Frage Arbeitsvertrag / Überstunden?

Hallo ihr lieben Fachleute,

ich haben eine kleine Frage???
Und zwar habe ich einen Arbeitsvertrag den ich gerne unterschreiben würde, aber ich bin mir bei einem Punkt unsicher. Es handelt sich um einen Arbeitplatz als Bautechniker in einem Landwirtschaftlichen Betrieb.

Dort steht folgendes drin:
§2 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
(2) Der Arbeitsnehmer ist verpflichtet, sofern betriebliche Belange dies erfordern, 
     bis zu 48 Überstunden im Monat zu leisten. Diese Mehrarbeits ist mit der Vergütung abgegolten 

Und zwar geht es um den Pkt. 2 Sind 48 Überstunden die nicht vergütet werden rechtlich erlaubt???
Das erscheind mir SEHR, SEHR viel???

Ich dank für eure Hilfe!!!

Und zwar geht es um den Pkt. 2 Sind 48 Überstunden die nicht
vergütet werden rechtlich erlaubt???
Das erscheind mir SEHR, SEHR viel???

Egal ob erlaubt oder nicht: Deine Arbeitszeit wird in der Bude wöchentlich 50h betragen. Betriebliche Erfordernisse dafür gibt es immer :wink:.

Du kannst nur für Dich überlegen,
-ob Du so lange arbeiten möchtest
-vor allem: ob der Stundenlohn, berechnet auf wöchentlich 50h, o.k. ist.

Arbeitsrechtlich wird ein Unterschied zwischen leitenden Angestellten (>ca. 6000€ Brutto/ Monat) und anderen Angestellten gemacht: Bei ersteren ist mit der Bezahlung oftmals eine Überstundenvergütung rechtssicher abgegolten.

Ich kenne einen leitenden Angestellten, der sogar im Urlaub ab und zu am Laptop arbeitet. Ist arbeitsrechtlich sicherlich nicht o.k., aber der Mann verdient so viel Kohle, dass er das gern in Kauf nimmt :wink:.

Ich dank für eure Hilfe!!!

Bitte.

Hallo ihr lieben Fachleute,

Hallo,

Dort steht folgendes drin:
§2 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40
Stunden.
(2) Der Arbeitsnehmer ist verpflichtet, sofern betriebliche
Belange dies erfordern, 

     bis zu 48 Überstunden im Monat zu leisten. Diese
Mehrarbeits ist mit der Vergütung abgegolten 
Und zwar geht es um den Pkt. 2 Sind 48 Überstunden die nicht
vergütet werden rechtlich erlaubt???
Das erscheind mir SEHR, SEHR viel???

25 - 30% (je nach Monat) an abgegoltenen Überstunden sind selbst bei relativ hoher Vergütung derart viel, daß dies mit der einschlägigen Rechtsprechung des BAG in Sachen AGB nicht in Einklang zu bringen sein dürfte.

Je nach Monat wird eine Arbeitszeit von 50-52 Stunden/Woche im Monatsdurchschnitt verlangt. Da diese Arbeitszeit „abgegolten“ ist und somit kein Zeitausgleich stattfindet, ist dies ein dreister Verstoß gegen die Wochengrenze von 48 Std. des § 3 ArbZG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

Ich dank für eure Hilfe!!!

Finger weg von derartigen unseriösen Arbeitgebern. Dieser AG wird auch andere gesetzliche Vorschriften nicht sonderlich ernst nehmen.

&Tschüß

Äpfel und Birnen

Arbeitsrechtlich wird ein Unterschied zwischen leitenden
Angestellten (>ca. 6000€ Brutto/ Monat) und anderen
Angestellten gemacht:

Die Verknüpfung von Status und einem derart undifferenziertem Gehaltskriterium ist komplett falsch.
Ein LA definiert sich nach seiner Funktion im Betrieb, nachzulesen in § 5 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html
Das Gehalt kann lediglich in Zweifelsfällen ein Indiz sein, aber die von Dir genannte Summe ist für einen echten LA eher deutlich zu gering.

Bitte.

Kopfschüttelnd

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