Frage Wehrersatzdienst/Heirat

Liebe Forenmitglieder,

Ich bin jetzt 22 Jahre alt und mache seit zwei Jahren den Wehrersatzdienst bei der FFW. Ich wurde damals auch nicht gemustert da ich sagte das ich sowieso Wehrersatzdienst mache.

Nun bin ich mitlerweile Selbstständig und habe oft nicht die Zeit meinen Dienst bei der Feuerwehr nach zukommen.

Außerdem werde ich meine Freundin voraussichtlich im Herbst 2010 Heiraten.

Nun meine Frage: Kann ich noch von der Bundeswehr eingezogen werden wenn ich den Ersatzdienst abbreche und verheiratet bin?

Bis zu welchem alter kann man überhaupt eingezogen werden?

Vielen Dank.Ich hoffe auf zahlreiche antworten

Mfg kai

Hallo Kai,

alle Angaben ohne Gewehr :wink:

Ob du verheiratet bist oder nicht spielt hierbei keine Rolle.
Eingezogen kannst Du nach meinem aktuellen Stand bis zum 25. Lebensjahr. Du kannst Dich aber aufgrund Deiner Arbeit, Unabkömmlich etc. zurückstellen lassen.

Zum Thema Feuerwehr etc…
siehe hier: http://www.feuerwehr.de/faq/freistellung.php

Ich würde, um eine klare und sachlich richtige Antwort zu erhalten mich mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen. Die haben definitiv die richtigen Antworten auf Deine Fragen (zumal sich in den letzten Monaten/ Jahren auch einige Sachen geändert haben).

Viel Erfolg

Hallo Kai,

läuft der Dienst bei der FFW wirklich „ganz offiziell“ als Ersatzdienst für die Bundeswehr???-

Das bislang keine Musterung stattgefunden hat, wundert mich doch sehr.
Ich bin was die Bundeswehrverwaltung anbelangt kein Experte oder so,- ich kenne nur die gesundheitlichen Gründe zur Ausmusterung und kann beim Auffinden von körperlichen Einschränkungen sehr gut helfen,- ich sehe gerne mehr als der Musterungsarzt von sich aus sieht… :smile:

Gerade eben habe ich wieder einen jungen Mann den Weg geebnet, der ihn garnatiert aus dem Freiheitsentzug des Zwangsdienstes bringen wird…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Heirat zur Ausmusterung hilft.
Wird der Musterungsarzt jedoch gezielt auf solche Dinge wie Senkfüße, Fehlstatik in den Beinen und Rundrücken hingewiesen (das war eben bei der Untersuchung so der Fall) sieht das ganze schon anders aus. Wenn dann der junge „Kranke“ noch gezielt zeigen kann, wo es häufig schmerzt, ist die Ausmusterung perfekt.

Ich wümsche viel Erfolg!

Gruß
Andreas Herr

Hallo,

also wenn man de Ersatzdienst abbricht steht man ersteinmal für die Bundeswehr wieder zur Verfügung und da müsstest du auch die volle Zeit machen denn erst wenn man den Ersatzdienst 3 Jahre gwmacht hat wird anteilig angerrechnet.

Jetzt kommt das spezielle mit der Heirat im Gesetz heißt es vom Wehrdienst ist zu befreien wer berheiratet ist deswegen denke ich das du in deinem Fall nichtmit einer Einberufunf rechnen kannst, 100 %-ig sicher bin ich mir allerdings nicht.

MfG
Christoph

Moin moin Kai

Nun bin ich mitlerweile Selbstständig und habe oft nicht die
Zeit meinen Dienst bei der Feuerwehr nach zukommen.

Außerdem werde ich meine Freundin voraussichtlich im Herbst
2010 Heiraten.

Nun meine Frage: Kann ich noch von der Bundeswehr eingezogen werden wenn ich den Ersatzdienst abbreche und verheiratet bin?

Prinzipiell schon, aber meißt wird man als verheirateter zurück gestellt, eine Frage an Deinen Wehrdienstberater in Deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt könnte Dich da schon weiter bringen.

Bis zu welchem alter kann man überhaupt eingezogen werden?

Es gibt da keine wirkliche Altersgrenze,ich kenne Personen, die noch mit 35 vor den Feldjägern geflohen sind :wink:
Solltest Du aber einen Aufruf zur Musterung bekommen, kannst Du Deine Heirat angeben, das sollte Dich zusammen mit Deinem Alter und dem Fakt, dass Du Selbstständiger bist eigentlich vom Wehrdienst frei stellen.

An Deiner Stelle würde ich - auch wenn es eine heikle Angelegenheit ist - keine Pferde scheu machen und einfach abwarten, was die Zeit bringt.

Ich hoffe, meine Antwort konnte Dir helfen,

BG Dennis

Vielen Dank erstmal für eure tollen Antworten,mensch dat ging wirklich fix.

Ich glaube auch das es besser ist das mal beim Kreiswehrersatzamt abzuklären.

@Andreas Herr
Ja der Dienst bei der FFW läuft ganz offiziell.
Ich hatte ja damals als ich meinen Musterungsbescheid bekommen habe, beim KWEA gesagt,das ich sowieso Ersatzdienst machen will und dann haben die gesagt das ich dann auch garnicht zur Musterung erscheinen muss.

Mfg Kai

Hallo Kai,
das ist eine gute Frage, lässt sich aber leider so pauschal nicht beantworten !!!

  1. Nach derzeitiger Lage ändert sich ab 01.07.2010 die Dauer des Wehrdienstes auf nur noch 6 Monate. Inwieweit sich das auf die Einberufungen allgemein auswirkt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, weil … hierzu in der Truppe noch keine Weisungen bzw. Regelungen vorliegen.

  2. Wenn du einen Wehrersatzdienst (hier: Feuerwehr) gewählt hast, hast du dich ja auch für einen bestimmte Zeit (ich glaube 10-12 Jahre) verpflichtet, diesen Wehrersatzdienst wahrzunehmen und … meiner Meinung - ist das auch richtig so (war bei meinem Bruder auch so).
    Natürlich hat die Bundeswehr jederzeit die Möglichkeit, dich - bei Bruch dieses Zusage - noch zum Wehrdienst einzuziehen, und glaube mir, das macht sie auch. Habe selbst bei mir in der Einheit eine Grundausbildungskompanie, da kommt dies hier und da mal vor. Machen kann das die Bw nach derzeitiger Gesetzeslage bis zum 32. Lebensjahr.

  3. Allgemein zieht derzeit die Bundeswehr nur bis zum 23. Lebensjahr ein (trifft für dich aber so nicht zu, hast ja einen Wehrersatzdienst gewählt).

  4. Sie zieht in der Regel nach dem 23. Lj nur noch diejenigen ein, die sich zurückstellen (wegen Lehre, Ausbildung, Schule etc.) haben lassen (bis zum 28. Lebensjahr), oder wie du es vorhast, den Ersatzdienst abbrechen.

  5. Einziehen tun sie allerdings keine (mir sind von meinen ca. 600 Rekruten pro Jahre jedenfalls keine bekannt), die „verheiratet“ sind, da müsste die Bw an die Ehefrau sogenannte Unterhaltssicherung zahlen, und das Geld hat die Bw nicht.

Mein Tipp daher:
Wenn du das mit der Heirat ernst meinst, dann heirate erst mal. Ich würde den Wehrersatzdienst erst abbrechen, wenn du tatsächlich verheiratet bist, dann müsste es ev. klappen. 100%ige Sicherheit kann ich dir natürlich nicht geben, da verhält sich jedes KWEA ein bisschen anders. Wäre aber für mich die logische Schlussfolgerung.
Kannst mir ja mal zurückschreiben, ob sich das so bewahrheitet hat, bzw. was du von anderen für einen Tipp bekommen hast.

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Derzeitig ist es möglich, wenn der Wehrersatzdienst nicht abgeleistet werden kann, entsprechend zum Wehrdienst einberufen zu werden.

Da derzeitig, eine Vielzahl an Bewerbungen, Wehrpflichtiger den KWEA vorliegen, ist von einer Einberufung zum Wehrdienst nicht auszugehen, zumal eine Selbstständigkeit, hier vorliegt.
Die Kosten, die der Unterhaltssicherungsbehörde, hierdurch entstehen würden, sind derzeitig nicht zu vertreten.
Daher ist von einer Einberufung nicht auszugehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen dank an euch.

@kuddel: Ich sehe das eigentlich sehr ähnlich wie du.
Da ich Unabkömmlich bin, ersten bei mir im eigenen Betrieb sowie wie eigendlich auch im Elterlichen Betrieb und dann noch verheiratet, also ich denke dann werden die mich nicht einziehen bzw. nicht einziehen können.

Ist ja so im Gesetzestext geschrieben und wir wollen doch keine Gesetze brechen:wink:

P.S. Natürlich ist das mit der Hochzeit ernst. Das würde ich ganz sicher nicht machen damit ich nicht eingezogen werden kann.

Kfg Kai

Hallo,

habe Dirmaleinen Link unten beigefügt,da ist alles erklärt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht#Ende_von_We…

oder

http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht#Ende_von_We…

Gruß aus Afghanistan/Masar-e-Sharif

BS_BERT