Frage Ausgaben Werbungskosten Home-Office

Guten Tag,

mein Arbeitsvertrag sagt, dass ich meine Tätigkeit mit Ausnahme von Dienstreisen ausschließlich von meinem Wohnsitz in Karlsruhe in meinem Home-Office erbringe.

Kann ich bei der Einkommenssteuereklärung die Fahrten zum Hauptsitz der Firma (Münster) geltend machen? Mir wurde ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt (1%-Regelung).

Ist das Home-Office dann als „Arbeitszimmer“ steuerlich absetzbar oder zählt das zur Home-Office Pauschale?

Mir ist der Unterschied zwichen der Home-Office Pauschale und einem Arbeitszimmer nicht ganz klar.

Danke

Servus,

Dann gibt es keinen beruflich veranlassten Aufwand für die Fahrten, also keine Werbungskosten.

Die Pauschale kann auch dann angesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer nicht den Anforderungen genügt, die an ein Arbeitszimmer gestellt werden, dessen Kosten als Werbungskosten abgezogen werden können.

Wenn das Arbeitszimmer in einem von der übrigen Wohnung abgetrennten Raum eingerichtet ist und ausschließlich diesem Zweck dient (also nicht gleichzeitig noch Lagerraum, Gästezimmer, Hausarbeitsraum oder sowas ist), können die Kosten des Arbeitszimmers in ihrer tatsächlichen Höhe abgezogen werden.

Wenn die Pauschale höher als die tatsächlichen Kosten ist, kann auch in diesem Fall die Pauschale angesetzt werden.

Schöne Grüße

MM

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