Frage zu Barzahlung/Rechnung

Hallo zusammen,

Wir sind im Streit mit einer Firma, wir haben Unterstützung durch den Kassensturz. Die Ausgangslage hier zu erklären würde zu lange dauern, desshalb hier die Frage:

Wir kauften ein Fahrzeug, unterschrieben einen Vertrag mit dem Vermerk: Barzahlung bei Übergabe. Dies wäre kein Problem gewesen, jedoch haben wir dies nicht so abgemacht. Wir haben eine Rechnung erhalten, welche wir 10 Tage später beglichen haben. Jetzt aber die Frage:

Bei Barzahlung muss man Bar zahlen, logisch, bei einer Rechnung hat man 30 Tage (?!) Zeit. Was passiert jetzt in unserem Fall? Sind wir jetzt haftbar wegen der unterschriebenen Barzahlung, oder hat man bei Rechnung trotzdem 30 Tage Zeit?! Weiss das jemand?!

(Es geht um viel mehr, jedoch ist dies eine zentrale Frage)

Ich danke euch!!

Liebe Grüsse

boyplay

Ihr habt die Rechnung beglichen 10 Tage später als formell dokumentiert. Grundsätzlich interessiert das keinen. Daraus leitet sich kein Anspruch ab.
Wofür solltet ihr jetzt haftbar gemacht werden? Verzugszinsen, Mahnungsgebühr Forderungen o.ä.?

Wenn Du Privatperson bist, kannst du sowieso alle weiteren Forderungen glatt vergessen. Bezahlt ist bezahlt.

Was Du mit den 30 Tage ansprichst, will wohl auf den Verzug verweisen.
Seit Ihr GESCHÄFTSleute, gibt es die Frage, wann man in Zahlungsverzug kommt.
Da gibt es Regelungen, dass ohne schrftl. Mahnungen man sofort in Verzug nach 30 Tagen tritt. Als PRIVATperson erst nach nach Zustellung von Mahnungen.

Aber auch das ist ja hinfällig. Welche Forderungen bestehen jetzt? Hier gute Links.
http://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
http://www.wk-anwaelte.de/index.php/haeufige-fragen/…
http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html

hallo,

ich danke dir für die Antwort.

Das Problem ist, dass die Garage sagt dass wir Bar hätten zahlen sollen, und wir dies zwar unterschrieben, aber nicht abgemacht hatten.

Wir haben ein Dokument retourniert. Bei Rückgabe hätten wir eine Tankfüllung erhalten. Diese bekommen wir jetzt nicht, da wir nicht bar gezahlt hätten. Jedoch war der Ausgangspunkt ein anderer, das Dokument entsprach nicht dem, was die Garage hören wollte. (Kundenzufreidenheitsumfrage)

Dieses Argument ist rechtlich jedoch nicht haltbar, deshalb der Punkt mit der angeblich zu spät gezahlten Rechnung.

Hallo.
Um allen Fragen und Unklarheiten aus dem Weg zu gehen, würde ich sofort bezahlen.
Sollte ja kein problem sein, da zuerst die Rede von Barzahlung war.
Gruß - Helena