Frage an Gartenbau. Pflastersteine nach 3J. uneben! Gewährleistung

Guten Tag.
Evtl. kann mir hier ja jemand Tipps geben.
Mir fällt auf, dass die Pflasterfläche vor meiner Garage mit der Zeit (jetzt 3 Jahre alt) uneben ist.
Hat sich wohl etwas mit der Zeit im Untergrund gesenkt.
Gibt es Richtlinien, wie „uneben“ eine solche Fläche sein darf.
Ich habe auf den Bau noch 2 Jahre Gewährleistung, und könnte evlt. auf Mangel reklamieren.
Auch der Gehweg am Haus fällt seitlich ab.

Besten Dank

Ja. Wenn der Artikel in diesem pdf noch gültig ist, sind die allerdings mit Vorsicht zu genießen.
Wie uneben ist es denn?

Unabhängig davon behaupte ich einfach mal, wenn da nach drei Jahren eine deutlich sichtbare, ungleichmäßige Senkung stattgefunden hat, wurde entweder nicht richtig verdichtet und/oder - bewusst oder nicht - das falsche Material benutzt bzw. der für diesen Untergrund falsche Aufbau gewählt. Definitiv kann das aber wohl nur ein Sachverständiger vor Ort feststellen.

Mancher Handwerker pokert jedenfalls mitunter schon ein bisschen. Ich kenne einen Fall, da hatte der Hilfskalfaktor den falschen Frostschutz angekarrt. Anstatt zu sagen „schaff das Zeug wieder weg und hol das richtige Material“ wurde es - natürlich ohne den Bauherrn aufzuklären - verarbeitet. Bei den lokalen Boden- und Klimaverhältnissen hat es funktioniert. Glück gehabt. Andernorts wären wahrscheinlich schon nach dem ersten Winter Schäden aufgetreten.

Mach das, und hör dir mal an, was der Handwerker dazu sagt.

Gruß,

Kannitverstan

Moin,

zunächst wäre hier die Frage ob die Außenanlagen mit zum Haus gehören?
Meistens sind diese ja nicht Bestandteil des Hausbaus sondern werden gesondert geregelt.
Dann wäre zu klären ob hier 2 oder 5 Jahre Gewährleistung vorhanden sind.

Gibt es einen Generalunternehmer oder einen Bauleiter / Architekten?
Dann am besten hier zuerst mal nachfragen. Diese können dann meist schon auskunft geben.
Wenn es ganz einfach läuft dann heben die das Pflaster kurz an, begradigen und alles ist gut.

Falls nicht, dann bleibt nur der Weg über einen Sachverständigen zu klären ob es in diesem Fall eine Reklamation ist oder eben nicht.

Viel Erfolg.