Servus,
das klingt ein bisselchen so, als sei die Geschichte mit den Eltern als Eigentümer eine Legende, um Einkünfte zu verschleiern.
Wenn es sich tatsächlich so verhält wie beschrieben, trifft genau das zu, was @X_Strom beschrieben hat: Besteuert werden die Einkünfte bei dem, der sie erzielt. Wenn ich mein Gehalt auf das Konto meiner Frau überweisen lasse, weil keine Bank mehr bereit ist, ein Girokonto für mich zu führen, wird das nicht dadurch das Gehalt meiner Frau, dass es auf ihrem Konto eingeht.
Wenn aber jemand, der in Deutschland einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, mithin unbeschränkt persönlich einkommensteuerpflichtig ist, Einkünfte aus der Vermietung von Objekten in Togo erzielt - das ist dann der Fall, wenn ihm die vermieteten Objekte gehören oder wenn die Eigentümer dieser Objekte ihm die Nutzung der Objekte überlassen haben; zu erkennen daran, dass die Mieter nicht den Eigentümern, sondern ihm die Miete schulden (ganz unabhängig davon, wohin sie das Geld überweisen) - werden diese Einkünfte grundsätzlich in Togo und in Deutschland besteuert, weil es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Togo gibt. Es gibt dann allerdings die Möglichkeit, die Besteuerung in Togo zu vermeiden, weil im dortigen CGI keine sachliche beschränkte Steuerpflicht vorgesehen ist: Wenn jemand keinen Wohnsitz in Togo hat, und auch der Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen nicht dort liegt (z.B. Gehalt in D 80.000 € p.a. und Einkünfte aus Vermietung von Objekten in Togo 3 Mio CFA-Francs), wird er in Togo nicht zum Impôt sur le revenu herangezogen - vgl. Art 3 CGI Togo:
Art. 3 : Sont considérés comme ayant leur domicile fiscal
au Togo au sens de l’article 2 du présent code :
a) les personnes qui ont au Togo leur foyer ou le lieu de
leur séjour principal ;
b) les personnes qui exercent au Togo une activité
professionnelle salariée ou non, à moins qu’elles ne
justifient que cette activité y est exercée à titre
accessoire ;
c) les personnes qui ont au Togo le centre de leurs intérêts
économiques ;
d) les agents de l’Etat qui exercent leurs fonctions ou sont
chargés de mission dans un pays étranger et qui ne sont
pas soumis dans ce pays à un impôt personnel sur
l’ensemble de leurs revenus.
Wie man die Einkünfte aus Vermietung nach deutschem Recht ermittelt, erzähle ich Dir, wenn Du bestätigst, dass die Einkünfte tatsächlich aus einem der beschriebenen Gründe in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen.
Schöne Grüße
MM