Liebe/-r Experte/-in,
als ich neulich einen Bescheid vom BAFöG-Amt bekam, war ich erstaunt, dass in der Anrede „An Herrn/Frau/Fräulein“ stand. Was mich an dieser Anrede stört, ist wahrscheinlich klar: Ich möchte mich nicht als Fräulein bezeichnen lassen, weil das den Anschein macht, als sei der Unterschied zwischen unverheirateten und verheirateten, berufstätigen und nicht-berufstätigen Frauen von solcher Bedeutung, dass man ihn in der Anrede festhalten muss. Ein Mann wird ja auch nicht „verkleinert“, wenn er ledig ist. Zumindest in der Behördensprache sollte Wort „Fräulein“ der Vergangenheit angehören. Ich habe mich auch schon kundig gemacht und gefunden, dass das Bundesinnenministerium im Jahr 1972 verfügt hat, dass der Gebrauch des Wortes „Fräulein“ in Bundesbehörden zu unterlassen sei. Nun ja, anscheinend haben nicht alle Behörden diese „Neuerung“ mitbekommen.
Ich würde nun gerne wissen, wie und wo ich auf diesen Missstand aufmerksam machen kann. An wen kann ich mich wenden-das BAFöG-Amt selbst, Politiker…? Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
felilalu
Hallo,
das ist ja mal ein Ding! Ist bei meinem Bafögschreiben nicht vorgekommen und heute steht da immer „Guten Tag Frau…“ Also, am Besten wird es sein erstmal einen Brief an die Geschäftsführung des Bäfogamtes zu schicken und wenn du magst gleich mit der Ankündigung diesen Misstand publik zu machen. Es gibt ja die eine oder andere Presse die sicher gerne zu diesem Thema Stellung beziehen möchte.
Hallo felilalu,
soweit ich weiß, dürfen auch unverheiratete Frauen sich bereits seit den 50er Jahren ‚Frau‘ nennen.
Es könnte sein, dass es als Auswahl drinsteht für diejenigen, die sich selbst so bezeichnen WOLLEN. Es ist ja nicht so, dass eine Frau mit „Fräulein“ angeschrieben wurde.
Für überholt halte ich es auch, aber als Auswahlmöglichkeit finde ich es nicht tragisch, eher überflüssig.
Nachfragen würde ich ggf. bei der Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Beste Grüße,
Dagmar
de
Liebe felilalu,
ich kann Ihre Entrüstung verstehen. Wenn Sie die Absicht haben, einen Brief zu schreiben, empfehle ich Ihnen, diesen an die Geschäftsleitung des Bafög-Amtes mit Kopie davon zur Kenntnisnahme an die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes zu schreiben.
Verweisen Sie sachlich auf die Verfügung des Bundesinneminiteriums und darauf, das diese Schreibform heute nicht mehr verwandt wird. Sie können diesbezüglich auch Bezug auf das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nehmen. Beide beinhalten die Aussage,dass Frauen und Männer wegen ihres Geschlechts nicht unterschiedlich behandelt bzw. schlechter gestellt werden dürfen. Wenn Sie noch weiter gehen möchten, können Sie auch das Bundesministerium für Frauen…(BMFSFJ) anschreiben.
Viel Erfolg und alles Gut
Evi Sarah
Liebe Ratsuchende,
leider habe ich Ihre Anfrage erst viel zu spät gelesen.
Sie können sich direkt an den Absender wenden.
Es ist tatsächlich erstaunlich, dass sich alte Muster so lange halten. Allerdings wird vermutlich damit argumentiert werden, wenn Herr Frau Fräulein da steht, kann sich ja jeder das für ihn passende raussuchen.
Die einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen kann ist, dass es Frauen gibt, die mit Fräulein angesprochen werden wollen, was wohl bei Studierenden nicht der Fall sein wird.
Viele Grüße von
Karin Warming