Fotopakete ./. BayEUG Art.84 Abs.1

Das kennen bestimmt viele Eltern:

Jedes Jahr trabt das Kind glückstrahlend mit einer wunderschönen Fotomappe nach Hause, die Fotos selbst sind meist nur mehr oder eher weniger schön, in einigen Fällen klebten bei uns sogar Brause- oder Gummibärchentütchen dran.

Kind will natürlich uuuunbedingt die ramschigen Anhänger und Aufkleber, die Brause sowieso, und ich böse Rabenmutter bin nicht bereit für zweitklassige Bilder in komischen Formaten 25 Euronen zu berappen. Zumal sie nicht digital erhältlich sind und jeder Abzug ein halbes Haus kostet.

Nun stolpere ich über einen Artikel in der Elternzeitschrift des Bay. Kutusministeriums, ein Vater stellt die Frage ob solche Vertriebswege überhaupt zulässig seien.

Die Antwort (Auszug):
„Ferner ist gemäß Art. 84 Abs. 1 BayEUG der Vertrieb von Gegenständen aller Art in der Schule grundsätzlich untersagt.“

Und tatsächlich, so stehts da hochofiziell:
http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art84.htm

Sind sämtliche jährlichen Fototermine quasi illegal?

Noch besser - bei der Einschlung stand auf dem Rückweg von der Feier (Halle) zur Schule (etwa 50 Meter Fußweg) die SPD und verteilte Gummibärchen, Lineale und Stundenpläne - mit Logo versteht sich!

Oder die Sparkasse die dauernd in der Schule aufkreuzt und wegen des Weltspartages regelmäßig einen Werbezirkus veranstaltet - bisher konnte ich mich gegen ein Konto wehren, wer weiß wie lange ich dem Druck meiner völlig verblendeten Tochter („aaaaalle machen mit *heul*“) noch erwehren kann.

Muss ich das alles dulden? Wo kann ich mich beispielsweise wegen der SPD-Werbung hinwenden?

Grüße
Tina

Muss ich das alles dulden? Wo kann ich mich beispielsweise
wegen der SPD-Werbung hinwenden?

Hallo, Tina!
Parteienwerbung ist auf dem Schulgelände untersagt, auf öffentlichen Wegen aber nicht.
Wenn die Kinder aber von einer Lehrkraft begleitet in einer geschlossenen Formation unterwegs waren, würde ich den Gang als Teil einer Schulveranstaltung auffassen, und sind dann Störungen (Ansprechen, Aufhalten usw.) wiederum nicht zulässig.
Falls ich damit im Recht bin, halte ich einen Anruf der Schulleitung bei der Partei mit der Bitte um Unterlassung in der Zukunft unter Hinweis auf die Rechtslage für den besten Weg.
Gruß!
H.