Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage: Ich bin Künstlerin und durch eine Galerie wurden auf einer Ausstellung Bilder von mir verkauft. Ich habe der Galerie zuvor meinen VK-Preis übermittelt (die Galerie hat dann noch einen Verhandlungsspielraum) und der Galerist hat mir nun die verkauften Bilder aufgelistet. Ich müßte jetzt meinen prozentualen Anteil ausrechnen, allerdings hat die Galerie schon 7% Mehrwertsteuer (wie es aussieht) in dem aufgelisteten Gesamt-Preis abgezogen. Müßte die Galerie die MWS nicht nur auf ihren Anteil nach der Aufteilung anwenden, denn so bin ich dadurch ja benachteiligt?
Wenn es keine explizite Absprache gab, ist eine Anwendung auf den Netto-Verkaufspreis üblich? Ich meine, ich hätte das auch schon anders erfahren.
Danke für Antworten!
Da wir nicht mehr in Deutschland ausstellen, kann ich die Anfrage leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen M. Werner