Frage AVB Auslands-KV

Hi,

eine Auslands-KV für Reisen bis 6 Wochen schreibt in ihren AVB:

„Kostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung: Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, eine Kostenübernahme-Garantie bis zu 10.000 Euro ab und übernehmen im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenhaus und den behandelnden Ärzten.“

Was heisst das konkret? Ich muss nichts mehr auslegen und kann die auch anrufen dass die meine Krankenhausrechnung in Australien von 250 EUR direkt abrechnen? Oder was ist wenn ich mit einem Herzinfarkt in den USA ins Krankenhaus muss. Eine Woche Krankenhaus, OP, da kommen ja locker ein paar zehtausend EUR zusammen. Die Versicherung gibt aber nur eine Zusage über 10000 EUR? Obwohl sie woanders in den AVB sagt „Wir ersetzen 100 Prozent der Aufwendungen für ärztliche Leistungen.“

Was meinen die damit?

Gruss
K

@ Mod: Sorry, verklickt! Bitte in ‚Versicherungen‘ verschieben…
owt

Hallo,

ja das ist nicht optimal und ungewöhnlich, dass zwar unbegrenzt versichert ist, aber die Kostenübernahmeerklärung begrenzt wird.

In der Praxis wird eine Versicherung die komplette Abwicklung übernehmen, zumal sie dabei auch Möglichkeiten des Kostenmanagements hat.

Anderen Tarif suchen !

viel Glück

Barmer

Hi,

aber genau der Tarif ist letztes Jahr bei finanztest Testsieger geworden: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/auslandsreisesc…

Gruss
K

Hallo,

da sieht man wieder, dass man sich nicht blind auf finanztest verlassen sollte. Was Versicherungen betrifft, liefern die nur sehr grobe Anhaltspunkte.

Viel Glück

Barmer

Nachtrag: finanztest hat auch nicht erwähnt, dass die AZ in § 3 eine umfassende Subsidiaritätsklausel hat. D.h. alle bereits bestehenden Versicherungen gehen vor; unklar ist, ob dies auch für die GKV gilt. Das ist nicht lebensbedrohend, aber lästig.

Für mich ist neu, dass dies eine AR-Versicherung eines PKV-Unternehmens macht.

Viel Glück

Barmer

Hi,

das verstehe ich so: „OK Kunde. Wir übernehmen den Schaden und rechnen mit dem Krankenhaus ab. Brauchst Dich um nichts zu kümmern. Aber gib uns doch bitte mal die Daten deiner GKV/PKV in Deutschland. Wir wollen mal sehen ob wir uns bei denen was zurückholen können“.

Liege ich damit richtig? Wenn ja hätte ich damit kein Problem. Ist ja nur fair. Oder?

Gruss
K

Ja, so könnte es laufen.

Wenn das kommuniziert wird und der Kunde einverstanden, ist das natürlich ok. Standard ist es nicht. Denn so könnte schon durch einen kleineren Schaden die Beitragsrückerstattung entfallen.

Denn so könnte schon durch einen kleineren Schaden die Beitragsrückerstattung entfallen.

Beitragsrückerstattung? Bei einer Auslands-KV die 9,50 EUR im Jahr kostet?

Natürlich nicht.

Aber wenn der Schaden an die normale PKV durchgereicht wird, entfällt dort die Beitragsrückerstattung…