Sorry,
habe die Frage eben erst gesehen.
Copyright gibt es in Deutschland nicht, dies ist ein US-Amerikanisches Recht.
Dafür gibt es in Deutschland das Urheberrecht. Dieses ist ein unveräußerliches Recht. D. h. der Urheber erhält durch das Erschaffen eines geistigen Werkes automatisch alle Rechte an diesem Werk. Er braucht seine Urheberschaft nicht ausdrücklich benennen, alleine das Urheben (also das Erschaffen) genügt.
Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Denn Urheberschaft ist nun einmal ganz natürlich mit dem Urheben (eben Ur) verbunden.
Was ein Urheber kann, ist, Nutzungsrechte einzuräumen. Diese müssen aber explizit vereinbart werden.
Beauftragt mich ein Kunde z. B. Fotos von dem neuen Firmengebäude zu machen bedeutet dies noch nicht, dass er die Nutzungsrechte erhält.
Das hat den Sinn, dass Nutzungsrechte ja sehr unterschiedlich sein können.
Es kann auf bestimmte Medien (Internet, Druck etc.) beschränkt werden,
es kann eine Auflagen-Beschränkung geben,
es kann eine Beschränkung in der maximalen Darstellungsgröße geben (sowohl absolut in cm als auch relativ in z. B. Pixel).
Es kann ein exklusives oder ein nicht-exklusives Nutzungsrecht eingeräumt werden,
es kann eine geografische oder zeitliche Einschränkung geben
etc.
Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme:
Ich kann keine Nutzungsrechte für
Medien veräußern, die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung noch nicht erfunden sind.
D. h. zum Beispiel eine vor Erfindung von mp3 vereinbarte allgemeine Nutzungserlaubnis verbietet die spätere Verbreitung durch den Lizenznehmer mittels dem Medium mp3.
Hier müssen dann wieder neue Verträge geschlossen werden.