff vorkommt, dessen Kenntnis dir das Leben in der wiederholten Klasse erleichtern würde,
finde ich die Zeit auf keinen Fall „verschwendet“ - unabhängig von rechtlichen oder praktischen Fragen.
Ja es ist meine einzige 5, alle anderen Fächer sind zwischen 1-3 nur in Mathe steht die 5. und aufgrund von Corona haben wir die Möglichkeit freiwillig zu wiederholen. (Was ich ja machen möchte) Also schreibe ich erst garnicht die Leistungsfeststellung. Die Schule ist darüber schon informiert das ich wiederhole. Nur würde ich gern die 6 Wochen die es noch sind schon jobben…
Es hat mehrere Gründe warum ich das Schuljahr jetzt gern beenden würde und nächstes Jahr neu anfange. Und wie ich finde, auf die 6 Wochen Schule kommt es auch nichtmehr an da ich den Stoff in den anderen Fächern kann und in Mathe reiße ich dieses Jahr sowieso nichts mehr. Nächstes Jahr bin ich bei einer Nachhilfe untergebracht. Mir geht es nur darum ob es rechtlich überhaupt möglich wäre abzubrechen weil ich mir nicht vorstellen kann das die mich „gehen lassen“ weil ich die Zeit gern anders nutzen würde.
Bist du jetzt noch schulpflichtig oder nicht? Wenn ja, dann stellt sich die Frage nach dem Jobben gar nicht. Wenn nein, kommt’s darauf an, wie die Schulleitung deinen „Abbruch“ sieht. Denn so grundsätzlich sehe ich das wie @Bombadil2:
Du willst mir nicht erzählen, dass in den restlichen 6 Wochen nur noch Däumchen gedreht werden …
Trotzdem kann das hilfreich sein, wenn du nächstes Jahr den Stoff das zweite Mal hörst und nicht erst das erste Mal.
Die können auch nicht zaubern, auch da ist deine aktive Mitarbeit erforderlich.
Diese Aussage solltest du nicht gegenüber der Schule treffen!