Frage zu Arbeitsrecht

Hallo, gibt es in D ein Recht dahingehend, dass Politiker ihren früheren Arbeitsplatz zurückerhalten, wenn sie aus der Politik, warum auch immer, ausscheiden?

Danke.

Hallo, gibt es in D ein Recht dahingehend, dass Politiker
ihren früheren Arbeitsplatz zurückerhalten, wenn sie aus der
Politik, warum auch immer, ausscheiden?

Danke.

Hallo Siggi,

die Frage hat nichts mit dem Arbeitsrecht zu tun. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch herrscht in Deutschland das Recht auf freie Vertragsgestaltung.

Somit hängt es auch nur vom Text des „Bendigungsvertrages“ eines Arbeitsverhältnisses ab, ob, und wann eine Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz möglich ist.
Wenn der Wechsel des ZDF-Angestellten in das Amt des Refgierungssprechers gemeint ist, dan ist zu beachten, dass er kein Politiker ist sonder Angestellter des ZDF, auch wird er nicht „Politiker“ sonder vermutlich höherer Beamter.

Gruß
Josef

Hallo, gibt es in D ein Recht dahingehend, dass Politiker
ihren früheren Arbeitsplatz zurückerhalten, wenn sie aus der
Politik, warum auch immer, ausscheiden?

Danke.

Hallo,

definitiv kann ich das nicht beantworten. Ich kann mir aber lediglich vorstellen, dass ein Politiker an seinen früheren Arbeitsplatz zurück kann, wenn das vorher vereinbart wurde. (Freistellung auf unbestimmte Zeit). Sonst gibt es sowas wahrscheinlich nur bei Beamten :wink:

VG DH