Frage an alle Steuerfachangestellten hier

Hallo,
in dem Steuerbüro, in dem ich zur Zeit arbeite, gibt es dauernd Diskussionen über die Zeit, die man für Fortbildungen aufschreiben darf. Das hatte ich noch in keinem Büro davor.

Wie wird es bei Euch im Büro gehandhabt? Angenommen, ein Seminar dauert von 9 - 12 Uhr, die Fahrzeit dorthin beträgt einfach 30 min. Was dürft Ihr an Zeit erfassen?

Und für ein Seminar, das von 9 Uhr bis 16 Uhr mit Mittagspause von 30 min dauert?

Gibt es Unterschiede bei Euch, ob eine Vollzeit- oder eine Teilzeitkraft auf Fortbildung geht?

Würde mich einfach mal interessieren, wie das in Steuerbüros in ganz Deutschland praktiziert wird.

Danke für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten
Mimmi

Moin,

ich würde die Frage nochmal Rechtsbrett bei Arbeitsrecht etc. einsetzen. Da könnten die Fachleute zu finden sein … für mehr Informationen oder rechtliche Grundlagen solcher Konstruktionen.

Gruß
Ex.

Hallo, ich kann dazu nichts sagen, ich arbeite nicht im Büro. Aber es doch bestimmt Richtlinien bei  Gruss AM. Narula
eurem Verband.

fahrzeit gilt bei uns nie als arbeitszeit.
kenn ich auch nicht anders.
grüße
sandra

dass steuerberater meinen, ihre angestellten müssten die zeit nacharbeiten, die sie für fortbildung aufbringen.

gängiges argument ist dann, dass die fortbildung ja einem selbst auch zugute kommt bla bla bla. wenn man dann 20 jahre im selben laden schafft, dann kommt die fortbildung nur einem zugute und zwar dem chef. eine noch dümmere begründung dafür ist bisher noch keinem eingefallen. einfach die wahrheit zu sagen, dass sie am ende des jahres halt ihre 150.000 vor steuern und nicht nur 148.500 haben wollen, trauen sie sich den MA nicht zu sagen.

die meisten haben eine gabe, aus dem MA das maximum rauszulutschen und diese möglichst klein zu halten.

wenn die frage nach einer gehaltserhöhung kommt, dann vorsicht, wenn der chef anfängt von der teuren versicherung usw. zu erzählen.

der kammer ist das alles sehr recht, denn dort sitzen ja die großkopferten und die brauchen auch genau ihre knechte in ihren läden, die für das gehalt einer aldi-kassiererin den porsche des chefs reinholen müssen. die werden einen teufel für die mitarbeiter tun. bezeichnend, dass es hier keinen arbeitnehmerverband gibt. das wäre tödlich, wenn sich jemand dann um eine sachgerechte entlohnung kümmern würde. wir waren mal in einem privaten verband von StB organisiert (ca. 10 büros). die berater haben sich immer mal am wochenden irgendwo in D zum saufen getroffen. dabei wurden auch die eigenen zahlen bekaspert. quasi eine art schw…vergleich. irgendwann kam mal einer der herren auf die idee, man könnte doch auch mal die mitarbeiter mitnehmen, damit sich diese kennenlernen könnten. wurde aber mit großer mehrheit abgebügelt mit der begründung: „dann reden die am ende noch über ihre gehälter und vergleichen diese“

so, genug gekotzt.

ich kenne die fortbildungsregelung in folgender kranken ausfertigung:

regelm.schulungen außerhalb des büros: fahrzeit ist arbeitszeit und schlungszeit muss nachgearbeitet werden.

einzelne tagesseminare (speziell für den MA nach neigung usw.): muss nicht nachgearbeitet werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

inder

danke für eure antworten.

in den büros, in denen ich bisher war, durfte man die seminarzeit immer als arbeitszeit aufschreiben. in einem büro war nur die hinfahrt auch arbeitszeit, die rückfahrt, wenn nach seminarende feierabend war, war dann privat. ging man danach noch ins büro, durfte man auch diese zeit aufschreiben. in den anderen büros war die fahrzeit immer arbeitszeit.

aber egal, um die fahrzeit geht’s mir gar nicht so sehr, sondern um die seminarzeit. und vor allem um die frage, ob bei euch unterschiede zwischen vollzeitkräften und teilzeitkräften gemacht wird, was die seminarzeit als arbeitszeit betrifft.

dazu noch ist es, wie eben geschrieben wurde - es gibt im steuerbüro keine gewerkschaft, bei den freiberuflern ist das eben so, da gibt es kein höhere instanz. ich mach doch die fortbildung, damit ich meine arbeit im büro ordentlich und richtig machen kann, also für meinen chef, damit er danach den mandanten schöne rechnungen stellen kann. natürlich auch für mich, damit ich damit mein gehalt verdiene. aber im grunde doch in erster linie im interesse des büros. 

wenn ich auf seminar gehe, ist das für mich kein urlaubstag, kein vergnügen, sondern arbeit und pflicht. ehrlich, ich geh lieber ins büro als auf fortbildung. die chefs sollten sich mal von dem gedanken verabschieden, dass das unser privatvergnügen ist. da kann ich mir besseres vorstellen, als mich mit den neuesten spinnereien der gesetzgeber abzugeben.

langsam macht mir der job immer weniger spaß. und bei dem verhalten wundern sich die steuerberater, dass sie keine neuen angestellten finden. die gehen nämlich lieber in die industrie, wo’s dieses ganze theater wegen ein paar fortbildungen im jahr nicht gibt.

Hallo zusammen,

ich war schon in Steuerbüros angestellt und bin mittlerweile selbständig. Es war und ist immer so, dass Fortbildungszeit Arbeitszeit war/ist. Und wenn jemand normalerweise morgens um 8 Uhr anfängt und das Seminar aber erst um 9 Uhr startet, muss die fehlende Stunde garantiert nicht nachgearbeitet werden.
Waren/sind Halbtagskräfte auf einem Ganztages-Seminar (was ich jetzt versuche, zu vermeiden, denn meistens gibt es ja einen Grund, warum jemand halbtags, also zB nur vormittags, arbeiten geht), wurde die „überhängende“ Zeit irgendwann abgefeiert.

Als Arbeitgeber bin ich froh, wenn meine Angestellten sich für Fortbildungsmaßnahmen interessieren. Neben den „üblichen“ Seminaren (aktuelle Rechtsprechung etc.) kann jeder zusätzliche Fortbildung machen (die ich auch bezahle). Natürlich darf der laufende Geschäftsbetrieb nicht einschneidend gestört sein, es sollte also zB immer jemand im Büro sein. Aber das ist ja zB auch bei der Urlaubsplanung zu beachten - und bei vernünftiger Organisation ist vieles machbar.
Und das wurde auch in den Büros, in denen ich bisher angestellt war, so gehandhabt.

LG
Paulchen