Frage: Was ist Eigentum des Kunden lt.Norm 2001:9008

Bitte, hier eine etwas zwiespältige Frage zum Eigentum des Kunden;
Was gehört zum Eigentum des Kunden im Sinne der Norm:

lt Norm, gehört
-Material, Rohstoffe,
-Halbfertigteile, Zwischenprodukte
-Pläne, Patente
-personenbezogene Daten(z.B.Krankheitshistorie)

zum Eigentum des Kunden, das zur Verfügung gestellt wird.
Frage:
Produkte, deren Eigentum nach Zahlung der Rechnung an den Kunden übergeht?
---- gehört dies jetzt auch zum Eigentum des Kunden, eigentlich ja, weil es ja bezahlt wurde, doch die norm spricht mehr von überlassenen Produkten, was ist hiermit gemeint?–

danke für Ihre Antwort
Lg concitta

Hallo Concitta,

Frage: Produkte, deren Eigentum nach Zahlung der Rechnung an den Kunden übergeht?
– gehört dies jetzt auch zum Eigentum des Kunden,
eigentlich ja, weil es ja bezahlt wurde, doch die norm spricht
mehr von überlassenen Produkten, was ist hiermit gemeint?–

meine Antwort war falsch, ich habe sie gelöscht. „Eigentum des Kunden“ ist der Absatz 7.5.4 und gemeint sind damit beigestellte Produkte. Das sind solche, die dem Unternehmen zur weiteren Verarbeitung (ggf kostenfrei) zur Verfügung gestellt werden.

Beigestellte Produkte unterliegen genauso der Lenkung, wie alle anderen Produkte auch, d.h. sie unterliegen ebenso der Identifikation, der Kennzeichnung, der Rückverfolgbarkeit, der Lagerung, der WE-Prüfung usw und es müssen ebenfalls Aufzeichnungen bzw eine Q-Historie geführt werden.

All diese Aktivitäten sollten sinnvoller Weise mit dem Kunden/Auftraggeber abgestimmt und schriftlich vereinbart werden, auch wenn diese Vereinbarung keine direkte Normforderung ist. Die 9001 fordert nur einen Informationsfluß im Falle von Schäden oder Verlust, ansonsten obliegt die Q-Historie sowie die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit dem Unternehmen.

Sinnvoll wäre eine schriftliche Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten bei Beschädigungen im Anlieferzustand, Falschlieferungen, Mengenabweichungen, Fehlfunktionen, Problemen bei der Verarbeitung und Nacharbeiten oder Verschrottungen.

Auch Art und Dauer der Archivierung der Aufzeichnungen sollte sinnvoller Weise abgestimmt und vereinbart werden, auch wenn die Vereinbarung keine Normforderung ist.

Gruß, Steff

danke für die Antwort, sobald ich die Lösung erhalten habe, gebe ich Ihnen Bescheid.

LG
Renate, Concitta

Hallo Steff,

Sie haben recht gehabt, es handelt sich hier um „überlassenes Eigentum“.
Folglich gehören:

Produkte, deren Eigentum nach Zahlung der Rechnung an den Kunden übergeht?
nicht dazu.
Es war richtig, ich habe es auch nicht angekreuzt. Die Antwort habe ich heute erhalten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
LG
Concitta

[MOD Klardaten entfernt]

Hallo Concitta,

herzlichen Dank für die nette Rückmeldung. Ich stelle jedoch fest, daß ich bei meiner Antwort weit über’s Ziel hinaus geschossen bin. Es ging ja bei Deiner Frage um die Beantwortung einer Test-Frage und nicht um das Einrichten der Abläufe zum Thema „beigestellte Produke“.

Aber ich freue mich, daß Du die richtige Antwort angekreuzelt hast und danke Dir für die nette Rückmeldung

Steff