Guten Abend, liebe Gemeinde.
Ich habe folgende Frage:
Aufgrund meiner Leistungen im letzten Jahr, habe ich mich entschieden mich zurückstufen zu lassen.
(Von der Q1 in die EF[Besuche derzeit ein Gymnasium;G8])
Nach und nach wurde mir bewusst, dass Schule nicht wirklich was für mich ist und würde mich gerne an ein umliegendes Berufskolleg wenden. Nun weiß ich aber nicht, ob mein Abschlusszeugnis noch gültig ist oder nicht, da ich die Stufe wiederhole. Bin zum Halbjahr sitzen geblieben. Von meinen Lehrern bekam ich bisher keine eindeutige Antwort. Habe ich nun meine mittlere Reife oder nicht? Danke im vorraus.
Hi,
ich kenne mich leider mit der EF nicht aus, denke aber sie ist generell mit einer normalen 10. Klasse gleichzusetzen. In jedem Bundesland erhälst du mit dem Vorrückungszeugnis (du musst es also geschafft haben) der 10. Klasse deine mittlere Reife an einem Gymnasium. In manchen Bundesländern musst du allerdings auch auf dem Gymnasium Abschlussprüfungen machen… Ist das bei dir der Fall?
Im Endeffekt, da du ja schon in der Q1 warst hast du die EF einmal erfolgreich abgeschlossen, dieses Zeugnis zählt also, egal ob du zurückgetreten bist oder nicht.
Der Schulleiter kann und muss dir dazu aber natürlich Auskünfte geben.
Außerdem lege ich dir ans Herz, bevor du diese Entscheidung endgültig triffst, ein Gespräch mit deinem Beratungslehrer zu führen. Sowas in der Art sollte es geben…
Denn es ist oft der Fall, dass vorallem die 8,9,10 eine sehr schwierige Phase ist, aber das Leben ist nunmal kein Zuckerschlecken. Meines Erachtens ist es wichtig, dass man jenes zu Ende bringt, dass man angefangen hat. Denn abbrechen ist immer der leichtere Weg, sollte aber nicht zur Gewohnheit werden.
Grüße