Frage: Ausbildung zur BGV A3 Prüfung?

Guten Tag,

Wir sind Hersteller, Vertrieb und Servicebetrieb für Schweißmaschinen. Einer unserer Kunden möchte künftig gerne die BGV A3 Prüfungen seiner Maschinen durch uns durchführen lassen. Für uns ist das Thema neu und wir haben dazu folgenden offenen Fragen:

Wo können wir unsere Mitarbeiter Ausbilden lassen?
Welche Voraussetzung müssen unsere Mitarbeiter erfüllen um zum BGV A3 Prüfer ausgebildet werden zu können?
Wie teuer ist die Ausbildung pro Mitarbeiter?
In welchem Turnus muss die Ausbildung erneuert oder aufgefrischt werden?
Welche Maschinen/Geräte sind für die GBV A3 Prüfung notwendig/müssen angeschafft werden?
Was ist nötig um Mitarbeiter unseres Kunden unterweisen zu dürfen/können?
Gibt es Besonderheiten, die wir bei der Prüfung von Schweißanlagen beachten müssen?

Ich hoffe, Sie können uns bei der Beantwortung der Fragen helfen und freue mich auf Ihre Antwort.

IHK fragen
Hallo Dietmar,

ich fürchte, dass es hier kaum jemanden gibt, der Dir bei diesen Fragen Auskunft geben kann.
Wende Dich lieber an die Industrie- u. Handelskammer, die könnte Dir vielleicht weiterhelfen.

Viel Glück!

Hallo,

eine ähnliche Frage wurde hier vor drei Monaten gestellt:
/t/bgv-a3/5717605

Schönen Gruß

Hallo Dietmar,
dein / der Mitarbeiter benötigt zum einen eine elektrotechnische Fachkunde. Eine entsprechende Berufsausbildung sollte also sein, wenn er/sie es in Eigenverantwortung durchführen soll. Wobei die Person aktiv im Berufsfeld der Elektrotechnik stehen sollte. Ist das nicht der Fall gibt es die elektr. unterwiesene Person. Diese kann unter der Regie einer Fachkraft, bestimmte Aufgaben, z.B. die Prüfung nach BGV A3 bei ortsveränderlichen Geräten (das sind auch Kaffeemaschinen im Betrieb), durchführen.
Das ist aber nur die Basis.
Ich habe dazu speziell bei meiner BG zwei 3-tägige Seminare besucht. Hier gibt es dann noch einmal rechtliches Rüstzeug, fachlichen Hintergrund, etwas zum Unfallgeschehen, und so weiter.
Für die entsprechenden Prüfungen brauchst Du spezielle Meßgeräte und Du mußt das Ganze gut dokumentieren. Für dich und deinen Kunden.

Das Ganze ist zu komplex um es hier darzustellen. Drehe den Spiess einfach um und erkundige dich bei deiner zuständigen BG. Für Rückfragen sende ich dir nach einer pers. Mail meine Handynummer.

Viel Erfolg,
Siggi

Es muss eine befähigte Person nach TRBS 1203 oder BetrSichV sein:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

http://www.dguv-vorschrift-3.info/pruefung-ortsfester-elektrischer-anlagen.html