Hi,
in den AVB einer PHV steht folgendes:
"Es gelten je Versicherungsfall die folgenden Versicherungssummen:
– 50 Mio. € für alle Personen- und Sachschäden. Für Personenschäden stehen allerdings maximal 15 Mio. € je verletzte oder getötete Person zur Verfügung.
– 50.000 € für alle Vermögensschäden. Sie können allerdings gegen Zusatzbeitrag eine höhere Versicherungssumme mit uns vereinbaren.
Dabei ist die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt"
Kann mir mal jemand erklären wie der letzte Satz gemeint ist?
Gruss
K