Hallo,
folgender Sachverhalt:
Zu einer Art Betriebsbesichtigung mit Produktschulung haben
wir uns zwischen 8 und 8:15 Uhr vor der Firma getroffen um
pünktlich um 8:30 Uhr am Ziel zu sein.
Frage: Beginnt nun die Arbeitszeit um 8:30 Uhr oder bereits am
Treffpunkt?
Danke für die Antwort
Antwort:
Arbeitszeit beginnt immer dann, wenn der Arbeitgeber einen Zeitpunkt bestimmt ab wann ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat.
Beispiel: Der Chef in München sagt zu Erwin, morgen früh müssen Sie in Hamburg ihre Arbeit aufnehmen. Also müssen sie heute Abend mit dem Zug um 20.00 Uhr fahren. Wir treffen uns um 19.50 am Münchener Bahnhof Gleis 136. Erwin ist um 19.35 schon da, dann beginnt die zu bezahlende Arbeitszeit von Erwin, am Vorabend ab 19.50 Uhr. Und warum, weil Erwin ab diesem Zeitpunkt dem Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers unterlag und sich diesem nicht entziehen kann (ohne seinen Job zu verlieren). Und weil er ab diesem Zeitpunkt, in seiner persönlichen Freizeitgestaltung eingeschränkt wurde.
Das Beispiel klingt zwar sehr abstrakt, es zeigt aber, wenn es knallhart zugeht, dann ist dass, die knallharte Realität mit der sich ein Arbeitgeber auf der Anklagebank wieder finden könnte. Denn, Dienstweg/ Dienstfahrt, ist auch Arbeitszeit und Arbeitszeit ist immer Entgeltpflichtig!!
Jammert nicht, klagt lieber 