Unsere Tierärztin hat die Ausstellung eines Rezeptes verweigert, weil sie das erbetene Tiermedikament (kein humanmedizinisches) selbst verkauft. Sie verlangt für das Gel 26,00 EUR, hat es noch nicht einmal vorrätig und müsste es bestellen, während wir im Internet nur 19,00 EUR bei der Tierapotheke bezahlen. Wir müssen füßr unseren Hund dieses Gel ständig in Bereitschaft haben, da er an Hot Spots leidet, die immer wieder kommen. Wir können uns nicht vorstellen, dass es der TÄ gesetzlich verboten ist (wie sie sagt), dem Tierhalter ein Rezept zu verweigern, zumal sie selbst die Diagnose gestellt hat und genau bekannt ist, was der Hund hat und womit er zu behandeln ist. Über eine qualifizierte Antwort (wenn möglich mit Quelle) wären wir sehr dankbar.
Hallo,
Unsere Tierärztin hat die Ausstellung eines Rezeptes
verweigert, …
das ist ihr gutes Recht.
Gruß
Johnny
Hallo Johnny,
Unsere Tierärztin hat die Ausstellung eines Rezeptes
verweigert, …
das ist ihr gutes Recht.
Ist es das wirklich? Ein Humanmediziner kann auch nicht darauf bestehen, dem Patienten das Medikament in die Hand drücken zu wollen, das er grade vorrätig hat. Er stellt ein Rezept aus, und was der Patient damit macht, ist seine Sache.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Tierarzt das anders handhaben und den Kunden dazu zwingen kann, das Medikament bei ihm zu beziehen. Was er natürlich kann, ist eine Rezeptgebühr verlangen, mit der das Medikament dann unter Umständen im Internet nicht mehr wirklich billiger ist.
Was ich von meiner TÄ weiß ist, dass bestimmte Medikamente nicht in die Hand von Kunden gelangen dürfen, weil damit Missbrauch (z.B. BTMG) betrieben werden könnte. Bei einer Salbe, die der Kunde selbst anwendet, scheint das aber nicht erforderlich.
Und einfach darauf bestehen, dass das Medikament bei ihm gekauft wird?
Schöne Grüße,
Jule
Hallo Jule,
das ist ihr gutes Recht.
Ist es das wirklich? Ein Humanmediziner kann auch nicht darauf
bestehen, dem Patienten das Medikament in die Hand drücken zu
wollen, das er grade vorrätig hat.
der Tierärztin steht es genauso frei, die Ausstellung des Rezeptes zu verweigern, wie es der Kundin zusteht, das Medikament in der Praxis zu kaufen - oder eben auch nicht.
Gruß
Johnny
Dienstleister
Hallo,
rufe einfach noch andere Tierarztpraxen an und frag nach, ob die dir ein Rezept ausstellen.
Den TA, den du jetzt hast, den würde ich auch wechseln.
Schließlich ist so ein Arzt (egal ob med. vet. oder Humanmediziner) ein Dienstleister!!
So sollten Kunden/Patienten auch behandelt werden. Schließlich lebt der Arzt von seinen Kunden!
Grüße
Ayse
Hallo,
primär darf jeder Tierarzt / jede Tierärztin selbst entscheiden, ob und in welcher Art und Weise er oder sie einen Patienten behandelt oder nicht. Insbesondere wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer eingeschränkt ist, darf der Tierarzt bzw. die Tierärztin die Ausstellung eines Rezeptes oder gar die ganze Behandlung verweigern (lebensbedrohliche Zustände natürlich ausgenommen, was aber HotSpots nicht sind). Dies ist in jeder Berufsordnung der einzelnen Landestierärztekammern verankert. (Im Link beispielhaft für die bayerische LTK:
http://www.bltk.de/index.php?option=com_content&view…Der entsprechende Teil findet sich in §1, Abschnitt 3)
In Anbetracht der häufigen Lieferung von gefälschten oder Billigpräparaten aus dem Ausland (insbesondere im tiermedizinischen Bereich) über Internetapotheken ist die Verweigerung der Ausstellung eines solchen Rezeptes durchaus etwas fragwürdig und aktuell stark in der Diskussion bei den entsprechenden Verbänden. Da jeder Tierarzt / jede Tierärztin für jedes von ihm oder ihr ausgestellte Rezept gerichtlich belangt werden kann, ist absolut sicherzustellen, dass der Tierarzt / die Tierärztin das Rezept für medizinisch indiziert und das Präparat für richtig geeignet hält. Außerdem muss das Präparat in Deutschland für die Behandlung der Tierart und der ensprechenden Indikation zugelassen oder die sog. Umwidmungskaskade eingehalten sein. Ist nur einer der Punkte nicht zu 100% erfüllt, sollte der Tierarzt oder die Tierärztin vom Gesetzgeber her davon Abstand nehmen das Rezept auszustellen. Insofern ist die Aussage Ihrer Tierärztin durchaus zutreffend.
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/BJNR02448…(Arzneimittelgesetz §43)
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__56a.html(Arzneimittelgesetz §56a)
Wie auch schon Jule959 erwähnt hat, fällt beim Ausschreiben von Rezepten auch eine Rezeptgebühr an, die Tierärzte nicht nur berechnen dürfen, sondern müssen! Siehe Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Teil B:
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999…Dadurch ist auch fraglich ob der Preisunterschied (mit Versandkosten) noch so massiv wäre, aber das steht ja hier nicht zur Frage.
Ich hoffe das hilft weiter.
Schöne Grüße
CJ
P.S.: Kleiner Tipp am Rande: Da HotSpots eine primär allergische Erkrankung (und somit sekundäre, auf einer Grunderkrankung beruhende Prozesse) sind, wäre eventuell auch ein prophylaktischer / ursächlich-therapeutischer Ansatz überlegenswert anstatt nur einer wiederkehrenden symptomatischen Therapie. Infos gibt’s bei einem qualifizierten Tierdermatologen (idealerweise ein Diplomate ACVD / ECVD).
Danke für Deine Antwort. Leider konnte ich mich nicht früher bedanken, da ich einfach die Antworten nicht habe abrufen können. Seit über zwei Jahren sind wir auf der Suche nach der Ursache, haben komplett das Futter umgestellt, die Pflege geändert usw. Hier auf dem platten Land ist es nicht so reich gesegnet mit Fachmedizinern, dass es schwierig wird. In vielen Foren wird über die Ursachen von Hot Spots diskutiert, leider hat noch niemand den eigentlichen Grund gefunden. Allergien sind nicht die einzigen Auslöser - leider.
Lieben Gruß
Wuschmann
Danke für Deine Antwort. Leider konnte ich mich nicht früher bedanken, da ich einfach die Antworten nicht habe abrufen können.
Lieben Gruß
Wuschmann