Hallo!
Ich habe eine Frage zu einem mir vorliegenden Beratungsprotokoll eines Versicherungsagenten. Bin nicht sicher, dass ich das richtige Brett gewählt habe, deshalb bitte ich ggf. um Verschiebung!
Es geht um folgenden Satz:
„Die Beratung basiert auf Ihren Angaben, Wünschen und Bedürfnissen zum angebotenen Versicherungsprodukt. Eine mündliche Auskunftserteilung muss von Ihnen ausdrücklich gewünscht werden; in diesem Fall wird das Beratungsprotokoll nach Abschluss des Versicherungsvertrages ausgefolgt.“
Der Punkt „eine mündliche Auskunftserteilung muss von Ihnen ausdrücklich gewünscht werden“ macht mir Schwierigkeiten. Heißt das, man bekommt nur Informationen, wenn man ausdrücklich danach fragt? Oder ist das ein Fehler und es müsste eigentlich „schriftliche Auskunftserteilung“ heißen? Das würde mir eher einleuchten, zumal es ja gleich im Anschluss um die Aushändigung des Protokolls geht.
Bitte ratet mir nicht, den Urheber des Textes zu fragen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaftskammer gewillt ist, sich mit solchen meinen Fragen zu beschäftigen.
Fragende Grüße
Corinna