Frage nach Pflegestufen

Guten Abend,

Frau B. ist seit einem knappen Jahr in einem Pflegeheim, weil sie aufgrund von Demenz (festgestellt 11/2012) nicht mehr allein leben kann. Mit Ach und Krach hat sie dann im Februar die Pflegestufe I bewilligt bekommen, was Erleichterung brachte mit Blick auf die Heimkosten.

Nun - nach knapp 10 Monaten will die Heimleitung die Pflegestufe II beantragen (das bedeutet für Frau M. eine Erhöhung des Eigenanteils um 300,00).

Für ihre Betreuerin ist der Grund für eine Erhöhung auf Stufe II nicht wirklich erkennbar.

Ein Gespräch mit der Heimleitung steht noch aus. Grundsätzlich würde ihre Betreuerin aber gern wissen, ob man sich gegen diesen Antrag auch wehren kann (u.U. ist das vielleicht gängige Praxis von Pflegeheimen, um die Kassen etwas aufzubessern?).

Hat jemand Erfahrung?

Natürlich muss der MDK noch zustimmen und wenn sich die Patientin nicht allzu „dusselig“ anstellt, sollte es kein Problem sein. Aber die grundsätzliche Info wäre schön.

Vielen Dank
A.A.

Auch ein guten Abend!

Es ist halt so, dass an Demenz Erkrankte einen höheren Betreuungsaufwand haben und die Heime dies honoriert haben wollen.

Sicher kann sich eine an Demenz erkrankte Person z.B. noch selbsständig die Zähne putzen oder sich waschen, aber wenn sie am Waschbecken steht und nicht mehr weiss, wofür die Zahnbürste oder eine Seife dient, dann ist Betreuungsbedarf gegeben. Diesen Aufwand honoriert die Pflegeversicherung nicht.

Meine Schwieger-Ma hatte über lange Zeit zuwenig Flüssigkeit zu sich genommen, weil sie nicht wusste, wie sie den Schraubverschluss der Wasserflasche, die vor ihr stand, aufbekommt. Es hat Wochen gedauert, bevor wir das Problem überhaupt bemerkt hatten.
Bei Pflegestufe II haben dann die Angestellten daruf geachtet, dass sie ausreichend trinkt .

Gruß
Maralena

Hallo,
selbstverständlich hat das Pflegeheim ein finanzielles Interesse an der PS II. Andererseits werden die mit der Pflege beauftragten Kräfte im Heim auch ein Gespür dafür haben ob bei einer Person die PS II vorliegt könnte oder nicht. - Und die Heimleitung wird das Pflegepersonal anweisen - ausschließlich nach Grad der Pflegestufe zu handeln - mit möglichen für die zu pflegende Person…Auch das ist zu beachten.
Als zuständige® Betreuer würde immer auf Anwesenheit während der Untersuchung durch den Med.Dienst bestehen.
Die (gesetzliche) Pflegekasse stellt nach der Begutachtung durch den medizinischen Dienst einen Bescheid aus - gegen diesen ist nach meiner Kenntnis ein Widerspruch möglich.
Gruß J.K.

Hallo, Meine Eltern hatten auch ein fast gleiches Problem mit meiner Oma , aber haben sie nicht in einen Pflegeheim gelassen, Ich habe mich bei meinen Freundin informiert und Sie haben mir diesen Pflegedienst http://www.curenda.de/ geraten, eine 24 Stunden Betreuung in eigenen Haus. Uns gefiel die Idee ,und wir haben für unsere Oma einen Pflegedienst angefordert .Sie können sich auch über die Kosten informieren,und über die Pflegestufen .Meine Eltern und Ich sind bis jetzt ganz zufrieden mit der Betreuung. Schöne Grüsse