Frage bezüglich Mietwohnung / Wandfarbe

Hallo wer-weiss-was Gemeinde :smile:

folgendes Szenario stellt sich uns gegenüber:

Der erste Mietvertrag ist unterschrieben, die vorherigen Mieter haben das Wohnzimmer seiner Zeit in einem hellgrünen Farbton, vom Typ Latexfarbe gestrichen. (Ja mir wurde auf Nachfrage beim aktuellen Mieter Latextfarbe, nicht Dispersionsfarbe genannt).
Dass es sich hier um Latexfarbe handelt wurde uns nicht gesagt und wir haben dies als „Laien“ auf dem Gebiet auch nicht direkt erkannt.
Aufmerksam wurden wir erst, als der Vermieter bei Vertragsunterzeichnung mit dem Wunsch auf uns zukam, wir sollten doch bitte eine weniger auffällige Farbe verwenden.

In unserem Mietvertrag stehen zu diesem Thema folgende Punkte:

  • Die Mieter übernehmen die Anfangsrenovierung der Wohnung. Der Zustand der Wohnung und des Kellerraums ist bekannt.
  • Bei Auszug ist die Wohnung aufgrund der Anfangsrenovierung nicht mehr zu renovieren, sondern in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Schäden sind zu beseitigen.

Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir aufgrund irgendeiner Klausel im Mietrecht die Chance haben, dass der aktuelle Mieter die Farbe vor Auszug noch überstreichen muss oder gegebenenfalls anders entfernen muss ?
Oder bleiben wir auf der aufwendigen Renovierung sitzen ?

Vielen vielen Dank für Eure tatkräftige Hilfe im Voraus!!

Beste Grüße
freezer2k5

Hallo,
am Besten ist es, sich mit dieser Frage an den örtlichen Mieterschutzverein zu wenden. Da bekommt man auch als „Nicht-Mitglied“ eine kurze Auskunft.
Gruß
chrissixyz

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo,

ein Anspruch gegen den alten Mieter scheidet aus, da ja gar keine Vertragsbeziehungen zwischen Euch und ihm bestehen.

Da ihr Euch mit dem Zustand bei Mietbeginn einverstanden erklärt habt, sehe ich auch keine Möglichkeit die Renovierungsverpflichtung auf den Vermieter abzuwälzen.

Ob Ihr allerdings zur Anfangsrenovierung verpflichtet seid, vermag ich nicht sicher zu beantworten.
Meines Erachtens ist die Überwälzung der Anfangsrenovierung nur wirksam, wenn seitens des Vermieters auch eine Gegenleistung erbracht wird. Dies ist meistens ein Mietnachlass für einige Zeit.
Ob auch der Verzicht auf die normalen Schönheitsreparaturen ausreicht weiß ich nicht. Zu klären wäre vorab, was tatsächlich (wörtlich) zu den normalen Schönheitsreparaturen vereinbart wurde (s. den 2.Spiegelstrich „bei Auzszug…“).
Denn was soll ein "ordnungsgemäßer Zustand bei Rückgabe " sein?

Ferner wäre zu beachten, ob dies alles in einem vom Vermieter gestellten Formular vorher schon so drinstand, oder ob es tatsächliche Verhandlungen über die Anfangs- und die normalen Schönheitsreparaturen gab.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Gruss
Sebastian

Hallo,
da bei Untererzeichnung des Mietvertrages bekannt war das der Zustand der Wohnung bekannt ist,ist nichts mehr dran zu machen.Dafür müssen Sie bei Auszug nicht mehr renovieren.
Leider habe ich hierzu nicht die notwendigen Kenntnisse um weiter zu helfen.Latexfarbe ist ein unschöne Sache.geht es nicht mit einer anderen Latexfarbe darüber zu streichen?Ein Maler kann Ihnen sicher eine günstigere Alternative vorgeben.
LG

Hallo freezer,

grundsätzlich ist eine Vereinbarung, wie Du sie mit dem Vermieter getroffen hast, rechtens und auch sinnvoll, dass der neue Mieter die Wohnung nach seinem Geschmack renoviert und beim Auszug dann nicht renovieren muss. Die Vereinbarung Zustand „ist bekannt“ oder „wie besehen“ ist korrekt und bindend. Nachforderungen (z.B. bei nicht sichtbaren Mängeln) sind möglich, in Deinem Fall kaum anwendbar.

Zum Problem: Zu klären wäre, ob es sich um eine „echte“ oder „moderne“ Latexfarbe handelt.
Die echte Latexfarbe, die als Bindemittel natürliches Latex (Kautschukmilch) verwendet, ist sehr schwierig zu überstreichen oder zu tapezieren.

Moderne Latexfarbe auf Basis einer Harzdispersion hingegen kann in der Regel problemlos mit Dispersionsfarbe überstrichen werden, allerdings sollte man eine hochglänzende Farbe nicht mit einer matten Farbe überstreichen, weil dann möglicherweise die Haftung unzureichend ist. Es ist zu empfehlen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

Ich hoffe, dies hilft Dir weiter.
Mit besten Grüßen
walser

ich würde mir erstmal ein angebot einholen, um zu wissen, was es kostet, die latexfarbe samt tapete zurück zu bauen und neue tapete geweißelt einzubauen. dann würde ich den exmieter wissen lassen, dass sein verhalten, die taptete mit latexfarbe zu überstreichen vertragswidrig war und er für den schaden aufzukommen hat. soweit vorhanden, würde ich mich aus der kaution bedienen, wenn er nicht freiwillig zusagt die kosten zu tragen oder es selbst zu erledigen. würde 14 tage frist setzen und mit einwurfeinschreiben senden.
zu beachten ist bei mietsachschäden die kurze verjährungsfrist von 6 monaten nach mietende! vor ablauf müssen zu unterbrechnung der frist entweder eine kautionabrechnung, anerkenntnis oder ger. mahnbescheid/klage raus.
der neue mieter kann bzgl. derartiger sache nicht, zumindest nicht 100%ig rechtswirksam verpflcihtet werden.

Hi!

Nachfrage beim aktuellen Mieter Latextfarbe, nicht
Dispersionsfarbe genannt).

… Lattexfarbe ist teurer und weniger empfindlich. Sie ist auch Dampfdurchlässig, lässt sich aber gut reinigen (Einfach abwaschen und es sieht aus als hätte man neu gestrichen)

Vertragsunterzeichnung mit dem Wunsch auf uns zukam, wir
sollten doch bitte eine weniger auffällige Farbe verwenden.

… die Wahl der Farbe ist Persönlichkeitsrecht, Ihr könnt sie behalten oder, wenn es Euch gefällt, weiß-blaue Karos an die Wand pinseln. Dem Vermieter hat dies nicht zu interessieren.

  • Die Mieter übernehmen die Anfangsrenovierung der Wohnung.
    Der Zustand der Wohnung und des Kellerraums ist bekannt.

… ähm, habt Ihr ein Übergabeprotokoll gemacht?

Nicht dass es nacheher heisst dass Ihr die Heizkörper austauschen müsst.
„Anfangsrenovierung“ ist ziemlich „wischiwaschi“ und ich glaube kaum dass sie, so pauschal formuliert, überhaupt zulässig ist.

  • Bei Auszug ist die Wohnung aufgrund der Anfangsrenovierung
    nicht mehr zu renovieren, sondern in einem ordnungsgemäßen und
    sauberen Zustand zurückzugeben. Schäden sind zu beseitigen.

… auch eine, in meinen Augen, unzulässige Klausel.
Falls nämlich der Teppig oder das Laminat abgewohnt ist dann kann der Belag schadhaft sein und somit habt ihr die A-Karte gezogen.
Solche Aufgaben gehen aber eindeutig zu lasten des Vermieters, es sei denn er ist mutwillig beschädigt worden.

Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir aufgrund irgendeiner
Klausel im Mietrecht die Chance haben, dass der aktuelle
Mieter die Farbe vor Auszug noch überstreichen muss oder
gegebenenfalls anders entfernen muss ?

… nein, der Ex-Mieter hat sich Vertragsgemäß verhalten, es ist nur die Frage ob Ihr diesen Vertrag auch so unterschreiben wollt, ich würde es nicht.

Auch Lattexfarbe kann man problemlos überstreichen

Oder bleiben wir auf der aufwendigen Renovierung sitzen ?

… das klingt so negativ, ich würde mich freuen wenn ich so streichen kann wie ich will (müssen ja keine Karos sein :wink: ohne hinterher wieder pinseln zu müssen.

Kauft Euch mal „Das Mieterlexikon“ ISBN: 978-3-933091-76-5 Buch anschauen für runde 15.- EU da steht einiges drin und ist sein Geld allemal wert (sogar Rechtsanwälte schauen dort immer wieder nach).

Diesen Vertrag würde ich nicht ohne Übergabeprotokoll und konkretere Formulierungen unterschreiben.
Z.B. „sauber“ ist relativ, „Besenrein“ ist ein juristich klar deffinierter Begriff.

m.F.G.

M.P.

Hallo Freezer,

also da kein Vertrag zwischen Ihnen und dem Vormieter besteht können hier auch keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Renovierungsklausel bei Einzug ist üblich und rechtens auch ohne extra Verweis auf den aktuellen „Zustand“ der Wohnung.
Der Mieter hat das Recht seine gemieteten vier Wände so zu gestalten wie er möchte ohne Rücksicht auf den Vermieter, es sei denn die „Geschmacksgrenzen“ werden überschritten, wobei das ein dehnbarer Begriff ist.
Dispersionsfarbe lässt sich übrigens problemlos überstreichen, je nach Qualität kann die Latexfarbe auch überstrichen werden,…sollte sich aber lieber ein Profi zu äußern.
Jedenfalls fürchte ich euch bleibt nichts anderes übrig, als den Baumarkt aufzusuchen oder zumindest mit dem Vermieter zu sprechen um an seinen guten Willen zu appellieren. Vielleicht hat er ja aufgrund der Aufwendigkeit ein Einsehen und übernimmt zumindest einen Teil der Kosten. Viel Erfol!

Hallo,

das ist recht einfach zu beantworten.

Der Bundesgerichtshof hat fesrgestellt das Vorgaben bzgl. der Wandfarbe unzulässig sind. Dies stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

Ausnahme: Dunkle nicht helle und freundliche Farben müssen entfernt werden.

Sprich: Ist die Farbe hellgrün freundlich anzusehen, dann kann der Vermieter bzw. Nachmieter nix machen. Dies muss geduldet werden. Über die Art der zu verwendenden Wandfarbe gibt es keine Aussagen. Da Latexfarben für die Wand geeignet sind, hat man da auch keinen Anspruch.

Der Vermieter kann also nur meckern wenn Farben wie Dunkelbraun, Dunkelgrün, Rot, Schwarz etc. verwendet werden. Alle hellen oder Pastelfarbtöne müssen geduldet werden.

Wenn Ihr das also weg haben wollt, müsst ihr selbst in die Tasche greifen und das bezahlen.

Gruß

Hi!

Nachfrage beim aktuellen Mieter Latextfarbe, nicht
Dispersionsfarbe genannt).

… Lattexfarbe ist teurer und weniger empfindlich. Sie ist
auch Dampfdurchlässig, lässt sich aber gut reinigen (Einfach
abwaschen und es sieht aus als hätte man neu gestrichen)

Vertragsunterzeichnung mit dem Wunsch auf uns zukam, wir
sollten doch bitte eine weniger auffällige Farbe verwenden.

… die Wahl der Farbe ist Persönlichkeitsrecht, Ihr könnt
sie behalten oder, wenn es Euch gefällt, weiß-blaue Karos an
die Wand pinseln. Dem Vermieter hat dies nicht zu
interessieren.

  • Die Mieter übernehmen die Anfangsrenovierung der Wohnung.
    Der Zustand der Wohnung und des Kellerraums ist bekannt.

… ähm, habt Ihr ein Übergabeprotokoll gemacht?

Bisher noch nicht, wir haben noch keine Schlüsselübergabe gemacht, ich werde jedoch veranlassen, dass wir beim Ablesen des Zählers dabei sind und abschließend ein Übergabeprotokoll machen.

Nicht dass es nacheher heisst dass Ihr die Heizkörper
austauschen müsst.

„Anfangsrenovierung“ ist ziemlich „wischiwaschi“ und ich
glaube kaum dass sie, so pauschal formuliert, überhaupt
zulässig ist.

  • Bei Auszug ist die Wohnung aufgrund der Anfangsrenovierung
    nicht mehr zu renovieren, sondern in einem ordnungsgemäßen und
    sauberen Zustand zurückzugeben. Schäden sind zu beseitigen.

… auch eine, in meinen Augen, unzulässige Klausel.

Falls nämlich der Teppig oder das Laminat abgewohnt ist dann
kann der Belag schadhaft sein und somit habt ihr die A-Karte
gezogen.

Solche Aufgaben gehen aber eindeutig zu lasten des
Vermieters, es sei denn er ist mutwillig beschädigt worden.

Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir aufgrund irgendeiner
Klausel im Mietrecht die Chance haben, dass der aktuelle
Mieter die Farbe vor Auszug noch überstreichen muss oder
gegebenenfalls anders entfernen muss ?

… nein, der Ex-Mieter hat sich Vertragsgemäß verhalten, es
ist nur die Frage ob Ihr diesen Vertrag auch so unterschreiben
wollt, ich würde es nicht.

Auch Lattexfarbe kann man problemlos überstreichen

Oder bleiben wir auf der aufwendigen Renovierung sitzen ?

… das klingt so negativ, ich würde mich freuen wenn ich so
streichen kann wie ich will (müssen ja keine Karos sein :wink:
ohne hinterher wieder pinseln zu müssen.

Kauft Euch mal „Das Mieterlexikon“ ISBN: 978-3-933091-76-5 Buch anschauen
für runde 15.- EU da steht einiges drin und ist sein Geld
allemal wert (sogar Rechtsanwälte schauen dort immer wieder
nach).

Diesen Vertrag würde ich nicht ohne Übergabeprotokoll und
konkretere Formulierungen unterschreiben.

Der Vertrag ist bereits unterschrieben… macht es Sinn diesen aufgrund der sehr oberflächig formulierten Ausdrücke von einem Rechtsanwalt gegenprüfen zu lassen und gegebenfalls neu aufzusetzen ?

Z.B. „sauber“ ist relativ, „Besenrein“ ist ein juristich klar
deffinierter Begriff.

m.F.G.

M.P.

hallo
nachdem der Vertrag nun so unterschrieben ist, werdet Ihr auf dieser Klausel sitzen bleiben, habt aber die Moeglichkeit ebenfalls einen Farbton Euerer Wahl zu nehmen.
sollte allerdings auch Latexfarbe sein, sonst faellt auch alles wieder von der Wand. Ansonsten kann man es nur muehselig und aufwendig entfernen.
Macht ein paar Fotos von der gruenen Wand bei Uebernahme, und der Vermieter hat Euch wohl gebeten einen nicht so auffaelligen Farbton zu nehmen, aber nicht schriftlich im Vertrag erwaehnt. Also habt ihr hier auch freie Farbwahl.

Somit habt Ihr auch keine Probleme beim Auszug.

Lg

Hallo freezer,

wir wissen nicht direkt zu der Farb- und Tapetenproblematik eine Antwort, aber unsere generelle Meinung hierzu ist aus einem Urteil abzulesen: Klauseln, die unabhängig von der Mietdauer und Abnutzung und unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur dem Mieter eine Renovierung bei Auszug vorschreiben wollen, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, siehe das Urteil zur Endrenovierung vom Bundesgerichtshof.(12.09.2007, AZ VIII ZR 316/06). WICHTIG FÜR EUCH: Gleiches gilt natürlich für Klauseln, die dem Mieter eine Renovierung bei Einzug und Auszug auferlegen wollen.

Wenn allerdings vom Vermieter ein Ausgleich an Euch als Mieter vereinbart wäre, dann könnte euer Fall als angemessen beurteilt werden. Ist kein Ausgleich vereinbart, seid ihr unserer Meinung nach als Mieter zu schlecht gestellt.

Besonders deutlich wird das an folgendem Beispiel: stellt euch vor aus welchem Grund auch immer, ihr müsst in einem Jahr wieder ausziehen. Dann hättet ihr dem Vermieter die ganze „Bude“ renoviert und er lacht sich kaputt, weil das kraft Gesetz nämlich seine Aufage ist.

Viele Grüße
JB

Sie dürfen vertragsgemäß die Wohnung so renovieren, wie es Ihnen gefällt.

Hallo aus Bernburg,

ihr Ansinnen ist nicht nachvollziehbar! Verträge werden geschlossen um diese einzuhalten und nicht um sie mit Winkelzügen zu umgehen! In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann mit jedem gemäß geltendem Recht, Verträge vereinbaren.

Hochachtungsvoll

Hi!

Bisher noch nicht, wir haben noch keine Schlüsselübergabe
gemacht, ich werde jedoch veranlassen, dass wir beim Ablesen
des Zählers dabei sind und abschließend ein Übergabeprotokoll
machen.

schaut mal hier:
http://www.mieterbund.de/1122.html?&no_cache=1&sword…

Der Vertrag ist bereits unterschrieben… macht es Sinn
diesen aufgrund der sehr oberflächig formulierten Ausdrücke
von einem Rechtsanwalt gegenprüfen zu lassen und gegebenfalls
neu aufzusetzen ?

… kann man machen aber da er eh schon gezeichnet ist wozu ?!?
(der RA würde nur labern und Euch zahlen lassen für etwas was ihr eh schon unterschrieben habt aber seine Kosten kommen hinzu !!!)

Die Klauseln des Vertags die nicht ok sind, sind sowiso anfachtbar, macht Euch also keine Sorgen.

M-f.G.

M.P

Hallo freezer2k5,

ich versuche die Frage mit bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Meines Erachtens ist es nicht mehr Pflicht des Streichens beim Auszug. In eurem Falle würde ich nochmals ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter führen. Teilt ihm mit, dass es sich im Wohnbereich um Latexfarbe handelt, welche sich ohne einen hohen Aufwand und hohen Kosten nicht so ganz einfach entfernen lässt und es auch nicht damit getan ist, dass der Vormieter diese auch nur überstreicht. Denn, wenn ihr doch einmal etwas anderes mit der Wand vorhabt, eventuell Tapete zu kleben, wird es vielleicht schwierig werden, dass dort überhaupt etwas richtig hält. Oder aber man einigt sich darauf, dass ihr die komplette Renovierung, wie es der Vermieter schon im Mietvertrag festgehalten hat, übernehmt und die Kosten jedoch erstattet bzw. von der nächsten Miete erlassen bekommt. Es ist nicht einfach damit getan, dass ihr dann die Wohnung bei Auszug nicht mehr renovieren müsst, da dies sich ja im Mietrecht sowieso erübrigt hat, da es keine Verpflichtung mehr gibt zum Streichen. Also soll sich der Vermieter schon mit daran beteiligen, denn er hat die Pflicht eine gebrauchsfähige Wohnung zu übergeben. Da ihr aber mit dieser Wandfarbe erhebliche Einschränkungen habt, würde ich es nur empfehlen mit dem Vermieter zu reden. Auf alle Fälle würde ich beim Einzug ein Protokoll anfertigen, was alles in der Wohnung nicht in Ordnung bzw. defekt oder bemängelt wird. Sollte der Vermieter sich doch querstellen, würde ich dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen, denn solche Mängel gehören eigentlich schon in ein Übergabeprotokoll. Welche der Vermieter in einer bestimmten Zeit abzustellen hat. Ansonsten gebe ich immer wieder den Tipp: Verbraucherschutz oder Mieterverein bzw. Mieterbund, dort gibt es hilfreiche Tipps und Ratschläge von Fachleuten, die auch nicht solch hohe Kosten haben.
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und wünsche viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
1monchen

Hi definitiv Nein…
Gruß Peter

Hallo.

zunächst einmal bitte genau prüfen, ob es sich überhaupt um „echte“ oder um „pseudo“ Latexfarbe handelt. Für deine Prüfung vor Ort habe ich dir nachfolgende Infos aus Wikipedia mal notiert:
***********************************
Echte, klassische Latexfarben" sind Anstriche, welche als Bindemittel natürliches Latex (den Milchsaft des Kautschukbaumes bzw. eine Emulsion aus Kautschuk und Wasser) verwenden. Dieses verleiht ihnen spezielle, früher sehr rare Eigenschaften wie Wasserbeständigkeit, Wasserdampfundurchlässigkeit, Elastizität (Scheuerfestigkeit, vulgo Strapazierfähigkeit) und Glanz, macht sie aber auch sehr kostspielig. Echte Latexfarben sind mittlerweile praktisch vom Markt verschwunden.
Moderne, Pseudo-Latexfarben sind eigentlich gewöhnliche Dispersionsfarben, die lediglich auf spezielle Eigenschaften hin eingestellt wurden. Sie verwenden als Bindemittel ein Kunstharz und enthalten überhaupt kein Latex mehr. Durch den Namen soll lediglich suggeriert werden, dass diese Farben Eigenschaften wie die echten Latexfarben aufweisen, die sie insbesondere zur Verwendung in hoch beanspruchten, meist öffentlichen Räumlichkeiten (zum Beispiel Treppenhäuser) befähigen. Seltener soll der Name auch auf besondere dekorative Eigenschaften verweisen.
Moderne Latexfarbe (auf der Basis einer Harzdispersion) kann in der Regel problemlos mit Dispersionsfarbe überstrichen werden, allerdings sollte man eine „fette“ (hochglänzende) Farbe nicht mit einer „mageren“ (matten) Farbe überstreichen, weil dann möglicherweise die Haftung unzureichend ist. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn die alte Farbschicht spezielle dekorative Zusätze enthält.

Überstreichen:
Echte Latexfarbe ist dagegen notorisch schwierig zu überstreichen oder zu tapezieren. Da sie auch nicht abgewaschen werden kann, muss man sie im Extremfall mechanisch entfernen, d.h. mit Hilfe eines Dampfreinigers herunterkratzen, mittels Fassadenfräse abtragen oder gleich samt Putz abschlagen. Vorher kann man folgende Methoden ausprobieren (ggf. erst auf einer kleinen und versteckten Fläche testen):

es mit einer gründlichen Reinigung des Anstrichs bewenden lassen
* mit echter Latexfarbe überstreichen
* Altanstrich anschleifen und säubern; danach
o erst mit verdünnter Dispersionsfarbe als Haftgrund behandeln und danach mit unverdünnter Dispersionsfarbe streichen
o mit speziellem Haftgrund vorstreichen und mit regulärer Dispersionsfarbe überstreichen
(Auszug aus Wikipedia)
***************************************

Bitte prüfen nach obigen Kriterien vor Ort, ob der aktuelle Mieter eine pseudo-Latexfarbe (Dispersionsfarbe) verwendet hat. Bei einer pseudo-Latexfarbe könntest du einfach überstreichen. Genaueres dazu erfrage aber bitte bei den Bau-Profis oder frag z.B. im nächsten Geschäft „Baumarkt“ an. Lasse es dir vllt. von ihnen nochmal genau erklären.

Wegen der Überstreichmöglichkeit solltest du aber auch darauf achten, wie alt die Tapete und Wandfarbe sind. Vielleicht wäre es einfacher, die gesamte Tapete abzunehmen, neue Raufaser tapezieren und dann anstreichen. Alte Tapeten werden mit der Zeit porös und sind schwer überstreichbar.

Sollte es sich tatsächlich um schwere (echte) Latexfarbe handeln, so solltest du das mit dem Vermieter ggfs. nochmal abstimmen. Denn ein Mieter soll nach Mietrecht nur mit normalen Renovierungsaufwand belastet werden, d.h. ein Vermieter kann ihm nicht per Mietvertrag unüberschaubare Renovierungskosten abwälzen. Bei sehr schweren Latexfarben könnte der Vermieter z.B. beim aktuellen Mieter einen Renovierungsgeld einfordern, oder der Vermieter trägt dem aktuellen Mieter auf, im Wohnzimmer die Latextapeten komplett runterzunehmen, und im untapezierten Zustand zu übergeben. Nimmt der aktuelle Mieter im Wohnzimmer diese Tapete durch Eigenleistung wieder ab, bräuchte er an den Vermieter kein Renovierungsgeld bezahlen. Du könntest einziehen, die Wände tapezieren und fertig.

Ich hoffe, es hilft etwas weiter.
Meine Angaben sind unverbindliche Meinungsäußerungen. Bitte im konkreten Fall vor Ort bei Fachfirmen anfragen.

MfG
Delia

Hallo freezer2k5,
über die rechtliche Situation kann ich leider keine
Auskunft geben.Da muß Du dich an die örtliche Verbrauchzentrale oder den Mieterbund wenden.Ich würde
Dir aber empfehlen Latex zu überstreichen.Mit einem guten Deckweiß ist dies kein Problem.Auch gibt es keinen
Ärger mit dem Vermieter und dem Vormieter.Solltes Du später ausziehen sind die Bedingungen ja auch akzeptabel.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.