Frage zu 400,- Euro-Job als Schreibkraft bei RA und er will mir 150,- auszahlen und Rest direkt an Jobcenter zahlen. Ist das richtig und normal so?

Hallo, habe neuen Job in Aussicht, den ich bekommen, unterschreiben soll den Arbeitsvertrag im Januar und bin mir aber unsicher geworden. Soll eine Stelle als Schreibkraft beim RA sein, Einstellungstest habe ich bestanden und er er rief an, ich solle da anfangen im Januar und erst hieß es in der seiner Stellen-Anzeige, er sucht nur Jemanden für Mittwochs früh und dann im Vorstellungsgespräch hieß es, es sei ausbaufähig und er wolle mich dann evtl. für den ganzen Mittwoch und Freitag. Ich beziehe ALG II und der Chef, der RA sagte, er wolle dann mein Gehalt direkt an das Jobcenter zahlen und mir nur die 150,- auszahlen, die mein Freibetrag wären, den ich neben dem ALG II verdienen dürfe, aber das habe ich noch nie gehört und ist mir auch nicht recht, da ich nicht möchte, daß der über mich hinweg was an das Jobcenter überweist und machen will über mich hinweg. Wie ist da die Rechtslage? Wie hoch ist mein Freibetrag, den ich verdienen darf neben ALG II bei einem 400,- Euro Job und ist das denn normal und richtig so, daß der Chef mein Gehalt an das Jobcenter zahlen will und mir 150,- auszahlen will und von den Stunden her nach oben abweichen will? Habe noch keinen Vetrag unterschrieben und ein blödes Gefühl dabei. Weiß da bitte jemand was?

Frage mal im Job-Center!
Oder schau mal hier:

https://www.elo-forum.org/

Bruttoverdienst anrechnungsfreier Betrag
100 Euro 100 Euro
200 Euro 120 Euro
400 Euro 160 Euro
800 Euro 240 Euro
1.200 Euro 280 Euro
1.500 Euro mit Kind 310 Euro

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/alg-2-hinzuverdienst/#ixzz3v9UhfpeS

UND, schau hier:

http://www.finanztip.de/alg-2-hinzuverdienst/

Darum dreht es sich in der vorgelegten Frage genau überhaupt nicht.

Es geht nicht um die Höhe des anrechnungsfreien Betrags.

Schöne Grüße

MM

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Mal abgesehen von der eigentlichen Frage, wenn das dann 2 8 Stundentage werden sollten, dann würde er einen Stundenlohn von 6,25€ zahlen also weit unter dem Mindestlohn. ramses90

Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich habe dem RA eben eine Mail gesandt, er sollte mir bitte vorab den Arbeitsvertrag senden, da ich ihn vorab mit Bedenkzeit haben und anderen Arbeitsrechtlern vorlegen möchte und daß ich es sonst leider nicht machen könnte. Habe ihm geschrieben, daß in der Minijobcentrale und in der Jobbörse diese, seine vorgeschlagene Regelung leider nicht bekannt sei und mir auch nicht recht sei, daß er über mich hinweg an das Jobcenter mein Gehalt zahlen und mir 150,- zahlen wolle, da ich meine Sachen immer in den eigenen Händen behalten würde.

und er hätte ja gewollt, daß ich den vollen Mittwoch und evtl. noch freitags arbeiten sollte auf 400,- Euro-Basis, aber vorher stand in der Anzeige drin, daß er suchen würde nur für mittwochs vormittags.

Vielen lieben Dank für die Auskunft.

Gut, hätte ich auch so gemacht.

Servus,

mit dem Rechnen habt Ihr es beide nicht so sehr, nicht wahr?

Schöne Grüße

MM

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Hi!

Recht kurze Antwort:
Es ist NICHT korrekt und es ist NICHT richtig so.

Das Jobcenter wird die Bezüge entsprechend Deines Verdienstes kürzen - das ist nicht die „Aufgabe“ des Arbeitgebers.

Ich würde bei einem solchen Abzocker (ans MiLoG mit seinen ganzen Auswirkungen denke ich hier mal lieber nicht) nicht anfangen …

VG
Guido