Frage über Einnahmen aus (Online) Miete

Hallo Zusammen,

Meine Eltern besitzen in Togo mehrere Immobilien. Einige Appartments in den Häusern möchten sie nun als möblierte Wohnungen online anbieten (für Urlauber).

Jedoch gibt es Zwei Probleme:

  1. Online machen sie nichts bzw. mit online kennen sie sich nicht aus
  2. Die Unternehmen die diese Möglichkeiten anbieten (online Portal wie Airbnb) machen in Togo so wie in viel andere afrikanischen Länder keine Auszahlung (wegen Schwierigkeiten mit dem lokalen Banking-System). Also, was viele machen, sie lassen sich z. Bsp. in Europa auszahlen. Die Kunden sind auch, die Leute die in Europa leben.

Meine Frage ist:
Wie sieht es für mich steuerlich aus, wenn ich die Appartments von hier aus online anbiete? (also über mein Konto). Die Auszahlung erfolgt dann auf meinem Konto.

Wird es dann als persönliches Einkommen versteuert? Wenn JA, welche Ausgaben für diese Appartments dürfte ich absetzen?

Ich bedanke mich vielmals für Eure Ratschläge!

Ich denke, dass sie dir doch gar nicht gehören - also wärst du doch eigentlich ein Vermittler oder Finanzdienstleister.
Mieteinkünfte aus Togo müssen in Togo versteuert werden - als in Deutschland Steuerpflichtiger unterliegen sie aber dem Progressionsvorbehalt.
Sie erhöhen nicht dein zu versteuerndes Einkommen, aber erhöhen den Steuersatz auf die Höhe, die bei Anrechnung auf dein steuerpflichtiges Einkommen entsteht.

Man addiert also diese Einkünfte zu deinem in Deutschland steuerpflichtigen Einkommen, ermittelt dann den (höheren) Steuersatz und wendet diesen Steuersatz nur auf das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen an.

Servus,

das klingt ein bisselchen so, als sei die Geschichte mit den Eltern als Eigentümer eine Legende, um Einkünfte zu verschleiern.

Wenn es sich tatsächlich so verhält wie beschrieben, trifft genau das zu, was @X_Strom beschrieben hat: Besteuert werden die Einkünfte bei dem, der sie erzielt. Wenn ich mein Gehalt auf das Konto meiner Frau überweisen lasse, weil keine Bank mehr bereit ist, ein Girokonto für mich zu führen, wird das nicht dadurch das Gehalt meiner Frau, dass es auf ihrem Konto eingeht.

Wenn aber jemand, der in Deutschland einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, mithin unbeschränkt persönlich einkommensteuerpflichtig ist, Einkünfte aus der Vermietung von Objekten in Togo erzielt - das ist dann der Fall, wenn ihm die vermieteten Objekte gehören oder wenn die Eigentümer dieser Objekte ihm die Nutzung der Objekte überlassen haben; zu erkennen daran, dass die Mieter nicht den Eigentümern, sondern ihm die Miete schulden (ganz unabhängig davon, wohin sie das Geld überweisen) - werden diese Einkünfte grundsätzlich in Togo und in Deutschland besteuert, weil es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Togo gibt. Es gibt dann allerdings die Möglichkeit, die Besteuerung in Togo zu vermeiden, weil im dortigen CGI keine sachliche beschränkte Steuerpflicht vorgesehen ist: Wenn jemand keinen Wohnsitz in Togo hat, und auch der Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen nicht dort liegt (z.B. Gehalt in D 80.000 € p.a. und Einkünfte aus Vermietung von Objekten in Togo 3 Mio CFA-Francs), wird er in Togo nicht zum Impôt sur le revenu herangezogen - vgl. Art 3 CGI Togo:

Art. 3 : Sont considérés comme ayant leur domicile fiscal
au Togo au sens de l’article 2 du présent code :
a) les personnes qui ont au Togo leur foyer ou le lieu de
leur séjour principal ;
b) les personnes qui exercent au Togo une activité
professionnelle salariée ou non, à moins qu’elles ne
justifient que cette activité y est exercée à titre
accessoire ;
c) les personnes qui ont au Togo le centre de leurs intérêts
économiques ;
d) les agents de l’Etat qui exercent leurs fonctions ou sont
chargés de mission dans un pays étranger et qui ne sont
pas soumis dans ce pays à un impôt personnel sur
l’ensemble de leurs revenus.

Wie man die Einkünfte aus Vermietung nach deutschem Recht ermittelt, erzähle ich Dir, wenn Du bestätigst, dass die Einkünfte tatsächlich aus einem der beschriebenen Gründe in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen.

Schöne Grüße

MM

warum Einkünfte zu verschleiern? So weit ich weiß, habe ich hier nicht gesagt, dass sie keine Steuer zahlen wollen. Bitte nochmals meinen Text lesen…
Ich wusste nicht mal, dass Mieteinnahmen aus dem Ausland dem Progressionsvorbehalt unterliegen :woman_shrugging:

"
wenn die Eigentümer dieser Objekte ihm die Nutzung der Objekte überlassen haben; zu erkennen daran, dass die Mieter nicht den Eigentümern, sondern ihm die Miete schulden (ganz unabhängig davon, wohin sie das Geld überweisen)
"
genauso ist es. Das Geld von den möblierten Appartments die über mich vermietet werden (also über mein Online Konto in Deutschland), wird direkt über mich überwiesen. Es geht ja nur um Diese. Alles anderes machen sie dort im Land wie gewohnt (also die Appartments die sonst lokal vermietet, unmöbliert - damit ich habe nichts tun).
Es ist wichtig zu verstehen, es geht nur um die paar neulich möblierten Appartments die online angeboten werden.
Also es geht in ersten Line nicht darum, Steuer zu vermeiden, auch wenn es möglicherweise daraus Möglichkeiten ergibt, dies zu tun (warum sollte man auch nicht Steuer sparen wenn man es legal tun kann?!).

Das habe ich auch jetzt bestätigt :slight_smile:

Schon mal vielen lieben Dank für Eure zahlreichen Antworten bis jetzt.

Servus,

nochmal:

Wem schulden die Mieter das Geld?

Es ist ganz gleichgültig, auf welches Konto sie es überweisen. Wichtig ist, wer der Vermieter ist, der mit dem Mieter vereinbart hat, dass der Mieter die Wohnung nutzen kann und ihm, dem Vermieter, dafür Miete schuldet.

Schöne Grüße

MM

Vermieter sind meine Eltern in Togo.
Die Vermietung sollte aber über mein Konto laufen und die Auszahlung vom Portal erfolgt ebenso auf meinem Bankkonto in Deutschland.

Danke Dir - das ist eine klare Ansage.

Nochmal: Wohin das Geld überwiesen wird, spielt überhaupt keine Rolle. Einkünfte aus Vermietung erzielt derjenige, der einem Mieter die Wohnung überlässt und dem der Mieter dafür Geld schuldet.

Es besteht für die von Dir beschriebene Vermietung keine Steuerpflicht in Deutschland, weil die vermieteteten Objekte nicht in Deutschland liegen und weil die Vermieter in Deutschland weder eine Wohnung noch dauernden Aufenthalt haben.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für die Antwort.

Müssen dann diese Einnahmen in meiner Steuererklärung deklariert werden? Wenn ja, als was? Unterliegen die dann dem Progressionsvorbehalt wie @X_Strom am Anfang geschrieben hatte?
Die Ausgaben die ich für diese Objekte betätige, kann ich sie absetzen? (z. Bsp. kann passieren, dass ich mit dem Geld Möbel oder sonstiges für diese Wohnungen kaufe und dahin verschicke).

Vielen Dank!!!

Du willst in etwas investieren, was dir nicht gehört, um diese Ausgaben mit denjenigen Einkünften zu verrechnen, die du gar nicht hast?

Das nenne ich mal einen verwegenen Plan.

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Es gehört meinen Eltern. Meine Eltern sind auch ich oder? (zumindest bei uns in Afrika ist es so!). Also warum soll ich da nicht investieren mit dem Geld, was die Gäste bezahlt haben?
Ist was falsches in meiner Frage?
Bitte nicht unnötig kritisieren und gerne einfach auf die Frage beantworten.
Danke!

und hier nochmals meine 2 Fragen…

Danke!

Servus,

nein, dort müssen nur die Einkünfte deklariert werden, die einkommensteuerpflichtig sind.

Nein - wo keine Einkünfte sind, greift auch der Progressionsvorbehalt nicht.

Nein - dieses Wort „absetzen“ nimmst Du am besten aus Deinem deutschen Vokabular ersatzlos heraus, es stiftet nur Verwirrung (und steht übrigens nirgendwo im Einkommensteuergesetz). Wo keine steuerpflichtigen Einkünfte da sind, gibt es auch keine steuerlich wirksamen Ausgaben, die sie mindern könnten.

Schöne Grüße

MM

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Ja.
Werde dir zuerst einmal klar darüber, was deine Rolle bei der ganzen Sache ist.
Ich sehe in dir eine Art Verwalter. Der reicht Zahlungen weiter an die Eigentümer / Vermieter.
Der darf ja gerne auch in Absprache mit den Eigentümern investieren und für Wartung, Reparaturen und Sanierungen die Aufträge vergeben und die Rechnungen bezahlen. Er entnimmt die Gelder aber nicht seinem Vermögen, sonderm dem der Vermieter. Idealerweise gibt es es dazu ein separates Konto nur für diese Angelegenheiten.

Nein. Nein. Nein.
Das ist Dein Denkfehler bei der von Dir ausgedachten „Konstruktion“.

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Bitte für den Fragesteller konkret: welche Zahlungen?

Das wird aber schwierig, wenn der Fragesteller in D. lebt, die Mietobjekte aber in Togo liegen.

Die Mietzahlungen der Gäste.

Von einem Verwalter würde ich erwarten, dass er diese Gelder von seinem Vermögen trennt.

Okay

Auch Okay

Richtig!

Verstanden!

welche „Konstruktion“ meinst Du?

warum schwierig? Z. Bsp. Möbel / elektronische Geräte können hier gekauft werden und dorthin verschickt. Ist üblich.

Muss ich aber zwingend dafür ein separates Konto eröffnen?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten und guten Start in die Woche!