Frage ADAC: Wann Anspruch auf Ersatzwagen?

Hallo!
Folgender Fall:
Ich habe eine ADAC Plus Mitgliedschaft. Ich fahre letzten Samstag mittags mit meinem Auto und unterwegs (30km entfernt) bricht mir eine Fahrwerksfeder vorne. Ich kann nicht mehr weiter fahren, bei jeder Lenkbewegung gibt es heftige Geräusche.
Ich also beim ADAC angerufen. Es war 14 Uhr, eine Werkstatt gab es nicht mehr, die geöffnet war.
Ich habe dem Mann gesagt, ich benötige das Fahrzeug Montag morgen auf jeden Fall wieder beruflich.
Ich dachte, ich hätte jetzt Anspruch auf einen Leihwagen. Was für mich auch alle Probleme gelöst hätte.
Der ADAC Mann meinte allerdings, er könnte mich nur zur Werkstatt meiner Wahl abschleppen (Da Plusmitglied). Mehr nicht.
WANN HAT MAN DEN NUN ANSPRUCH AUF EINEN ERSATZWAGEN?
Könnt ihr aus Erfahrung berichten? Ich brauche jetzt keinen juristischen Rat, nur eure Erfahrungen. Ich bezweifle nämlich, dass die Aussage, ich habe keinen Anspruch darauf, richtig ist. Danke!!!

Sorry, keine 30km sondern 53km. ab 50 km ist nämlich die „grenze“ vom adac. Somit war ich voll im Rahmen.

Hallo!

Schaue in die § 28 und 29 rein. Unterlagen solltest Du zuhause haben. Sonst im Netz aufrufen.

Bei Straßenentfernung von über 50 km (Unfallort/Pannenort-Wohnhaus) werden Mietwagen gestellt,bzw. Mietwagenkosten in bestimmter Höhe je Tag übernommen.
Solange die Reparatur eben dauert.
Auch würde man Taxigeld für Fahrt von Werkstatt nach Hause erstattet bekommen.

MfG
duck313