Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage, daher zuerst einmal ein Sachverhalt.
Person A möchte seinen Mobilfunkanbieter wegen ausfallender Leistung zur Behebung der Störung auffordern, andernfalls außerordentlich kündigen zu können. Er hat dazu mehrere Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Person A schreibt eine E-Mail und bekommt eine automatische Eingangsbestätigung.
Möglichkeit 2: Person A schreibt eine E-Mail und bekommt eine automatische Eingangsbestätigung mit der Nennung des Betreffs seiner E-Mail.
Möglichkeit 3: Person A schreibt eine E-Mail und bekommt eine automatische Eingangsbestätigung, einschließlich des Inhalts seiner abgesendeten E-Mail.
Möglichkeit 4: Person A schreibt ein Brief und schickt diesen per Einschreiben ab.
Meiner Meinung ist Möglichkeit 3 die beste. Dann 2, 4 und zuletzt 1. Auch um eine gewisse Sicherheit vor einem möglichen Rechtsverfahren zu haben.
Würdet ihr mir hier zustimmen oder das ganze anders bewerten? Wie würdet ihr im Fall von Person A handeln? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kenun