Hallo,
heute habe ich mal wieder eine Frage für Euch, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt
Person XYZ hat einen Versandhandel für Spielwaren, Spielekonsolen, Games, DVD’s, BluRay’s…
Nun möchte diese Person aber auch ca. zwei Mal im Jahr eine 2-Tages-Reise für Erwachsene und ca. drei Tagesausflüge für Kinder und Jugendliche (z.B. Freizeitparks) anbieten/ veranstalten. Welche rechtlichen Voraussetzungen braucht XYZ hierfür??
XYZ möchte Veranstalter dieser Reisen sein und diese im örtlichen Gemeindeblatt sowie in der örtlichen Presse ausschreiben bzw. bekanntgeben.XYZ will z. B. in den Pfingstferien eine Reise für Erwachsene in den Schwarzwald mir Brauereibesichtigung, Nudelfabrikbesichtigung, Übernachtung, … anbieten.Oder aber in den Sommerferien für Kinder einen Tagesausflug anbieten, der in einen der großen Freizeitparks geht.XYZ müsste nun wissen, welche Voraussetzungen hierfür getroffen werden müssen.Braucht er
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eine Veranstalterhaftpflicht oder reicht eine „normale“ Betriebshaftpflicht?
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braucht er besondere Genehmigungen?
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Vielen Dank für Eure Hilfe.