Frage zu Beratungsprotokoll

Hallo!

Ich habe eine Frage zu einem mir vorliegenden Beratungsprotokoll eines Versicherungsagenten. Bin nicht sicher, dass ich das richtige Brett gewählt habe, deshalb bitte ich ggf. um Verschiebung!

Es geht um folgenden Satz:

„Die Beratung basiert auf Ihren Angaben, Wünschen und Bedürfnissen zum angebotenen Versicherungsprodukt. Eine mündliche Auskunftserteilung muss von Ihnen ausdrücklich gewünscht werden; in diesem Fall wird das Beratungsprotokoll nach Abschluss des Versicherungsvertrages ausgefolgt.“

Der Punkt „eine mündliche Auskunftserteilung muss von Ihnen ausdrücklich gewünscht werden“ macht mir Schwierigkeiten. Heißt das, man bekommt nur Informationen, wenn man ausdrücklich danach fragt? Oder ist das ein Fehler und es müsste eigentlich „schriftliche Auskunftserteilung“ heißen? Das würde mir eher einleuchten, zumal es ja gleich im Anschluss um die Aushändigung des Protokolls geht.

Bitte ratet mir nicht, den Urheber des Textes zu fragen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaftskammer gewillt ist, sich mit solchen meinen Fragen zu beschäftigen.

Fragende Grüße
Corinna

Hallo,

„Die Beratung basiert auf Ihren Angaben, Wünschen und
Bedürfnissen zum angebotenen Versicherungsprodukt. Eine
mündliche Auskunftserteilung muss von Ihnen ausdrücklich
gewünscht werden; in diesem Fall wird das Beratungsprotokoll
nach Abschluss des Versicherungsvertrages ausgefolgt.“

So was kann nur aus Ö kommen! *lol*
Wenn man vor dem Agenten sitzt und sich ausschweigt, dann kann keine Beratung erfolgen, der A weiß ja nichts.
Hierbei geht es also nur um die Zustimmung, dass der A die Fragen aus dem Protokoll auch „mündlich“ beantwortet bekommt.

Bitte ratet mir nicht, den Urheber des Textes zu fragen, denn
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaftskammer
gewillt ist, sich mit solchen meinen Fragen zu beschäftigen.

Oh, dies muss sie aber! Und Du wirst sehen, sie antworten auch!
(ich hoffe nur, nicht per Beratungsprotokoll…lol)

16BIT

Hallo!

Servus

Der Punkt „eine mündliche Auskunftserteilung muss von Ihnen
ausdrücklich gewünscht werden“ macht mir Schwierigkeiten.
Heißt das, man bekommt nur Informationen, wenn man
ausdrücklich danach fragt? Oder ist das ein Fehler und es
müsste eigentlich „schriftliche Auskunftserteilung“ heißen?
Das würde mir eher einleuchten, zumal es ja gleich im
Anschluss um die Aushändigung des Protokolls geht.

Der fragliche Passus bezieht sich mutmaßlich auf den § 62 (2) VVG:
Die Informationen nach Absatz 1 dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt.

Es geht dabei um folgende Informationen, die dem Versicherungsnehmer normalerweise in Textform vor Vertragserklärung (Unterschrift) zu übermitteln sind:

§ 60 (2) VVG:
Der Versicherungsmakler, der nach Absatz 1 Satz 2 auf eine eingeschränkte Auswahl hinweist, und der Versicherungsvertreter haben dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen, und die Namen der ihrem Rat zu Grunde gelegten Versicherer anzugeben. Der Versicherungsvertreter hat außerdem mitzuteilen, für welche Versicherer er seine Tätigkeit ausübt und ob er für diese ausschließlich tätig ist.

§ 61 (1) VVG:
(1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach § 62 zu dokumentieren.

Fragende Grüße

Ois klar?

Corinna

U.Wolff

Oh - sehe gerade, dass die Anfrage wohl aus Österreich kommt - mit dortigem Vermittlerrecht kenne ich mich nicht aus. Dann streiche ich Alles und behaupte das Gegegenteil :wink:.