Hallo
Mein Sohn hat seit seinem 6.Lebensjahr einen Schwerbehindertenausweis,wegen frühkindlichen Autismus.
Er war auf einer Heilpädagogischen Schule,und jetz in einer Behinderten Werkstatt.Er hatte damals 80% und die Merkzeichen
B -H-und G,als er dann, 18 Jahre alt war, hat er den Füherschein gemacht fürs Auto,Einige Wochen später kam ein Bescheid vom Versorgungsamt,wonach die alle Merkzeichen,gestrichen haben??Die 80% blieben.
Mit der Begründung,ab 18 Jahren,würde sich solcher Zustand bessern,vom Füherschein keine Rede?
Was mich und mein Mann nachdenklich macht,mein Mann ist von Beruf Busfahrer, und kennt viele Behinderte,die mit ihren Behinderten Ausweis günstig Bus ,fahren können,weil sie die Merkzeichen- G- haben,und mein Mann sagte, diese Behinderten wären viel selbstständiger,Beziehungfähiger,was unser Sohn nie könnte,und manche hätten auch den Auto Füherschein.Warum solche ungleichheiten,was ist bei uns anders gelaufen?,ich finde das ungerecht.
Gruß
Hallo!
Also, ich hab 50% ohne Merkzeichen und könnte auch die Möglichkeit wahrnehmen, den Freifahrtschein zu benutzen. Mit dem Merkzeichen G hat das nach meinem Dafürhalten nichts zu tun.
Diese Merkzeichen sind ohnehin äußerst schwierig zu bekommen, ich hab sie trotz Gehbehinderung nicht bekommen, obwohl ich das sehr gehofft hatte.
Google doch nochmal, wofür konkret man die Merkzeichen bekommt, allein um besser argumentieren zu können,
Die Begründung, etwas würde sich mit 18 bessern, hört sich nach ziemlichen Unsinn an und da solltest du nochmal nachhaken. Vielleicht lässt du dir solche Begründungen schriftlich geben.
Vielleicht kannst du bei Einrichtungen wie bspw. der Caritas beraten werden? Ich hatte den Arbeitsdienst der Bethesdastiftung und die haben mir sehr geholfen.
Alles Gute!
Gruß
Hallo
Du hast 50% und kannst trotzdem günstig Bus fahren?
Wir kommen aus dem Bundesland Hessen,das Versorgungsamt sagte uns,vergünstigungen beim Busfahren gibst nur bei Merkzeichen G
Ich find das alles recht sonderbar.
Gruß
Hallo
Ich muss noch dazu sagen er bekommt Grundsicherung bei
Erwersminderung
Gruß
Das ist nicht nur Unsinn, sondern auch eine absolut unhaltbare Behauptung. Unglaublich!
Dem Menschen, der sowas behauptet (in seiner wohl grenzenlosen Unwissenheit), würde ich gelinde gesagt in den A…h treten.
Wir waren nochmal als er 18 war zur Kontrolle in der Pyschatrie,da stand das auch im Befund mit dem füherschein drin.Den Befund hat das Versorgungsamt,vom Hausartz bei den überprüfungen bekommen,
dann wurden alle Merkzeichen, weggemacht,die 80% blieben.
Ja, am Telefon des Versorungsamt, sagte man mir zur begründung,mit 18
würde sich das oft besser.
Gruß
Meine Frage ist ja, warum kann er nicht günstig Bus fahren,und
andere Behinderte mit 80% haben vergünstigungen?
Gruß
Mir stellt sich die Frage wie jemand der als „B“ = braucht ständige Begleitperson und „H“ = Hilflos , überhaupt einen Führerschein machen konnte.
Mit „G“ = gehbehindert wäre das ja möglich. Und wenn es einen Umbau des Fahrzeugs erforderte.
Aber wie immer, es muss in allen Bescheiden des Versorgungsamtes etwas drin stehen, wie und warum man neu eingestuft wurde und dass man dagegen auch rechtlich vorgehen kann.
MfG
duck313
Hallo
Es hat ja keinen Sinn wenn ich hier keine richtige Antwort bekomm.Autismus ist eine Seelische Behinderung,und keine Körperliche.
Gruß
Nee, die richtige( rechtlich verbindliche !) Antwort bekommst Du auch nur auf dem Versorgungsamt bzw. einer rechtlichen Beratung dazu bei einem spezialisierten Anwalt/Beratungsstelle.
Ich guck das nochmal nach, wenn ich aus dem Krankenhaus zurück bin (hab den Bescheid erst vor ein paar Wochen bekommen), aber ich hatte die Wahl zwischen Vergünstigung bei der Kfz-Steuer oder einem sog. Freifahrtschein (so hieß das glaube ich) für die öffentlichen Verkehrsmittel.
Ich lebe in Rheinland-Pfalz.
Findest du dazu keine Informationen im Internet?
Gruß
Sorry, aber deine Ausgangsinformationen waren jetzt auch nicht gerade 100%ig.
Wie kann dein Mann als Busfahrer bspw. erkennen, dass ein Mensch mit Behindertenausweis, der in seinem Bus mitfährt, beziehungsfähiger und selbständiger sei als euer Sohn? Und wie kann euer Sohn weniger selbständig sein und trotzdem Auto fahren???
Mit derlei Informationen kommst du hier definitiv nicht weiter.
Zur Beurteilung der Lage müssten die Befunde deines Sohnes benannt werden, wie die Behörde daraufhin den Behindertengrad bestimmt hat und mit welchen konkreten Begründungen Merkzeichen gestrichen wurden. Deine Darstellung ist doch sehr eingefärbt - was man dir als Mutter nicht verdenken kann. Das ist aber keine sachliche Grundlage, um euch weiterzuhelfen.
Gruß
Das kann er mein Mann, sehr wohl beurteilen,weil einige Behinderte auf
die selbe Schule meines Sohnes gegangen sind,und wir oft im Elternvorstand waren,ist aber schon Jahrelang her,viele persönlich kennen,weil er nur paar Dörfer
fährt, und jeden kennt,und sich auch mit denen unterhält.Wenn man sich mit denen befasst merkt man das,und wir kennen genug,auch von den Werkstätten.
Ein kleines beispiel:Ein Behinderter,mit einem Behinderten Ausweis mit
80%,ist sehr beziehungsfähig,wenn er eine Freundin hat,oder verheiratet ist,im Raum Hessen wohnt, regelmäßig,mit Bus und Bahn Vergünstigt ,weil er ja einen Behinderten Ausweis hat,selbstständig nach München fährt,alles selbstständig alleine.Solche kennt mein Mann viele.Wozu unserer Sohn nie in der Lage wäre.Auch Beziehungsmäßig ist das ja bei Autismus ein Problem,aber das ist kein Forum um das zu Diskutieren!
Es geht ja auch nur darum das andere ihre Fahrten vergünstig bekommen,und
er seine nicht,das ist das Thema, und sonst NICHTS!!
Hallo,
das Merkzeichen G bezieht sich laut http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html auf „Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“. Das sind auch Gehbehinderungen, aber genauso die Orientierungsfähigkeit. Diese kann z.B. durch das Seh- und Hörvermögen eingeschränkt sein, aber auch durch geistige Behinderungen.
Eine Gehbehinderung und eine gestörte Orientierung aufgrund einer geistigen Behinderung hat zwar das selbe Merkzeichen, ist aber nicht vergleichbar.
Wenn die Orientierung so weit gestört ist, dass die Bewegung im Straßenverkehr genügend eingeschränkt ist um das Merkzeichen zu bekommen, glaube ich nicht, dass man in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Ich vermute deshalb dass, Aufgrund des Führerscheins, bzw. der entsprechenden Voruntersuchung, eine ausreichende Orientierung festgestellt und deshalb das Merkzeichen entfernt wurde.
Gruß
Tobias
Ja das glaube ich auch.
Aber er hat doch noch 80%,stehen ihm dann Wertmarken fürs Busfahren zu?
MFG
Das steht normalerweise auf dem Feststellungsbescheid, den ihr doch bekommen habt.
Hast du mal recherchiert, unter welchen konkreten Bedingungen man den Freifahrtschein bei euch bekommt?
Er hat einen nur grünen Ausweis,ohne Merkzeichen,
bekommt aber Grundsicherung?
MFG
Hallo,
das ist keine hessische Spezialität, sondern die Darstellung des Bundesrechts. Und wenn Du die Wahl hattest zwischen Kfz-Steuer und Freifahrt, dann hast Du auch Merkzeichen „G“ bekommen, sofern das Versorgungsamt keinen Fehler gemacht hat. Nachzulesen in der „Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinverordnung“ (VersmedV), Teil D Nr. 1
(Seite 114).
&Tschüß
Wolfgang