Hallo ihr lieben Fachleute,
ich haben eine kleine Frage???
Und zwar habe ich einen Arbeitsvertrag den ich gerne unterschreiben würde, aber ich bin mir bei einem Punkt unsicher. Es handelt sich um einen Arbeitplatz als Bautechniker in einem Landwirtschaftlichen Betrieb.
Dort steht folgendes drin:
§2 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
(2) Der Arbeitsnehmer ist verpflichtet, sofern betriebliche Belange dies erfordern,
bis zu 48 Überstunden im Monat zu leisten. Diese Mehrarbeits ist mit der Vergütung abgegolten
Und zwar geht es um den Pkt. 2 Sind 48 Überstunden die nicht vergütet werden rechtlich erlaubt???
Das erscheind mir SEHR, SEHR viel???
Ich dank für eure Hilfe!!!